Hallo,
kurz und schmerzlos: Euer Toilettenwagen ist vollumfänglich zulassungspflichtig (einziger Ausnahmepunkt siehe ganz unten)!
D.h. normalerweise eine eigene Versicherung, KFZ-Steuer, eigenes Kennzeichen mit HU und evtl. Sicherheitsprüfung.
Von der KFZ-Steuer könnt ihr euch evtl. befreien lassen (da ja Toilettenwagen, quaisi angehangen Arbeitsmaschine).
So hinter einem Traktor mit grünem Kennzeichen darf der Toilettenwagen nicht gefahren werden, da landwirtschaftlicher Zweck fehlt.
Ich empfehle euch: Der
Anhänger wird vom Mieter abgeholt und nicht durch euch transportiert.
Oder Ihr lasst diesen
Anhänger nur durch eine LKW-Werkstatt mit den Ihrer roten Nummer überführen (abklären, ob die das direkt dürfen).
Oder Ihr überführt den
Anhänger per Kurzzeitkennzeichen (kann man sich auf der Zulassungsstelle holen oder sogar übers Internet zusenden lassen).
In allen 3 Fällen solltet Ihr ein Datenblatt vorhalten. D.h. ABE des Grundfahrzeuges (wahrscheinlich Bauwagen), und dann die aktuellen neuen Gewichte durch Toiletteneinbau).
Ausnahmepunkt:
Wenn Ihr es schafft einen DEKRA oder TÜV Prüfer davon zu überzeugen, dass eurer Toilettenanhänger eine ARBEITSMASCHINE ist und er euch dafür eine Einzelbetriebserlaubnis erstellt, dann seit Ihr ausgenommen vom Zulassungsverfahren und könnt mit 25km/h das Fahrzeug fahren.
Gruß Ulf