Kraftfahrerkurzausbildung für gewerblichen Transport mit Traktor?

SCHUI-RS88

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Moin. 

Brauch ich eigentlich eine Kraftfahrerkurzausbildung oder wie das mit den 5 Modulen und der Eintragung 95 im Führerschein heißt, wenn ich mit meinem Traktor gewerblich Transportfahrten mache? So daß der Transport das eigentliche Geschäft ist und nicht nur die Nebenarbeit wie Erntetransport.

Gruß Robert
 
Das ist keine Kurzausbildung, sondern die aller 5 Jahre zu absolvierende Weiterbildung, ein gewaltiger Unterschied. Alle diejenigen, die aktuell die C oder D Klassen zum Stichtag in 2008/2009 schon hatten, sind mittels Bestandsschutz automatisch grundqualifiziert und müssen erst die Weiterbildung machen, bevor sie gewerblich fahren dürfen. 

Wie das genau mit der 95-Pflicht für deine Traktorfuhren ist,kann dir Roland genauer erklären, ist ja sein Geschäft... 

Ich meine, aber daß das unter die Weiterbildungspflicht fällt, sofern es da nicht eine Ausnahmeregelung gibt.

VG Gerd
 
Ich habe die Klasse CE Anfang 2012 bekommen, damals war aber davon schon die Rede.

Ich glaube auch das war die Grundqualifizierung, hatte irgendwie Kraftfahrerkurzausbildung im Hinterkopf. Ist die Grundqualifizierung denn der Eintrag 95 im Führerschein? 

Gruß Robert
 
Du dürftest ohne jetzt nechgelesen zu haben mit deiner CE unter die Bestandsregelung fallen... Weiterbildung machen und FS umschreiben lassen, ab 50 vorher zum Verkehrsarzt.

Für "Jungspunde": Führerschein CE oä. machen danach Grundqualifikation und dann gibts Schein mit 95 für 5 Jahre.

Rest steht detailiert im Führerscheinrecht und in der BerufsklraftfahrerqualifikationsVO.

VG Gerd
 
Die Frage ist ja auch ob ich die Grundqualifizierung überhaupt brauche oder ob das nur für LKW gilt. 

Gruß Robert
 
Hallo frag mal roland (Ztass)

ich glaub der hat sowas greade gemacht

gruß alexander
 
Hallo

da ich ja nun aufgefordert wurde mein Senf dazu zugeben mach ich es natürlich auch. ;-)

diese Module brauchst du nur für den LKW Führerschein ab 50. Wenn die fleppen vor 2009 gemacht wurden, da is kein Grundkurs nötig. Wenn du sowas machen must erkundige dich bei der BBV in stralsund da werden solche Sachen gemacht. 

Mit freundlichen Grüßen 
 
Moin, kann da nicht direkt was zu sagen, aber so wie ich Ztass verstanden habe ist es erst ab 50 nötig für den LKW, das stimmt definitiv nicht, wer in Deutschland und auch in anderen europäischen Ländern einen LKW über 3,5t gerweblich fahren möchte muss definitiv alle fünf Jahre zur Modulschulung, wer seinen Lappen jetzt neu macht muss die Beschleunigte Grundqualifikation machen und eine Prüfung vor der IHK ablegen. Wie das jetzt beim Trecker ist kann ich Dir leider nicht sagen, kann aber in drei Wochen bei meiner nächsten Modulschulung mal fragen.

Ich vermute mal das Du die 95 Eintragung brauchst da ich irgendwie im Hinterkopf habe das der T-Schein auch nur zu Landwirtschaftlichen zwecken genutzt werden darf, ein ‘‘großen schnellen‘‘ Trecker darfst du demnach auch nur mit Klasse C Fahren, sofern es nicht Landwirtschaftlich ist.  Bin mir da aber jetzt nicht ganz sicher, Fahrschule ist schon nen paar Jahre her...Am besten Fragst du mal bei einer Fahrschule nach.

Lg Nils

--- *** ist geil... aber bist Du schonmal ZT gefahren??! ---
 
Also, ich muss alle 5 Jahre einen neuen Führerschein beantragen und dafür vorher zum Arbeitsmediziner oder wie der heißt und da eine Tauglichkeitsuntersuchung machen lassen. 

Ich kenne das so daß jeder die Grundqualifizierung braucht der mit der Fahrt direkt Geld verdient. Aber das würde ja eigentlich bedeutet daß jeder Lohmunternehmer der irgendwo abfährt die brauchen würde. 

Klasse L und T sind nur für landwirtschaftliche Zwecke gültig. Ist mir aber auch egal, hab ja Klasse CE. 

Gruß Robert
 
Moin, hatte heute Modulschulung, der Grenzwert beim Trecker ist 40km/h, alles was drüber ist braucht Module!

Lg Nils

--- *** ist geil... aber bist Du schonmal ZT gefahren??! ---
 
Wenn er unter 40 eingetragen ist ja, so hab ich es zumindest verstanden, Soll wohl auch Lohnbetriebe geben die deswegen extra ihre 50er Schlepper auf 40 drosseln lassen haben...
 
Hallo,

nanu, gilt der Traktor mit schwarzen Kennzeichen nicht als Zugmaschine? Dann würde der Fahrer doch unter die Weiterbildungspflicht fallen.

Gruß Andreas
 
Natürlich bleibt das eine Zugmaschine, egal welche Farbe das Schild hat. 

Hier ist nur die Frage, der Transport unter die Steuerbefreiungsklausel fällt, also zB. ein LoF-Transport ist oder es eine sonstige Befreiungsklausel gibt. Ja und L und T gibts auch nur für LoF-Transporte, ansonsten C1E oder CE.

VG Gerd
 
Hallo,

nun müsste Robert bzw. sein Chef prüfen, ob er unter die Handwerkerklausel fällt.

Gruß Andreas
 
Nicht jetzt auch noch die Handwerkerklausel, die hat mit ausschließlich gewerblichem Transport nun wirklich nichts zu tun...

Ich hab den Faden hier noch mal quergelesen:

1. Der Russe fällt unter die "Langsamkeitsreglung", da unter 45 kmh, daher keine 95 notwendig.

2. Robert hat CE, da ist das mit L und T auch hier kein Thema.

3. Bleibt nur dann noch die Frage, wie die Anhänger und der Russe zugelassen sind, für LoF sicher steuerfrei mit grünen Nummern. Für gewerblichen Transport außerhalb LoF muß der Traktor und auch die Anhänger versteuert werden, alles andere ist Steuerhinterziehung, damit dürfte das der teuerste Teil werden... also schwarze Nummern, zu der Wechselhängerregelung sag ich hier bewusst nichts. Genau beim Zoll zu erfragen.

VG Gerd
 
Momentan fahre ich auf Arbeit einen 82er mit schwarzen Nummern und ein par Anhänger mit Folgekennzeichen und hauptsächlich Anhänger mit eigener Zulassung.

Mir ging es darum daß ich überlege ihm anzubieten für ihn als Lohmunternehmer mit meinem Traktor zu fahren, so bräuchte er keinen Traktor und ich kann meinen besser auslasten. Und außerdem mit meinen Russen noch allgemein Transport anzubieten. 

Gruß Robert
 
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