Ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ein KFZ ?

Bauer Peter

LPG-Vorsitzender
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22. Mai 2005
Beiträge
279
Hallo Gemeinde,
In meinem letzten Beitrag T159 - Haftpflicht- hatte ich einen Scan einer Auskunft meines V.manns eingestellt. Dort ist nicht eindeutig dargelegt , oder doch? wie es nun mit der Haftpflicht für den T159 richtig ist? Heute war ich kurz bei Ihm und er meinte ,da ja der Kran auf öffentlichen Wegen benutzt wird müsste er extra versichert werden. Seh ich irgendwie anders.
Eigentlich habe ich nur noch beschränkt Lust zu weiteren Diskussionen . Der Kran muss aber doch die Welt sehen können, ohne Versicherungsmonopoly!
Antworten erwünscht.
Peter
 
Das beste ist vieleicht wenn Du mal zu nem Tiefbaubetrieb fährst und dir erklären lässt wie die das mit Bagger ,Radlader usw. machen .Das ist wie mit Folgekennzeichen bei schwarzer Nummer , da sagt jeder was anderes .
 
Hallo,

ja ein T159 ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine und somit ein KFZ aber er ist nach dem Pflichtversicherungsgesetzt nicht Versicherungspflichtig (da unter 20 km/h).

Wichtig für dich ist, dass dieses Fahrzeug in deiner Privathaftpflichtversicherung enthalten ist. Zitat: "In der PH ist der Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen*) bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit versichert"

Also prinzipiell ist dieses Fahrzeug bei dir enthalten. Du brauchst aber eine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (KTA-Typschein sollte ausreichen). Achso und du musst unbedingt gucken, was sich hinter dem Stern *) bei Arbeitsmaschine versteckt.

Ich hoffe ich hab dir bissel helfen können.

Gruß Ulf
 
Hallo, der Ulf hat recht auser das du halt statt der KTA Unterlagen, eine Umschreibung auf eine Bundesdeutsche Betriebserlaubnis brauchst. ( Polizisten können die alten Unterlagen nicht lesen ;-) )

MFG Patrick
 
Hallo,

ja ich empfehle auch jeden einmalig bei DEKRA (oder TÜV in den alten Längern) eine Einzelbetriebserlaubnis für diese selbstfahrende Arbeitsmaschine zu erteilen. Weil dann ist DDR-Recht in BRD-Recht überführt.
Das DDR-Recht laut Einigungsvertrag gilt zwar weiterhin, aber diejenigen die damit umgehen können werden immer weniger.

Gruß Ulf
 
Das mit dem * habe ich im Beitrag T159 Haftpflichtversicherung (siehe Bauer Peter) unter dem Scan Nr.2 nochmals in Schönschrift geschrieben .
Ich hoffe ihr lest es euch nochmals durch und könnt mir sagen, ob ich auf der sicheren Seite bin.?

P.S. Gibt es eigentlich so eine Zentralnummer bei den Versicherungen , um mal wirklich kompetente Antworten zu erhalten?
Ich ärgere mich jedenfalls immer, wenn ich den Leuten dass sagen muss, was sie eigentlich als Fachleute wissen sollten. Ist das wirklich so schwer, wie manchmal getan wird? Kommt doch genug Geld rüber bei einer Versicherungsagentur. (Ich persönlich habe schon den 3.Versicherungsmann ....und von den Vorgängern geht keiner mehr arbeiten. Irgendwie habe ich wohl den falschen Beruf.?
Mir persönlich wäre so etwas nur peinlich. Gehört doch nun wirklich nicht viel dazu den Computer statt zum "Spielen" mal richtig zu nutzen. Mach ich ja auch nur.

In diesem Sinne!

Peter
 
Das ist nicht so schwer.
Die sind nur zu faul sich anzustrengen.

Wenn ich zu meinen DEVK-Vertreter geh und was wissen will ruft der grundsätzlich sehr hilfsbereit in der Zentrale an und fragt nach, bis ich entlich meine Antwort hab.
Ich hab mal bei meinen Allianz-Vertreter angerufen um ein Oldtimerversicherungskennzeichen für meine beiden Schwalben für je 25€ zu bestellen.
Antwort: haben wir nicht, kennen wir nicht und gibt es auch überhaupt nicht.
Ich hab den nächsten Allianz-Vertreter angerufen, gleiche Frage gestellt, Antwort: Komm vorbei und bring 50€ mit!

Gruß Robert
 
Hallo Robert,

das mit dem Oldtimerkennzeichen für die Schwalben macht mich neugierig. Ab wann gilt denn so ein Moped als Oldtimer? Ist ein S51 auch schon ein Oldtimer? Gibt es Einschrenkungen in der Nutzung mit so einem Kennzeichen? Bisher habe ich immer ein ganz normales Versicherungsschild für ca 45€ gekauft. Das es da Unterschiede gibt hat mir auch noch keiner von meinen Versicherungsverdrehern gesagt.

mfg Martin
 
Hallo,

also Klartext du brauchst eine Betriebserlaubnis (oder KTA-Typschein) für deinen T159 (dann bist du sicher eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine).
Dann darf dein T159 auch wirklich nur 20 km/h fahren.

Du darfst mit deinen T159 nicht beruflich, nicht gewerblich und nicht für Entgeld arbeiten. Dann sollte dein T159 über deine Privathaftpflicht versichert sein.

Gruß erstmal Ulf
 
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