TIH Zulassungspflichtig ???

DDR Schrauber

Traktorist
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28. Aug. 2005
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63
Hallo ,

Wie sieht es aus wenn man mit einem Bagger wie in meinem Fall einem TIH auf Straßen fahren möchte natürlich nicht schneller wie 20km/h .

Was wird dazu benötigt und muss ein Fahrzeug vorrausfahren usw ?’?

Mfg
 
Hallo, der TiH gilt als selbstfahrende Arbeitsmaschine! Du brauchst eine Betriebserlaubnis, 20 kmh Schilder und der TiH muss natürlich verkehrssicher sein. Betrieberlaubnis entweder bei der Dekra machen lassen oder du hast noch alte Unterlagen aus DDR-Zeiten zum Fahrzeug. Dann gelten diese automatisch als Betriebserlaubnis. Das mit der Dekra ist auch kein Hexenwerk. Anrufen und Anliegen schildern. Bei mir kam der Prüfer auf meinen Hof. Abnahme bei meinen T159 lief nach dem Motto "Sieht noch gut aus,Bremsen und Licht gehen?" Schnell noch Rahmennummer eintragen und fertig :-) ! Dann zur Zulassungsstelle Stempel drauf und natürlich eine Gebühr zahlen :( ! Hatte schon eine Kontrolle alles kein Problem. Grüsse Riccardo
 
Hallo Riccardo,

könntest du vielleicht sagen, wieviel die Abnahme mit allen Gebühren für deinen T159 gekostet hat? Diesen Betrag könnte man ja so schon mal mit bei der Kaufsumme des Laders beachten.

MfG Patrick
 
Hallo, ist schon eine Weile her ! Der Prüfer wollte ca. 80 Euro und bei der Zulassungsstelle warens ca. 12 Euro ! Grüsse Riccardo
 
Moin, bevor du mit dem Ding auf Öffendlicher Straße fährst, würde ich an Deiner stelle vorher mal mit Deiner Versicherung reden wie das ganze abgesichtert ist, für den Fall das mal was passiert, kann sein daß, das mit über eine Privat Haftpflicht läuft...

Lg Nils

--- *** ist geil... aber bist Du schonmal ZT gefahren??! ---
 
moin

hab nen 157/2 und bei mir sind selbstfahrende arbeitsmaschinen, natürlich nur bei privaten Gebauch, beim nutzen öffentlicher Wege über die Hausratversicherung versichert.

Grüsse Andre
 
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