zetor5011
Kombinatsdirektor
- Registr.
- 24. Jan. 2011
- Beiträge
- 5.382
Hallo,
am 06.06.15 war ich in Germendorf und traf dort den Besitzer eines Sil 131 mit militärischer Vergangenheit. Beim Gespräch mit dem Besitzer des Sil 131 meinte dieser, seine Anhängerkupplung dürfe er wohl nicht benutzen, da diese nicht zugelassen sei. Müssen Anhängerkupplungen eine eigene TÜV-Abnahme haben oder gilt für sie der Fahrzeug-TÜV. Was muss der Besitzer des Sil 131 tun, damit er die Anhängerkupplung ohne Schwierigkeiten zum Ziehen verwenden darf?
Ich füge ein Foto der Anhängerkupplung bei.

Da ich keine Antwort auf die Frage wusste, habe ich sie hier mal gestellt.
Gruß Andreas
am 06.06.15 war ich in Germendorf und traf dort den Besitzer eines Sil 131 mit militärischer Vergangenheit. Beim Gespräch mit dem Besitzer des Sil 131 meinte dieser, seine Anhängerkupplung dürfe er wohl nicht benutzen, da diese nicht zugelassen sei. Müssen Anhängerkupplungen eine eigene TÜV-Abnahme haben oder gilt für sie der Fahrzeug-TÜV. Was muss der Besitzer des Sil 131 tun, damit er die Anhängerkupplung ohne Schwierigkeiten zum Ziehen verwenden darf?
Ich füge ein Foto der Anhängerkupplung bei.
Da ich keine Antwort auf die Frage wusste, habe ich sie hier mal gestellt.
Gruß Andreas