Straßenfahrt mit Pflug

roburdriver

KfL-Leiter
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13. Juni 2012
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941
Hallo allerseits,

was muss ich beachten wenn ich mit meinen Anbaudrehpflug am Traktor auf die Straße und quer durch die Stadt muss. Der Pflug (ein B172/4 vom VEB BBG Leipzig) hat kein Fahrgestell, hängt nur am 3Punkt. Also voll anheben und Transportsicherung einlegen, das der Pflug nicht runtersacken kann ist erstmal klar. Muss ich den Pflug nach hinten wegen dem Überhang von ca. 2m Kennzeichnen und wenn ja wie? Die Traktorrücklichter sind jedenfalls nicht verdeckt.

Gruß und besten Dank schon mal!
Robin
 
Hi,

Anbaugeräte, deren äußerstes Ende mehr als 1000 mm über die Schlussleuchte des
Fahrzeuges nach hinten herausragt, müssen mit einer Parkwarntafel, einer roten
Schlussleuchte und einem roten Rückstrahler ausgerüstet sein.

Anbaugeräte, die seitlich mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der
leuchtenden Fläche der Begrenzungs- oder der Schlussleuchten der
Fahrzeuge hinausragen, müssen nach vorn mit zwei Parkwarntafeln sowie 2
Begrenzungsleuchten und nach hinten mit 2 Parkwarntafeln, zwei roten
Schlussleuchten und 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein
Besonderheiten:
- Anstelle der vorgeschriebenen dreieckigen Rückstrahler wie am Anhänger
können auch rote, nicht dreieckige Rückstrahler angebracht werden
- Rückstrahler an Bodenbearbeitungsgeräten dürfen abnehmbar sein
- durch Anbaugeräte verdeckte Beleuchtungseinrichtungen müssen wiederholt
werden

LADUNG:

Ragt die Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeuges nach hinten hinaus, ist
eine Kenntlichmachung erforderlich mit:
- hellrote Fahne min. 30 cm X 30 cm, mit Querstange auseinander gehalten
oder
- hellrotes Schild min. 30 cm X 30 cm, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängt
oder
- senkrecht angebrachter hellroter zylindrischer Körper (min. 35 cm Durchmesser, 30 cm
Höhe)
Aber:
- nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht, bei Dunkelheit kombiniert mit
mindestens einer Leuchte mit rotem Licht und einem Rückstrahler; nicht höher als 90 cm
über der Fahrbahn angebracht

Nachzulesen unter:

http://www.hls-rotthalmuenster.bayern.de/unterlagen_wissen/linkurl_6.pdf

MfG
Marko
 
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