Gibt sich in Facebook für "mich" aus und benutzt meine Bilder hier aus dem Forum!!!!

Hallo,
der erste link geht nicht und zum zweiten: nachmacher ;-)

gruß flo
 
Das Thema hatten wir so ähnlich schon mal, "Da verkauft einer meinen Traktor" ua. , also wieder das leidige Thema Urheberrecht.

Es gibt immer noch genug, die zu diesem Thema nix begreifen ...

VG Gerd
 
Kann man diese Schwachmaten nicht wegen Raubkopiererei oder so für 5 Jahre in den Knast stecken?
Das droh den Typen die Videos oder CDs kopieren doch auch.

Gruß Robert
 
Hallo,

rechtlich gesehen hätten sie bei Mike erst mal fragen müssen. Sie hätten ihm sagen müssen, wo sie das Bild veröffentlichen wollen. Erst, wenn sie eine schriftliche Genehmigung von Mike gehabt hätten, hätten sie das Bild weiter veröffentlichen dürfen. Mike kann seine Bilder überall veröffentlichen, selbst, wenn er zwanzig Webseitenbetreiber findet, denen es gefällt, kann er es zwanzig Mal wieder veröffentlichen.

Gruß Andreas
 
Hallo Mike,

Gerd erwähnte den Beitrag "Da verkauft einer meinen Traktor". Das war damals mein Traktor auf dem Bild das meine Frau gemacht hat. Ich habe den Herren damals angerufen und aufgefordert das Bild raus zu nehmen. Das hat er dann auch getan. Also habe ich auch nichts ünternommen. Versuch es doch so...
Wenn er oder sie nicht reagiert dann kannste immer noch Schritte einleiten und dein Recht einfordern. Und mach dir nen Screenshot oder sowas, damit du im Fall der Fälle auch Beweise hast.

Viele Grüße Christian
 
Ich trau mich noch nicht mal Bilder von mein Chef sein 82er mit einer großen Segelyacht hinter zu machen um euch meine "Dienstwaffe" zu zeigen weil ich damit jemanden verärgern könnte.
Und die Verbrecher klauen einfach eure Bilder.

Gruß Robert
 
Hallo,das bild wurde rausgenommen!!!!!
Deshalb geht der erste Link auch nicht mehr.
wenn Bilder die ich gemacht hab und die hier reinsetze und diese tauchen wo anders auf na ja ,solang es mal eins ist!!!!!Was soll,s!!!!
Aber ein Bild von mir ,mit mir,das ist schon hart!!!
werde mal diese Type bei FB bischen beobachten und den Rest auch!!!

Gruß Mike
 
Hallo Robert,

in Deinem Fall würde es aber gehen, indem Du bei Deinem Chef anfragst, ob er was dagegen hat, wenn Du Bilder auf dem Firmengelände machst. Dann wartest Du sein schriftliches O. k. ab und die Sache ist gelaufen. Aber auf alle Fälle musst Du in Deinem Fall den Chef vorher fragen, jedenfalls, wenn Du auf dem Firmengelände knipst und die Bilder veröffentlichen willst.

Gruß Andreas
 
Hier mal was von http://www.internetrecht-rostock.de/foto-text-urheberrecht.htm auszugsweise:

"Wer ohne entsprechende Genehmigung Bilder oder Texte kopiert, immer vorausgesetzt ein urheberrechtlicher Schutz ist gegeben, macht sich nicht nur nach § 106 ff. UrhG strafbar, sondern setzt sich auch in zahlreichen zivilrechtlichen Ansprüchen aus. Die entsprechenden strafrechtlichen Normen im Urheberrecht sind bis auf Fälle, in denen bspw. im größeren Umfang gewerblich Raubkopien vertrieben werden, für die Praxis in der Regel nicht relevant und werden oftmals durch die Staatsanwaltschaft auch nicht großartig verfolgt. Der Urheber an sich hätte von einer strafrechtlichen Verfolgung auch nicht besonders viel. Seine Ansprüche ergeben sich in erster Linie und sehr umfassend aus § 97 UrhG:

§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

(1)

Wer das Urheberrecht oder einen anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Anstelle des Schadensersatzes kann der Verletzte die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechtes erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen.

Der Urheber hat somit eine Vielzahl von Ansprüchen, die wir an dieser Stelle kurz beleuchten möchten:

1.

Als erstes sind Bilder oder Texte aus dem Internet zu entfernen. Es versteht sich im Grunde von selbst, dass bei einer Rechtsverletzung der Täter nicht einfach fröhlich weitermachen darf.

2. Unterlassungsansprüche

Die Beseitigung der Rechtsverletzung wird in der Regel durch sogenannte Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Dies geschieht in der Regel derart, dass der Verletzer (korrigiert) aufgefordert wird, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. In dieser verpflichtet er sich, zukünftig einen Urheberrechtsverstoß zu unterlassen. Verstößt er dennoch, muss er an den Urheber eine Vertragsstrafe zahlen. Mit anderen Worten: Es muss weh tun, wenn der Täter zukünftig so weiter macht. Eine einfache Erklärung, man werde zukünftig Bilder oder Texte nicht mehr verwenden, reicht nicht aus. In diesem Fall besteht die sogenannte Wiederholungsgefahr, die wie bereits erläutert, nur durch Einräumung einer Vertragsstrafe beseitigt werden kann.

Die Abgabe einer derartigen Erklärung hat für den Urheber mehrere Vorteile: Zum einen kann er sich relativ sicher sein, dass der Verstoß zukünftig unterlassen wird. Auf der anderen Seite, falls dies wider Erwarten nach Abgabe der Erklärung nicht erfolgen sollte, kann er von dem Verletzer ganz erhebliche Vertragsstrafenansprüche geltend machen.

3. Schadensersatzansprüche

Folge einer Urheberrechtsverletzung ist auch des Recht des Urhebers, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Da der Verletzte oftmals das wahre Ausmaß der Verletzungshandlung nicht kennt, besteht gleichzeitig ein Auskunftsanspruch innerhalb dessen der Verletzer verpflichtet ist, über Art, Umfang und Dauer der Verletzung detailliert Auskunft zu geben.

Die Höhe des Schadens kann unterschiedlich berechnet werden. Üblich ist eine Berechnung nach der sogenannten Lizenzanalog, die sich mit einem einfachen Satz erklären lässt: Was hätte der Verletzer an Lizenzkosten bezahlen müssen, wenn er den Urheber von Anfang an gefragt hätte?

Der Verletzer muss somit ein Schadensersatz in der Höhe zahlen, die üblicher Weise als Lizenzgebühr angefallen wäre. Ob ein konkreter Schaden, wie der entgangene Gewinn, kann alternativ geltend gemacht werden.

Gerade bei Fotos ist jedoch eine Berechnung nach der Lizenzanalogie üblich. Es gibt feste Sätze, die auch in der Rechtsprechung anerkannt werden, aus denen sich Schadensersatzansprüche berechnen lassen. Üblich für Fotos sind bspw. die Sätze der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM), aus der sich je nach Art des Bildes und des Verstoßes unter Berücksichtigung der Verletzungsdauer pro Foto Kosten pro Bild von bis zu mehreren Hundert Euro rechtssicher errechnen lassen.

Wie machen Sie Ihre Rechte nun in der Praxis geltend?

In der Regel bietet es sich an, als Urheber seine Rechte bei Urheberrechtsverletzungen im Internet über einen Rechtsanwalt geltend zu machen. Die hierbei entstehenden Anwaltskosten, die erst einmal durch den Urheber zu tragen sind, sind durch den Verletzer zu ersetzen.

Ferner kann der Anwalt zusammen mit der Abmahnung nicht nur eine ordnungsgemäß formulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung der Abmahnung beifügen, sondern gleichzeitig noch weitere Ansprüche, wie Auskunft und Schadensersatz geltend machen.

Erfolgt durch den Verletzer keine Reaktion, besteht die Möglichkeit, entsprechende Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen."

Viel Spaß beim Weiterlesen

Gerd

http://www.internetrecht-rostock.de/foto-text-urheberrecht.htm
 
...ich hab das Bild glaube ich auch gesehen, ist das das wo du auf der Leiter vom 12er stehst ? ...hab mich da schon gewundert. aber das ist halt das schlechte an dem Forum hier, das man alle Hochgeladenen Fotos entweder einfach auf dem rechner speichern kann, bzw. bei Google findet. Da kann ja sozusagen jeder mit machen was er will.

Aber die seite an sich bei Facebook find ich ne tolle sache ;) ...solang sie richtig genutzt wird.

MfG.. Olli ;)
 
@ Mike

Danke für den Hinweis....
es finden sich sehr viele "geklaute" Bilder.

es wurden auch schon einige Bilder meiner HP gepostet bzw. welche meines FC Accounts...

Habe mich mit dem Ersteller der Gemeinschaft in Verb. gesetzt...
er findet das auch nicht toll und will versuchen etwas gegen die Verbreitung fremder Bilder zu machen...
denk aber, das wird schwer....
ich habe nun auch schon einen direkt angeschrieben, der einige Bilder von mir postete und ihm ausdrücklich untersagt Bildmaterial von mir zu veröffentlichen.
echt ne sauerei... da helfen nur unschöne Schriften in den Bildern... leider...
und wieder mehr arbeit beim Homepageumbau...

Mfg Steffen
 
Hab ich eigentlich auch das Urheberrecht für alle Bilder auf denen ich zu sehen bin bzw. jemand dessen rechtlicher Vertreter/Vormund ich bin, auch wenn die Bilder jemand anderes gemacht hat?

Mal ganz nebenbei. Ich wäre ja mal für einen Hackerangriff auf "Fratzenbuch". Ist ja schließlich nicht das erste mal daß es Ärger im Zusammenhang mit dieser Seite gibt. Oder vielleicht einen Virus der sämtliche Rechner angreift mit denen ungefragt Daten kopiert werden.
Ich hab aber leider keine Ahnung wie man sowas macht.

Gruß Robert
 
Hallo,schade das ein paar schwarze Schafe ,
son eine Sache versauen!!!
Es kann doch jeder seine eigenen Bilder machen
und diese dann auch nutzen!!
Haben die wirklich geglaubt, sie bleiben unentdeckt ?????

Grüße Mike
 
Hallo

Auch von mir wurde schon ein Bild da veröffentlicht, welches unter einen Fremden Namen auf einer anderen Webseite aufgetaucht ist. Aber auch hier im Forum hatte schon mal jemand Bilder von mir veröffentlicht(war jemand aus Polen). Da ich die Bilder ja auch bei Fahrzeugbilder.de veröffentlicht hatte, wurden die von dort kopiert und an anderer Stelle wieder veröffentlicht.
Deshalb werden jetzt die bei Facebook hochgeladenen Bilder mit einer Schrift versehen um einen Mißbrauch zu verhindern und seit dem Fahrzeugbilder.de sich schwer tun Fotos die mal ein kleinwenig schräg sind oder denen irgentetwas anderes nicht passt, werden dort eh keine Bilder mehr hoch geladen.

Andre
 
Hallo,

ich möchte mich auch noch mal zu Wort melden. Zu den Bildern: Also, das mit der Google-Suche finde ich nicht schlecht, so können die Leute auf für sie interessante Bilder aufmerksam werden, um am Austausch teilzuhaben. Was ich aber nicht machen würde, ist, Bilder ohne zu fragen, weiter zu veröffentlichen.

Zu Robert: Wenn Dein Gesicht zu sehen ist, Du also als Person wieder zu erkennen bist, muss der Fotograf vorher bei Dir anfragen, ob er das Bild veröffentlichen kann oder ob das gegen Deine Persönlichkeitsrechte verstößt. Wenn ein anderer mit Deiner Kamera knipst, musst Du seinen Namen mit angeben, wenn das Bild online gestellt werden soll. Ich hatte zwei Mal den Fall, dass Leute für mich mit meiner Kamera fotografiert haben und ich die Namen nicht wusste, da habe ich es so angegeben, wie es war, z. B. "Das Foto hat der Besitzer des Kraz mit meiner Kamera gemacht." Ich empfehle Dir den Beitrag: "Da verkauft jemand seinen Traktor" zu lesen, insbesondere die Anmerkungen von "daf-molli-driver".

Ich habe vor kurzem dienstlich recherchieren müssen und gestaunt, wie schnell Lehrer in die Urheberrechtsfalle tappen: Ich fand eine Tauschbörse für Unterrichtsmittel. Der Lehrer hat Arbeitsblätter aus einem Buch kopiert und diese wie in der Schule "verteilt". d.h. er hat sie online gestellt. Reaktion des betroffenen renomierten Schulbuchverlages: eine Aufforderung zum Unterschreiben einer Unterlassungserklärung, ansonsten drohte der Verlag mit einer Summe von 5500 Euro. Darüber hat sich der Lehrer aufgeregt, so nach dem Motto: "Eine Mail hätte doch gereicht." Mit anderen Worten: Bei Bildern und Texten immer vorher fragen, ob man die weiter veröffentlichen darf, wenn sie von Dritten stammen.

Gruß Andreas
 
Hallo Freunde,

bei Facebook gibt es wieder Bilder aus dem Facebook, die lernen es nie ... *Kopfschüttel*
 
Upps, ich meinte aus dem Forum und aus anderen Hompages, wo selbst die Bilder zensiert sind. Dann ist das Bild vom Schwadmäher und ZT wo auch die MtS-Kabine liegt, gleich das erste Bild aus der Rubrik Leichen drin. Schlimm ist nur wenn damit prallt.
 
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