Grünes kennzeichen Pro und Kontra?

hi,

das ganze hat mir irgendwie keine ruhe gelassen.

es hat alles mit dem wegfall des §18 der StVZO zutun.. dort ist ja alles geregelt...

durch was wurde dieser ersetzt bzw. geregelt?

MfG
Marko
 
Hallo,

nee also §18 StVZO (Thema: Zulassungspflichtigkeit) ist in der Fahrzeugzulassungsverordnung in mehreren Pagraphen aufgegangen. Also von daher dürfte nix passieren.

Das einzige was aber schone eine Ewigkeit ist, dass die lange Liste der selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (übrigens damals von Finanzminister abgesegnet) nicht mehr da ist.

@ZT-Paul:
Ja du darfst Trecker mit schwarzen Kennzeichen fahren, ABER nur zum Landwirschaftlichen Zweck. Will heißen eine Fuhre Stroh kannst du fahren. Zum Baumarkt und Gipskartonplatten holen darfst du nicht!

Gruß erstmal Ulf
 
Hallo,

ich habe nochmal eine frage:

ich habe einen Traktor, 25 kmh, mit grüner Nummer und Anhänger mit Folgekennzeichen, das ist ja so weit in ordnung.
Unser Verein besitzt noch einen Einachs-toilettenwagen der hin und wieder gefahren wird. Darf ich diesen Anhänger fahren mit nem Folgekennzeichen in grün? Das ist ja eigentlich kein Landwirtschaftlicher hänger, aber auch kein Transporthänger oder?

Was ist wenn der Hänger mal mit nem LKW oder anderem Traktor bewegt wird? Besteht da noch ein Versicherungsschutz?

oder müssen wir den Anhänger seperat Versichern ? Beim z.B. Sattelauflieger LKW geht das doch auch irgendwie auf grün und mehrere Fahrzeuge.

...viele Fragen....
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Patrick
 
Hallo,

kurz und schmerzlos: Euer Toilettenwagen ist vollumfänglich zulassungspflichtig (einziger Ausnahmepunkt siehe ganz unten)!

D.h. normalerweise eine eigene Versicherung, KFZ-Steuer, eigenes Kennzeichen mit HU und evtl. Sicherheitsprüfung.

Von der KFZ-Steuer könnt ihr euch evtl. befreien lassen (da ja Toilettenwagen, quaisi angehangen Arbeitsmaschine).

So hinter einem Traktor mit grünem Kennzeichen darf der Toilettenwagen nicht gefahren werden, da landwirtschaftlicher Zweck fehlt.

Ich empfehle euch: Der Anhänger wird vom Mieter abgeholt und nicht durch euch transportiert.

Oder Ihr lasst diesen Anhänger nur durch eine LKW-Werkstatt mit den Ihrer roten Nummer überführen (abklären, ob die das direkt dürfen).

Oder Ihr überführt den Anhänger per Kurzzeitkennzeichen (kann man sich auf der Zulassungsstelle holen oder sogar übers Internet zusenden lassen).

In allen 3 Fällen solltet Ihr ein Datenblatt vorhalten. D.h. ABE des Grundfahrzeuges (wahrscheinlich Bauwagen), und dann die aktuellen neuen Gewichte durch Toiletteneinbau).

Ausnahmepunkt:
Wenn Ihr es schafft einen DEKRA oder TÜV Prüfer davon zu überzeugen, dass eurer Toilettenanhänger eine ARBEITSMASCHINE ist und er euch dafür eine Einzelbetriebserlaubnis erstellt, dann seit Ihr ausgenommen vom Zulassungsverfahren und könnt mit 25km/h das Fahrzeug fahren.

Gruß Ulf
 
Hallo Schnoffel,

Könnte der Verein den Wagen nicht auf einen Tieflader setzen und transportieren? Ich habe das in Berlin schon bei sogenannten "rollenden Baubuden" gesehen. Und ich habe den Eindruck, dass nicht nur Landwirte die Folgekennzeichen-Regel nutzen, sondern auch Reisegastronomen.

Gruß Andreas
 
In der letzten Oldtimer Traktor, Ausgabe 9-19/2011, stand ein Artikel mit über grüne Nummernschilder und LOF
Gruß Andreas
 
Hallo Patrick
Bei Sattelanhängern ,so ist das zumindest bei uns in der Spedition ,haben wir ein sogenanntes Sammelverzeichnis ,das heisst du hast einen Fahrzeugschein für 50 oder mehr Auflieger( Je nachdem ,wie gross der Fuhrpark ist) , das hat den Vorteil wenn man häufig tauscht braucht man nicht für jeden Auflieger nen Fahrzeugschein mitzuführen.
mfg Falk
 
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