hallo,
ich hatte auch keinen Brief zu meinem 36er.
Aber ich habe einen ordentlichen Kaufvertrag mit dem Verkäufer geschlossen und das kann ich auch nur jedem empfehlen.
Nachdem der Schlepper technisch überholt war konnte ich eine DEKRA Abnahme machen und zeitgleich eine Bauratabnahme nach §21. Da half mir die Kopie eines Famulus Briefes und das RepBuch mit den ganzen Maßen usw. weiter. Aber mittlerweile sollten die Prüfer die Daten zum Famulus auch auf ihren Laptops haben.
Danach ging es mit den Unterlagen zur Zulassungsstelle. Die Abfrage macht man ja nicht mehr direkt beim KBA, sondern das macht jetzt jede Zulassungsstelle selber.
Nach der Abfrage ob gestohlen oder nicht und mit dem Kaufvertrag, dem DEKRA Bericht und der Bauratabnahme wurde mir ein neuer Brief ausgestellt und ich konnte den Famulus am gleichen Tag noch zulassen.
Den Überrollbügel braucht man übrigens nicht wenn der Schlepper privat zugelassen ist. Den schreibt nicht das Gesetz vor, sondern die Berufsgenossenschaft und deshalb muss man einen haben sobald der Famulus auf einen Betrieb zugelassen wird. Ich hoffe das ist auch immer noch so.
Den Warnblinklichtschalter muss man aber auf jeden Fall nachrüsten.
Ich hoffe ich konnte auch noch was zum Thema beitragen.

Vielen Dank auch an meine Vorredner.
Gruß Andre