Frage an die Mulli-Freaks

Hallo Andreas,

die generellen Vorschriften zur Zulassung solcher Fahrzeuge in der DDR kann ich dir auch nicht nennen. Nur ein konkretes Beispiel: Traktorbagger EO2621B Eintragung im Fahrzeugbrief: "Arbeitskraftfahrzeug.... nicht zulassungspflichtig" und damit ohne Nummernschild unterwegs.

MfG René
 
Bei Neuzulassung wird eine Hauptuntersuchung/Tüv gemacht und die Fahrzeugdaten festgestellt.
Baujahr wird dann soweit bekannt nach Typschild ermittelt und eingetragen.
Der grüne Schein(Betribserlaubnis) kann dann bei der Zulassungsstelle abgeholt werden.
Zugelasen als Sebstfahrende Arbeitsmaschine.
Es erfolgen keine weiteren Prüfungen.
Fzg kann sollte dann noch versichert werden wenn der öffentliche Verkehrsraum benutzt wird.
 
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