take_it_1999
KfL-Leiter
- Registr.
- 23. Mai 2005
- Beiträge
- 873
Hallo,
da viel Halbwissen existiert möchte ich hier mal paar Infos reinstellen.
Abschleppen:
Ein defektes und zugelassen Fahrzeug wird nach Hause oder in die Werkstatt abgeschleppt. Nothilfe es also Hilfe in der Not und dafür gibt es nicht sehr viele Regeln die man einhalten muss.
Schleppen:
Schleppen ist ein unzugelassenen Kraftfahrzeug von A nach B zu verbringen. Nach §33 Absatz 1 StVZO, ist dies verboten! Ausnahmeanträge sind aber zulässig und können bei der Zulassungstelle gestellt werden. Sollte eine Genehmigung erteilt werden, gibt es eine ganze Liste von Forderungen die während des Schleppen eingehalten werden müssen (diese stehen meist in der Genehmigung).
So ich hoffe jetzt sind einige Details etwas besser verständlich.
Gruß Ulf
da viel Halbwissen existiert möchte ich hier mal paar Infos reinstellen.
Abschleppen:
Ein defektes und zugelassen Fahrzeug wird nach Hause oder in die Werkstatt abgeschleppt. Nothilfe es also Hilfe in der Not und dafür gibt es nicht sehr viele Regeln die man einhalten muss.
Schleppen:
Schleppen ist ein unzugelassenen Kraftfahrzeug von A nach B zu verbringen. Nach §33 Absatz 1 StVZO, ist dies verboten! Ausnahmeanträge sind aber zulässig und können bei der Zulassungstelle gestellt werden. Sollte eine Genehmigung erteilt werden, gibt es eine ganze Liste von Forderungen die während des Schleppen eingehalten werden müssen (diese stehen meist in der Genehmigung).
So ich hoffe jetzt sind einige Details etwas besser verständlich.
Gruß Ulf