Probleme Zulassung - Führerschein MTZ 50

MTSHOLDER

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Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich beschreibe mal die Lage.

Ich habe bevor ich mir einen MTZ 50 gekauft hatte beim TÜV angerufen und nachgefragt, ob man den Traktor ablasten könne. Hab ihm die Gewichtsdaten durchgegeben und GRÜNES LICHT bekommen. Hab ihn dann gekauft und TÜV-fertig gemacht, bin dann mit dem Schein zum Tüv und wollte die Ablastung auf 3,5 t eintragen lassen. Hat er dann nicht gemacht, da maximal bis 1,25 mal Leergewicht abgelastet werden könne. Das wäre dann 1,25*3250 kg ungefähr bei 4 t. Nützt also nix. Hintergrund für die Ablastung ist der Führerschein. Wir haben keine Landwirtschaft und die Führerscheine L und T gelten nur für Landwirtschaft. Wir bekommen keine grüne Nummer und brauchen deshalb eine schwarze Nummer. Mit dem neuen Führerschein darf ich aber nur bis max. 3,5 t fahren (Klasse B). Ich sehe auch nicht ein (ist auch kein Geld für da), daß ich einen LKW-Führerschein für einen alten Traktor, der 25 läuft, mache.

Ich denke, viele kennen solche Probleme. Vielleicht hat jemand ein Schlupfloch gefunden, wie ich den Russen dennoch bewegen kann.

MFG Julian aus dem sonnigen Bayern bei 26 Grad C.
 
Hallo Julian,

frage doch mal nach, ob es eine Fahrschule gibt, die die Klasse C1E separat ausbildet, das währe doch dann eine Lösung. Bei der Klasse währest Du nämlich ohne Probleme im Gewichstlimit des Traktors und einen Hänger könntest Du auch mitführen. (zwar nicht alle, aber nen Einachser oder nen Tamdemachser sicher)

Gruß aus dem sonnigen Berlin

Andreas

P. S. Eine Ablastung des Traktors bringt ja nichts.
 
Evtl. gibt es die möglichkeit das ein befreundeter landwirt das auf seinen namen anmeldet und der trecker "dauerhaft ausgeliehen wird" somit gelten klasse l und t. vorausgesetzt es werden lof tätigkeiten damit ausgeführt.
 
Hallo,

der Kinderkrippenführerschein (B) reicht für Mutti zum Einkaufenfahren, aber wenn Du mehr fahren willst, wirste noch mal zur Fahrschule müssen, auch wenn Du nen Hänger hinter den PKW hängen willst.
Alternative ist die C1E (Anhängelast beachten, max 12 t ZGG des Zuges!) wenn L oder T nicht gehen. Die teuerste Lösung heißt CE! Oder nen leichteren Traktor kaufen, aber ohne Hängerschein auch sinnlos (E).
Im übrigen frage ich mich was man beim Traktor ablasten kann?

VG Gerd
 
Hallo Gerd,

nicht nur Du fragst Dich das, ich auch. Er kann doch höchstens noch die Frontgewichte abnehmen, aber, was will er dann mit dem Traktor machen. Außerdem hat der Hersteller die sicher schon mit einkalkuliert bei der Gewichtsangabe.

Gruß Andreas
 
Hallo,

Pumpenpaul: Er schrieb doch, er bekommt keine grüne Nummer für den Traktor. Wenn er keine grüne Nummer bekommt, bzw. er nicht nachweisen kann, dass ein landwirtschaftlicher Zweck vorliegt, dann muss er mit schwarzer Nummer fahren, dann gilt aber die L-Klasse nicht für ihn. Und die Klasse B endet bei 3,5 Tonnen. Fazit: Er muss die Fahrschule noch mal besuchen.

Gruß Andreas
 
Hallo,

mir geht es genauso, dass ich auch nur den "Kindergarten"-Führerschein habe. (Fahrschule extra früher mit der Aussage "Du bekommst den Alten" begonnen und dann doch das neue Scheißteil bekommen. Danke fürs Gespräch)

Soweit mir bekannt ist:

Man darf mit Klasse L jeden Traktor mit bis zu 32km/h fahren, egal ob mit schwarzer oder grüner Nummer, solange es für einen land- oder forstwirtschaftlichen Zweck ist. (Ich darf sogar den K 700 fahren, sobald er TÜV-fertig ist :-) )
An diesen max. 32 km/h Traktor darf man dann auch Anhänger anhängen, welche mit max. 25km/h gefahren werden und auch so beschildert sind UND korrekt! wenn es für wieder für LOF-Zweck ist.

Fazit: Melde den auf schwarze Nummer an. Bei einer Leerfahrt holst du gerade von XY etwas ab (LOF-Zweck! -> Also ich bin immer unterwegs um irgendwo einen Hänger zu holen ;-) ) und bei beladenen Hängern sollte tunlichst irgendetwas hinsichtlich LOF draufseien, also keine Möbel!

Achso ich habe hier noch einen schönen Link:
Führerscheine für Traktoren
Problem ist der Nachweis des LOF-Zwecks!
Grünes Kennzeichen ist nicht automatisch LOF-Zweck und schwarzes Kennzeichen ist nicht automatisch "kein LOF-Zweck". Traktorfahren mit Klasse L und grünem Kennzeichen beim Umzug eines Freundes oder zum Oldtimer-Treffen ist illegal (Asche auf mein Haupt, achso ich hole ja eine Fuhre ab!!!). Wenn man aber mit Klasse L und schwarzen Kennzeichen bei der Ernte eines Bekannten hilft, ist es legal. Total verwirrend das Ganze, aber man muss und kann damit leben.

Gruß Matthias

PS: Genauso ein Krampf ist es mit dem Hänger hinter dem PKW, eigentlich nur 750kg zulässig aber, solange das Leergewicht des Zugfahrzeugs größer als das Gesamtgewicht des Hängers ist und das Gesamtgespann unter 3,5t liegt, darf man es mit Klasse B fahren. Also jedesmal nachrechnen.
Bsp.: Viehhänger mit 1400kg
VW Polo mit 1155kg Pech gehabt
Hummer 2900kg Pech gehabt
VW Golf mit 1425kg ist in Ordnung
Hatte ich schon erwähnt, dass das Ganze total verwirrend ist? Mittlerweile überlege ich mir einen größeren Führeschein zuzulegen, weil die ganze Schei... einfach nur noch nervt.
 
zum Thema ablasten: Es hat nix damit zu tun, irgendwelche Teile am Trekker abzuschrauben. Das Ablasten ist lediglich ein Bürokratiekram. Die zulässige Gesamtmasse wird reduziert eingetragen, d. h., daß man den Traktor nicht mehr so viel beladen kann, z. B. Kreiselegge mit Sämaschine ist dann nicht mehr drin (wenn er die überhaupt zieht, geschweige denn hebt) oder Einachsanhänger mit Sattellast, die den Traktor hinten belasten. Ebenso Frontlader oder andere Anbaugeräte. Das Leergewicht mit allen serienmäßigen Teilen wie Gewichten, Kompressor, Zugmaul, Ackerschiene und so n Gedöns hat mit dem Ablasten nix zu tun. Fakt ist, so der TÜV, daß man die zulässige Gesamtmasse maximal bis 1,25 x Leermasse runterschrauben kann. Da der Russe 3250 kg wiegt, wäre das ungefähr bei 4 Tonnen. Um auf die MAGISCHEN 3,5 Tonnen zu kommen müsste er 2800 kg wiegen. Wenn irgendwie möglich, müsste diese 2800 in den Schein rein. Dann wär das Ablasten kein Problem mehr. Da es in meiner Gegend keine Einachser mit Tiefenanhängung (-> Hitchhaken) gibt und ich die üblichen Einachser mit normaler Deichsel an die SCH... BK 63 (mit lächerlicher Stützlast von nem Sack Kartoffeln) anhängen kann, wär das mit dem Ablasten kein Problem. Der Traktor zieht nur Zweiachser und Maschinen ham wa keine, außer mal n Holzspalter und da fragt eh keiner nach.

Zum Thema "Im Auftrag von ... rumfahren": Ich habe (weiß nicht mehr ob in der Fahrerlaubnisverordnung FeV oder in der Straßenverkehrszulassungsordung StVZO, die ich mal an Winterabenden teilweise durchgekaut habe) gelesen, daß bei solchen Fahrten ein Papierkram dabei sein muß, in dem drin steht
was wird transportiert
wieviel
von wo
nach wo
für wen
von wem
Unterschrift, Datum etc.

Wenn ihr mich fragt, ich glaube die GRÜNEN wissen auch nicht alles.

Gruß Julian
 
Die wissen zwar nicht alles aber was ich dann gefährlich finde ist wenn was passiert sprich nen unfall oder so dann biste ohne richtigen führerschein richtig dran. weil dann wird nachgeforscht.
 
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