Famu Oscar
Traktorist
- Registr.
- 23. Juli 2011
- Beiträge
- 76
hallo,habe ich heute zufällig in einer zeitschrift entdeckt:
Hinweise des Landratsamtes Rottweil zum Thema "Grünes Kennzeichen"
Besonderheiten beim Einsatz landwirtschaftlicher Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen:Es ist NICHT zu beanstanden,wenn nach § 3Nr.7 KraftStG steuerbefreite Zugmaschinen/Ackerschlepper bei Oldtimer-Veranstaltungen oder sonstigen Brauchtumsveranstaltungen verwendet werden.Dies gilt auch für An- oder Abfahrten zu den genannten Veranstaltungen.Kraftfahrzeugsteuer wird daher aus Anlass derartiger Einsätze solcher Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen nicht erhoben.
da kann man nur hoffen das diese regelung bald deutschlandweit gilt!
Detlev
Hinweise des Landratsamtes Rottweil zum Thema "Grünes Kennzeichen"
Besonderheiten beim Einsatz landwirtschaftlicher Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen:Es ist NICHT zu beanstanden,wenn nach § 3Nr.7 KraftStG steuerbefreite Zugmaschinen/Ackerschlepper bei Oldtimer-Veranstaltungen oder sonstigen Brauchtumsveranstaltungen verwendet werden.Dies gilt auch für An- oder Abfahrten zu den genannten Veranstaltungen.Kraftfahrzeugsteuer wird daher aus Anlass derartiger Einsätze solcher Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen nicht erhoben.
da kann man nur hoffen das diese regelung bald deutschlandweit gilt!
Detlev