Selbstfahrende Arbeitsmaschienen

Steftan84

Traktorist
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18. Apr. 2010
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Moinsen, mich treibt die Frage. Wie isses, darf man mit selbstfahrenden Arbeitsmaschienen ohne Kennzeichen, einfach so auf der straße herum fahren?

Bei mir ginge es halt um den T174 und um den EO 2621.
 
Hallo , ein Radlader oder Bagger hat auch kein Kennzeichen . Du mußt nur eine einmalige Betriebserlaubnis haben ,eventuell ein Namensschild . Gruß Rico
 
Hmnn naja was heißt einmalige Betriebserlaubnis?

Aus anderen Foren habe ich bis jetzt gelesen, dass die Arbeitsmaschiene bauartbedingt nicht schneller wie 20km/h fahren und keine Anhänge bzw. Zugmöglichkeit haben darf. Dann muss wohl auf beiden Seiten, sowie hinten ein 20km/h Schild und einmal der Name und Anschrift des Besitzer´s fest angebracht sein.

Gut das sollen jetzt keine Sachen sein, dir mir schwer fallen anzubringen.

Nur soll das schon alles sein? Wie siehts mit einer Versicherung aus - muss ich die haben oder nicht? Es kommt ja auch selten vor, das man mit diesen Fahrzeugen über bzw. auf der Straße fährt.
 
Hallo,

selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind normalerweise über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Falls du eine private Haftpflichtversicherung hast einfach nachfragen, ob selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h mit abgedeckt sind (nur um die Sicherheit zu haben).

MfG René
 
Hallo,

jedes Arbeitsmaschine hat eine Betriebserlaubnis, wenn sie auf der Straße fahren soll.

Die DDR-Betriebserlaubnis hat bestand, sie erlischt nur wenn sie vorher befristet war bzw. wenn Umbauten am Fahrzeug gemacht wurden.

Bis 20km/h Höchstgeschwindigkeit sind die Fahrzeuge von der KFZ-Kennzeichenpflicht befreit.

Die 20 km/h Fahrzeuge sind entsprechend zu kennzeichnen (20 km/h Schild, Halter mit Wohnort, ....).

Versicherungspflicht besteht nicht! Es haftet jeder selbst mit seinem Privatvermögen!! Alternativ können selbstfahrende Arbeitsmaschine in der Privathaftpflicht bzw. in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten sein.

Anhängerkupplungen sind erlaubt, solange diese genehmigt sind (genehmigter Typ) und Material ausschließlich zum Betrieb der Maschine mitgeführt wird (vgl. Kran und Betongewichtanhänger).

Der verkehrssichere Zustand muss gewährleistet sein und man haftet auch dafür. (Es gibt keine Kontrolle durch TÜV, DEKRA, etc.)

Die Forderungen der Bedienungsanleitung, bei Transportfahrt müssen eingehalten werden.

Ich hoffe ich hab nix vergessen.

Gruß Ulf

P.S. Warnblinklicht muss nachgerüstet sein.
 
Hallo,

ganz so einfach ist es nicht. Ich habe schon Radlader mit Kennzeichen gesehen. Auf einem Kippertreffen habe ich einen größeren Hanomag-Radlaer mit grüner Nummer gesehen. Auch einen O&K-Dumper mit Nummernschild habe ich gesehen. Offenbar gibt es also doch gewisse Beschränkungen bei den Arbeitsmaschinen, denen man mit einer Zulassung aus dem Wege geht.

Gruß Andreas
 
Hallo,

do es ist ganz ganz einfach.

Im Rahmen der großen Baumaschinendiebstähle wurde das Gesetzt geändert und man kann freiwillig seine selbstfahrende Arbeitsmaschine auf Antrag zulassen.

Man geht einfach mit der ABE zur Zulassungstelle und stellt den Antrag auf Zulassung der Arbeitsmaschine. Man bekommt dann einen KFZ-Brief, in der Regel grüne Kennzeichen und das wars (ich glaube eine extra Versicherung braucht man auch nicht).

Vorteil ist, dass diese Maschine dann in einer Datenbank geführt wird und jederzeit die Polizei über die Fahrgestellnummer überprüfenkann ob diese Maschine gestohlen wurde.

Wie gesagt alles kein Hexenwerk.

Aber Achtung: Arbeitsmaschinen über 20km/h sind schon immer Kennzeichenpflichtig.

Gruß Ulf
 
hallo

es gibt ja auch selbstfahrende arbeitsmaschinen die schneller als 20KM/H laufen z.B. Radlader, häcksler, Mähdrescher, teleskoplader
diese müssen dann zugelassen werden und auch haftplichtversichert werden.

mit der haftpflicht würde ich auch nachfragen beim versicherer auf jeden fall würde ich eine abschließen wenn sie nicht in der betriebs-b.z.w. privathaftpflicht enthalten ist.
wenn ihr mit euerm privatvermögen haftet kann bei einem unfall mit personenschaden schnell haus und hof weg sein.

mfg alexander
 
Hallo,
da hab ich auch gleich mal ne Frage!
Und zwar haben wir im Betrieb einen Teleskoplader laufen. Er hat 40 km/h Zulassung, ist ordnungsgemäß angemeldet und versichert und hat ein grünes Nr.-schild. Außerdem ist sein zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen.
Neulich kam die Berufsgenossenschaft zu uns und hat behauptet, dass man dafür nen LKW Schein braucht! Begründung: Da er über 7,5 t zul. gesGew. hat und mit 40km/h zulassungspflichtig ist und nicht als landwirtschaftliche Arbeitsmaschine zählt braucht man mindestens Führerscheinklasse C!
Wollte mal wissen ob das einer von euch bestätigen kann oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat, weil irgendwie kann ich mir das nicht richtig vorstellen!
Danke schon mal für eure Info’s
mfg BRAUNI
 
Hallo Brauni,

ich habe Deinen Beitrag gelesen und nehme Stellung: Das Gesamtgewicht ist größer als 7,5 Tonnen. Der Teleskoplader läuft mit 40 km/h. Wenn die Rechtslage so stimmt, dann braucht Ihr den C-Schein. Um Euch Kosten zu sparen, gibt es folgende Möglichkeit: Fragt beim Hersteller nach, ob der Lader auf 32 km/h gedrosselt werden kann. Wenn das geht, dann bist Du in der Lage, ihn mit der Klasse L zu fahren. Was Du aber auch erfragen musst: Wie hoch sind die Kosten dafür? (Umschreibung, Drosselung) Unter Umständen müsst ihr, wenn das mit dem Drosseln nicht klappt, eine LKW-Prüfung ablegen.

Mal sehen, was die anderen sagen.

Gruß Andreas
 
Das stimmt soweit nicht denn der Telelader ist entweder eine Baumaschine o. Selbstfahrende Arbeitsmaschine wenn er unter 40km/h zugelassen ist! Wenn er mit 40 km/h zugelassen ist und ein Normales grünes Kennzeichen hat dann läuft der Telelader unter Landwirtschaftliche Zugmaschine oder Selbstfahrende Arbeitsmaschine dafür benötigst du dann nur die Führerscheinklasse T
Ich hatte selber schon diese probleme mit dem Telelader und beim ist das dann biss zum Rechtsstreit gekommen und der Richter hat mir das dann so erklärt wie oben Beschrieben! Denn über die Teleskoplader wissen die Meisten sowieso nicht so genau bescheid denn die dinger stehen in so einer Rechtlichen Grauzone! hoffe ich konnte helfen Mfg Eric
 
Hallo,

bei LoF Fahrzeugen wird bei den Führerscheinklassen nicht nach dem Gewicht sondern nach der Geschwindigkeit unterschieden.

Gruß Matthias
 
Hallo,

kann es sein, dass die BG-Leute sich da nicht sicher waren und deshalb gesagt haben, dass Brauni die Klasse C machen soll? So nach dem Motto: "wir wissen es nicht, also sagen wir machen Sie die Klasse C, weil dann die wenigsten Ausschlussmöglichkeiten bestehen?
Mit anderen Worten: Das Gerät ist entweder Zug- oder Arbeitsmaschine?

Gruß Andreas
 
ja Danke erstmal für eure Meinungen und Info´s!
Komisch ist die gesamte Rechtslage aber trotzdem! Eigentlich hab ich da keine Probleme, weil ich eh die CE habe, aber viele andere bei uns im Betrieb eben nicht! Und die ganze Sache geht solange gut, bis mal etwas passiert...
mfg BRAUNI
 
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