LKW-Kontrollen

Hallo,

schön und gut, diese Anlage, aber, da kann man nur darauf warten, dass die Beamten mit der Bearbeitung nicht nachkommen, denn, wenn bestimmte Fristen verstreichen, dann kann der Betroffene nicht belangt werden.

Gruß Andreas

P. S. Mit Fristen meine ich, dass zwischen Tatvorwurf und Ahndung nur eine festgelegte Zeit verstreichen darf. Wird diese Zeit überschritten, dann ist das Ergebnis dieser Anlage null und nichtig. Folge: Man kann den Betroffenen nicht mehr belangen.
 
Moin
Wenn das System ausgereift ist, kümmert sich wohl kein Beamter mehr um die Bescheide. Da kriegste die Post direkt vom Computer, Staunst und zahlst. Personen sind dann nur für die Widersprüche zuständig indem sie im Archiv die Videoaufzeichnungen für die Anwälte raussuchen.
fG Fiete
 
Hallo
Ihr müsst das mal genauer Sehen.
Die Waage in der Fahrbahn ist ja auch nur zum Überwachen gedacht ,genauere Wägungen,werden dann auf Parkplätzen mit geeichten Achswagen durchgeführt. Und dann erst weden die Anzeigen geschrieben.
Aber so neu ist das nun auch wieder nicht.
Bei Ingolstadt gibts das System schon wenigstens 10 Jahre.
mfg Falk
 
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