Infos zum Schleppen und Abschleppen

take_it_1999

KfL-Leiter
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23. Mai 2005
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873
Hallo,

da viel Halbwissen existiert möchte ich hier mal paar Infos reinstellen.

Abschleppen:
Ein defektes und zugelassen Fahrzeug wird nach Hause oder in die Werkstatt abgeschleppt. Nothilfe es also Hilfe in der Not und dafür gibt es nicht sehr viele Regeln die man einhalten muss.

Schleppen:
Schleppen ist ein unzugelassenen Kraftfahrzeug von A nach B zu verbringen. Nach §33 Absatz 1 StVZO, ist dies verboten! Ausnahmeanträge sind aber zulässig und können bei der Zulassungstelle gestellt werden. Sollte eine Genehmigung erteilt werden, gibt es eine ganze Liste von Forderungen die während des Schleppen eingehalten werden müssen (diese stehen meist in der Genehmigung).

So ich hoffe jetzt sind einige Details etwas besser verständlich.

Gruß Ulf
 
Hallo Ulf, ich hatte in den letzten Jahren einige Fahrzeuge in meinem damaligen Depot stehen. Da ich nach und nach immermal einen Ortwechsel vorgenommen hab mussten also die nichtzugelassenden Fahrzeuge auf die Straße. Ich hab also direkt bei der Polizei nachgefragt und die meinten Versichert ist das zu Schleppende Fahrzeug über das Schleppende Fahrzeug.Es darf natürlich keine Gefährdung für den Straßenverkehr haben!

Wie soll ich das nun deuten das das zu Schleppende fahrzeug doch gemeldet oder ein Kurzzeitkennzeichen benötigt?

Gruß Stephan
 
Also der ganz ganz Aktuelle Stand ist du darfst Schleppen bzw. Abschleppen OHNE das dass geschleppte Fahrzeug ein Kennzeichen hat! Wie oben schon aufgeführt ist das Geschleppte Fahrzeug mit über das Schleppfahrzeug versichert ist! Es darf nur nicht wie schon gesagt KEINE Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer bestehen! Auserdem MUSS eine GEPRÜFTE SCHLEPPVORRICHTUNG verwendet werden, also keine selbergebauten Sachen verwenden sonst Erlischt die Betriebserlaubnis und die Tüv Abnahme vom Zugfahrzeug!!! mfg Eric
 
Hallo nochmal,

ja der Versicherungkram ist total richtig. Aber der §33 ist noch ganz aktuell.

Schleppen ist prinzipiell VERBOTEN. Es sei denn man stellt einen Ausnahmeantrag bei der Zulassungstelle. Wenn der genehmigt wird, darf man ein nicht zugelassen Fahrzeug hinter einen zugelassen Fahrzeug her ziehen.

Dito benötigt der Geschleppte den Führerschein für dieses Fahrzeug. Die Versicherung läuft in der Regel über das ziehende Fahrzeug. Weitere Regeln (Routenvorschrift, ....) schreibt die Zulassungsstelle in der Genehmigung rein.

Die Genehmigung der Zulassungstelle ist kein Kennzeichen o.ä. sondern ein einfaches Stück Papier, wo sinngemäß drin steht Hr. XYZ darf ein Fahrzeug vom Typ ZT300 von A nach B hinter einen geeignenten Schleppfahrzeug mitführen. ........

So die Kurzform laute also:

Sind beide Fahrzeuge zugelassen: Dann Abschleppen (es sind keine besonderen Vorschriften zu beachten)

Zugfahrzeug hat Kennzeichen und geschlepptes Fahrzeug hat keine Kennzeichen: Dann Schleppen; generell ersteinmal verboten aber Ausnahmegenehmigung kann bei der Zulassungstelle beantragt werden.

So ich hoffe euch nützt meine Ausführung etwas. Auf Fragen werde ich gern Antworten, aber am Sachverhalt kann ich leider nix ändern.

Gruß Ulf

P.S. Dies ist keine Rechtberatung, da diese ausschließlich durch Rechtsanwälte durchgeführt werden darf.
 
Na aber echt mal so ein Kopf würde ich mir um sowas nicht machen.Ich hatte zwar auch nach gefragt aber trotzdem.
Gruss Nico
 
Hallo Jungs,
ich kann Euch nicht ganz verstehen. Der Ulf meint es nur gut und möchte Euch hier sagen damit sagen, daß zwischen Schleppen und abschleppen doch ein feiner aber kleiner Unterschied ist. Schließlich soll die Seite ja helfen. Und da diese Frage schon mal auftauchte gibt jetzt hier nochmal die Zusammenfassung.

Im Übrigen: Auch bei mir auf Arbeit gibts zwischen "Aus" und "Abschalten" einen kleinen Unterschied mit großer Wirkung, und wenns drauf ankommt, dann sollte man den halt wissen!

In Eurem Fall wäre das dann wenn Euch so ein weiß-blaues Auto anhält! Und wer’s weiß der braucht doch hier keine Wellen schlagen, für den ist doch alles in Butter....!

Mfg Webmaster Jan

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Nein ich bin NICHT die Putzfrau, ich bin hier der CHEF!!
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Hallo Jungs,

macht euch doch bitte erstmal Gedanken, bevor ihr etwas schreibt! Ulf erklärt hier für jeden verständlich die rechtlichen Bedingungen und dann kommen solche unnötigen Aussagen. Diese Gesetze bestehen nun mal und daran kann keiner etwas ändern. Manche unkonstruktiven Vorschläge von einigen Usern sind echt nicht mehr vertretbar.

Ulf, lasse dich bitte nicht von solchen Dingen abbringen, weiterhin dein umfangreiches Wissen über die Rechtsgrundlagen preis zu geben.

MfG Patrick
 
Hallo

Hängt doch das ABSCHLEPPEN nicht an die grosse Glocke , je weniger das Wissen um so besser ist das.( Wo kein Kläger, da kein Richter) Ich hatte ja vorhin schon geschrieben ,ihr müsst ja nicht auf ner vielbefahrenen Bundestrasse rumeiern ,ne abgelegene Nebenstrasse tut s ja auch ,also ich würde mir da überhaupt keine Gedanken machen , Traktor anhängen und gut ist .
PS: Vielleicht wirds ja jetzt richtig verstanden, was ich vorhin geschrieben hatte.
Und ausserdem schaut mal in den anderen Beitrag "ZT transportieren" , nur mal so zur Info.
mfg Falk
 
n‘Abend liegt schon eine weile zurück aber zu dem thema hätte ich auch senf...
also, vor jahren hatte mein exchef u ich beschlossen,2 kräne von wuppertal nach thüringen zu uns zuholen und aufzubauen.beide fzg standen schon sehr lange,waren nicht fahrfähig per sofort, also kompl. werkst.ausrüstung und ersatzteile mitnehmen und die bürokratie erledigen,ergo:beim 1. da er kein getriebe mehr hatte hieß das heim per abschleppstangen!!! nach dem weg zur zulassungsfachkraft... hatten wir einen ordner mit auflagen-so z.b. genaue route und uhrzeiten für z.b. ortsdurchfahrten...=ergebnis:reine fahrzeit zum schluß 24 stunden!!!(mit kurzer panne und 3 stunden schlaf)
bei nr.2 haben wir das ding erst angemeldet und oh wunder nur die fragen fährt der selbst, was wir bejaten... naja resultat war, wir hatten den vor ort so weit hinbekommen das der Gute fuhr...also, ab auf die autobahn. ging ne zeitlang prima,doch dann im thüringischen war sense, auf der autobahn def. also an die abschleppstange und runter auf landstraße...genau als wir auf die landstraße einbogen kam der (damals noch) FC GRÜN-WEIß
"ach du sch..."unsere gedanken-waren ja noch reichliche km zu uns und wir keinerlei sondergenemigungen... die jungs wollten nur papiere von beiden fzg sehen und ansonsten wünschten sie uns eine gute fahrt...
das nur mal so am rande wegen abschleppen und schleppen/bzw angemeldet und nicht angemeldet. denn nicht immer sind die jungs so locker-manchmal kann man sich viel ärger ersparen, wenn man etwas schlau im vorfeld ist und deshalb bin ich der meinung auch über so ein thema sollte man sich austauschen...
mfg kaese
 
Hallo,

ich habe heute in der aktuellen AutoBild Nr. 35 vom 02.09.2011, S. 12 folgendes gelesen zu diesem Thema: Im Ausland wie z. B. Großbritannien oder den Nielderlanden ist es erlaubt, ein Fahrzeug mit Kennzeichen, was intakt ist, mittels Schleppstange ans Wohnmobil zu hängen und zu schleppen. (Fahrzeug ist nicht defekt) Bisher hat die deutsche Polizei dies toleriert. (Wenn ein ausländischer Schleppverband auf deutschen Straßen gesichtet wurde) Laut dem Staatsekretär im Bundesverkehrministerium Scheuer, ist die Polizei zukünftig angewiesen, solche Schleppverbände zu stoppen und zur getrennten Weiterfahrt aufzufordern, da Schleppen in Deutschland generell nicht erlaubt ist. Desweiteren wurde darauf verwiesen, dass zum Schleppen in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Mit anderen Worten: Das, was Ulf hier zu Beginn geschrieben hat, wurde durch den Artikel bestätigt. Abschleppen darf man, Schleppen ohne Genehmigung ist verboten. Ich wollte noch mal auf diesen Punkt hinweisen, weil ich den Artikel heute gelesen habe.

Gruß Andreas
 
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