Ostalgie

Hallo David,

es gab Weisungen des Verteidigungsministeriums, die es zuließen, Leute daran zu hindern, die Grenze der DDR zu überschreiten. Egal, wie man es nennt, diese Weisungen zeigen, dass der Tod von Menschen im Zusammenhang mit einer Grenzüberschreitung in Kauf genommen wurde. Und das finde ich nicht gut.

Gruß Andreas
 
Hallo

Also nu bin ich ja von den Socken ,ich weiss nu garnicht wozu wir 2 volle Magazine zum Grenzdienst mit hatten,zum Hasen jagen ganz bestimmt nicht!!!

mfg 
 
Das mag ja alles sein Roland von mir aus hättet ihr auch nen ganzen LKW voll Magazine dabei haben können... Mir geht es aber um den  schiesbefehl... Den gab es so NIE und wenn du "Grenzer" warst hast du ja bestimmt auch das gr Handbuch gelesen und da stand nix von "Schießbefehl" normaler weise müsstest du als ehem. Soldat der gt den Ablauf bei einem Grenzdurchbruch Wissen. Und ich glaube auch nicht das euer kc bei der Vergatterung was davon erwähnt hat. Wenn ja würde ich gerne wissen im welchen gr du gedient hast... 
 
Ps. @ Roland 2 Magazine??? Jetzt überlege nochmal ganz genau wie viele du dabei hattest 😉 schönen Abend euch noch 
 
Hallo David 

das kann ich dir genau sagen GR 6 ,8 grenzkompanie Leisterförde.
 
Auch beim Wachdienst innerhalb der DDR an militärischen Objekten hatte man diese 60 "Beruhigungspillen" in 2 Magazinen dabei... für das gewisse Ernstfallszenario. ;-)  Sozusagen Standardwachdienstausrüstung.

VG Gerd
 
Gr 6 ist mir ein Begriff das war doch "Hans Kollwitz" und zu euren Magazinen: es waren immer 3 2 in der Magazintasche und eins in der ak... Hab auch noch die dv dazu hier... 
 
Guten Morgen,ich war selbst 86/87 an der Grenze in Berlin und ja das mit dem Schiessbefehl stimmt.Zur Vergatterung wurde immer sinngemäss gesagt:der Grenzdurchbruch ist zu verhindrn,auch mit der Waffe.Warum das auf einmal nirgends mehr vorkommt,kann ich auch nicht sagen,das waren wohl die ersten Dienstvorschriften die verschwanden.

Trozdem noch eine schöne Restwoche,wenn das Wetter auch beschissen ist.

Tschüss Paul 
 
@ Eicherfahrer,

dreh nicht alles um, lies Dir meine Worte durch und Deine, dann wirst auch Du zu der Erkenntnis kommen, das ich Recht habe.

Gruß
 
@miethpaul

Da Du ja dabei warst, eine Frage.

Wurde explizit dazu aufgefordert, den Flüchtling zu erschießen, wenn keine andere Möglichkeit bestand? Das wäre für mich wirklich mal interessant. Also nicht sinngemäß oder so. Das hilft mir nicht weiter.

Und noch eine Frage, was ist mit Grenzern passiert, die eine Flucht nicht verhindern konnte bzw. denen man nachgewiesen hat, daß sie absichtlich danebengeschossen haben?

MfG Uwe
 
@ Uwe:

Und noch eine Frage, was ist mit Grenzern passiert, ... denen man nachgewiesen hat, daß sie absichtlich danebengeschossen haben?
Schwedt

wäre denkbar, aber genaues weiß ich nicht.

Ich würde sagen: Genauso wie es in der Anmoderation gesagt wird, war es für viele Wehrpflichtige ein Begriff - eine nebulöse Gefahr bei schweren Verfehlungen.

Gruß Thomas
 
Guten Morgen,wie schon Uwe sagt,aber immer mit der Voraussetzung,es wurde jemandem nachgewiesen,dass er bewusst nicht alle Mittel(Waffe)eingesetzt hat,dann Schwedt.Man war immer froh wenn die "Kantensau"(Sirene)also Auslösung des Elektrozaunes,nicht brüllte.Wer dort war weiss schon was ich meine.

und vergesst nicht:Freitag nach eins.......

Tschüss Paul
 
@uwe explizit dazu aufgefordert wurde nicht! Also es hat kein kc gesagt du MUSST einen Grenzverletzer erschiesen. Bei einem versuchten Grenzdurchbruch wurde der Grenzverletzer angerufen mit "halt stehen bleiben" beim 3 mal wurde in DIE LUFT GESCHOSSEN setzte sich der Grenzdurchbruch fort wurde auf Mann geschossen ABER er sollte bewegungsunfähig angeschossen werden... Wer aber schon mit der ak geschossen hat weis das es nicht so leicht ist auf bewegliche Ziele so zu treffen das es "passt" wie auch immer ich Sage nicht das zu DDR Zeiten alles ok war was so getrieben worden ist ABER in manchen Dingen war die DDR etwas besser als die BRD! Jeder hat so seine Meinung dazu und das sollte man gegenseitig respektieren! Mein Vater zb war Major der NVA und wurde auch von der Firma ausgehorcht nur weil die Oma nach dem Krieg nach dem Westen ist... Na und heute ist es doch 3 mal schlimmer will nicht wissen wer in gewissen Foren alles mitliest... wie gesagt jeder hat seine eigene Meinung dazu... Gruß David 
 
Hallo,

ich wollte mich eigentlich zurück halten aber jetzt muss ich doch mal nachfragen. Soll ich das jetzt so verstehen, dass es absolut OK war, jemanden der dieses Land verlassen wollte ohne irgendwelche Straftaten begangen zu haben egal wohin zu schießen. Denn wenn er nach dem Warnschuss stehen geblieben wäre, wäre er ja in den Knast gekommen.

Gruß

Uwe
 
Ja - das hing immer vom schießenden Individuum ab! Und der Deutsche ist zudem ja bekannt für seine Obrigkeitshörigkeit...
 
@ Eicherfahrer! Wer sagt denn was von das es ok war?? Ich schrieb das ich auch nicht alles gut finde was zu DDR Zeiten so gelaufen ist... Ich schreib jetzt was auch auf die Gefahr hin das ich gesteinigt werde: als MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dazu: wer aus der DDR ausreisen wollte konnte den ausreiseantrag stellen das konnte allerdings viele Jahre ( bis zu5) dauern bis er bewilligt wurde natürlich konnte er auch abgelehnt werden. Wenn so ein Antrag gestellt wurde und er bewilligt war durfte der jenige nur seine wichtigsten Sachen mitnehmen (Klamotten,Papiere usw) alles andere was in der Wohnung war übernahm der Staat. Und dann noch was zum illegalen Grenzübertritt meiner Meinung nach wusste JEDER was passieren kann wenn er abhaut. Soll nicht heisen das ich es gut finde! Und ja wenn er sich an der Grenze gestellt hätte wäre er nach Bautzen gekommen (MfS Gefängnis) 
 
W 50 Fan,

alles klar, konnte mir nicht vorstellen das man so denkt, darum habe ich ja gefragt. Aber da will ich mal mit einer Legende aufräumen. Ich kann, aus eigener Erfahrung sagen, wenn sich die DDR einmal entschieden hatte, dich aus der Staatsbürgerschaft zu entlassen, konntest du dein Eigentum mitnehmen. Du hattest nach der Ausreise zwei Monate Zeit deine Möbel zu überführen, so lange wurde die Wohnung frei gehalten, musstest natürlich die Miete im Voraus bezahlen und eine Bevollmächtigten in der DDR benennen. Kunstwerke usw dürftest du natürlich nicht mitnehmen. Ich habe sogar den Skoda mitgenommen. Wenn sie sich einmal entschieden haben dich gehen zu lassen waren sie 100% korrekt.

Gruß

Uwe
 
Hallo Uwe,

da bin ich baff, Du hast wirklich den Skoda mitgenommen in den Westen? Gab es da nicht bessere Fahrzeuge als einen Skoda? Was durfte man denn noch mitnehmen aus der DDR bei einer Ausreise?

Und, kann mir jemand die Frage beantworten, was passierte, wenn z. B. die Eltern des Ausreisenden bei den bewaffneten Organen dienten? Welche Konsequenzen gab es fü diese Leute, wenn z. B. der Sohn ausgereist ist oder über die Mauer geflohen ist? Ich denke da an die drei Brüder, die in den Westen geflohen sind. Leider sind die öffentlich nie darauf eingegangen, was mit den Eltern passiert ist.

Ich schreibe noch einmal dazu, dass ich 1990 16 Jahre alt war und ich mich nicht auf irgendwelche Märchen verlassen möchte.

Es wäre sehr nett, wenn mir hier jemand antworten könnte.

Gruß Andreas
 
Für diesen Übersiedlungsverkehr war meist die bekannte Möbelspedition Bartsch&Weikert zuständig. Wenn deren LKW abseits der Transitstrecken unterwegs waren, war das meist so eine Fuhre.

VG Gerd
 
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