Hallo,
das gibt es so nicht! Der RS09 ist erstmla eine LOF-Zugmaschine und damit immer Kennzeichenpflichtig.
Solltest Du deinen RS09 soweit umbauen, das er eine selbsfahrende Arbeitsmaschine wird musst du ihn bei DEKRA oder TÜV vorstellen zu Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis!
Von jemand ander die Eineselbetrieberlaubnsi zu übernehmen bringt nix.
Achtung an eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine muss ein Gerät angebut werden welches ständig da dran ist. Außerdem sollte diese Maschine mit angebauten Gerät vom Finanzminsitsterium genehmigt sein. Früher gab es da mal eine ellenlange Liste an die man sich heute noch hält.
Achso Tranport von Gütern fäll mit selbstfahrender Arbeitsmaschien aus.
Gruß erstmal Ulf