Trabant ohne Papiere

BelarusMts

Traktorist
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04. Feb. 2013
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Gutem Tag,  

Ich bin am überlegen mir ein trabant 601 zuzulegen, jedoch haben die oft keine Papiere... kennt sich hier im forum einer damit aus was das für ein aufwand,  auch etwa an zeit,  ist neue Papiere zu bekommen und was das etwa kostet? 

Grüße
 
Hallo Tobi....

Na am einfachsten kaufst einen mit Papieren.....wichtig ist der Kaufvertrag als Eigentumsnachweis  sonst kannst Du auch über die Zulassungsstelle eine Abfrage über das KBA machen lassen....sollte auch bei der DEKRA gehen....dann sowieso zur Prüfstelle...die AU und die HU machen lassen....bei ohne Papiere gibt es ein vollgutachten...mit diesem und einer EvB Nummer von deiner Versicherung kannst Du dann auf der Zulassungsstelle einen Ersatzbrief (Zulassungsbescheinigung Teil2 ) erstellen lassen und bekommst somit auch gleich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 zum mitführen im Fahrzeug.Über Kosten kann ich Dir nichts genaues sagen, aber mit etwa 250 € solltest Du schonmal rechnen...und Kennzeichen kommen ja auch noch dazu...eher auch etwas mehr...aber grob in diesem Bereich...

Viele Grüße ,der Ingo

Achtung: Dieser Beitrag kann Spuren von Sarkasmus, Ironie und schwarzen Humor enthalten...auch unsichtbare Smilies sind möglich...deshalb alle Angaben ohne Gewehr...
.....Bin auf dem Weg ins Badezimmer geblitzt worden. Wollte putzen - jetzt ist der Lappen weg.
 
Wie Ingo schon schrieb: Auf jeden Fall einen Kaufvertrag machen. Und genau prüfen. Meine ES-250/2 hat einen Ersatzteilrahmen und keine Papiere. Habe ich vor 12 oder 13 Jahren auf Handschlag gekauft. In einer solchen Konstellations hast du praktisch keine Möglichkeit der Zulassung. Ich werde mir also wohl oder übel einen Rahmen mit Kaufvertrag und/ oder Papieren besorgen müssen. Bei Autos wird das sicher nicht ganz so kritisch sein, aber prüfen würde ich trotzdem.

Die Zulassung von alten Fahrzeugen ohne Papiere ist in den letzten Jahren- sicherlich auch nicht ganz ohne Grund- erheblich schwieriger geworden.
 
Hallo

Wir hatten mal einen Anhänger(PKW ist bestimmt nicht anders)

zum TüV( Vollabnahme Ca 110 Euro)

zum Notar( 75 Euro und 4 Wochen wartezeit)

und bei Der Zulassungsstelle nochmal ca 80 Euro

Wichtig wie die Vorredner es schon sagten ist der Kaufvertrag.

MfG
 
Übrigens ist es verboten sich Papiere z.B. von einem verschrotteten Auto zu besorgen und das vorhandene Auto mittels umstempeln der FIN passend zu den Papieren zu machen, das darfst du nicht!

Nur so als hinweis ;-)

mfg.
 
-meinereiner-:

Hallo

Wir hatten mal einen Anhänger(PKW ist bestimmt nicht anders)

zum TüV( Vollabnahme Ca 110 Euro)

zum Notar( 75 Euro und 4 Wochen wartezeit)

und bei Der Zulassungsstelle nochmal ca 80 Euro

Wichtig wie die Vorredner es schon sagten ist der Kaufvertrag.

MfG
Und Du bist dir ganz sicher, daß ein Notar seinen Senf für eine Anhängerzulassung zugeben mußte? :-)
Die BRD hält immer wieder Überraschungen bereit!
 
Hallo,

ich selber hatte das schon paar mal gemacht, aber das ist auch schon 5 bis 6 Jahre her.

Einen Kaufvertrag hatte ich damals immer, aber den hatte niemand verlangt, was  mitlerweile auch anders sein kann. Ich persönlich würde immer einen Kaufvertrag abschließen um mich gegen Helerware abzusichern, da ich auch schonmal wegen eine MZ ES 150 bei der Kripo wegen Fahrzeughelerei vorgeladen war. (kam damals ungeschoren davon, weil ich einen Kaufvertrag vorzeigen konnte, aber das Geld und das Fahrzeug waren weg) 

Wichtig ist, bevor man mit evtl. investitionen an einem solchen Fahrzeug beginnt, dass man eine Abfrage beim Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) macht. Diese war zu damaliger Zeit nicht so sehr teuer (ich glaube so um die 15€). Die Kontaktdaten vom KBA bekommst du mit Sicherheit im Netz oder bei der zuständigen Zulassungsstelle bzw. DEKRA. Damals ging das alles über den Postweg, jetzt wird es mit Sicherheit auch digital gehen.

Erst wenn du eine negative Abfrage erhalten hast, also dass das Fahrzeug nicht irgendwann mal als gestohlen gemeldet wurde, dann wird der TüV-Onkel erst aktiv und macht dir eine Vollabnahme. Die Preise kenne ich nicht, da diesen von Jahr zu Jahr steigen.

Wenn du dann deine Vollabnahme hast und dein Unbedenklichkeitserklärung vom KBA, dann kannst du zur Zulassungsstelle und beantragst deine Zulassung Teil 2 und 1.

Wenn das geschehen ist, bist du rechtmäßiger Eigentümer von einem Trabant P 601 mit Papieren ;-)

Wie schon geschrieben, würde ich mit eventuellen Investitionen an einem Fahrzeug erst nach Bestätigung durch das KBA beginnen. Ich selbst hatte eben schon mal die negtive Erfahrung mit einem gestohlenen Fahrzeug gemacht. Da ich die ES damals voll restauriert hatte und erst dann mit dem rechtlichen prozedere begonne habe stand mir nach Vorladung bei der Kripo schon das Wasser auf der Stirn. Der rechtmäßige Beitzer konnte auch noch ausfindig gemacht werden. Dieser war aber so begeistert von seinem, vor 15 Jahren gestohlenen Mopped, sodass er sagte, dass ich es nach der restauration behalten könne und er keine Ansprüche an mich geltend machte. Das hätte aber auch nach hinten losgehen können, sodass er gesagt hätte, er behält das Mopped. Dann wäre ich Geld und Mopped los gewesen.

Ich hoffe mein Ausschweifung beantwortet dir deine Fragen...

Tobias
 
Aber aussagekräftiger als deiner, Oskar..... :-)

Frie(n)dliche Grüße Thomas ;-)
 
Ja ganz sicher Oskar.

Wir hatten die TüV Papiere geholt und sind zur Zulassungsstelle gefahren und wollen den Anhänger anmelden.

Dort hat die Frau uns gesagt das wir eine Unbedenklichkeitbescheinigung brauchen und die gibt es beim Notar.

Das ganze ist allerdings schon 1,5 jahre her, vieleicht ist es schon besser geworden.

Ich rufe Dich aber beim nächsten mal an Oskar, dann brauchst Du das nicht anzweifeln, Okay.

MfG
 
Hallo Oskar,

es ist keine Überraschung, dass der Vorschreiber zum Notar gegangen ist. Der Notar hat die Unbedenklichkeitsbescheinigung beurkundet, das heißt, sie wurde öffentlich beglaubigt. Man muss bedenken, dass man ein Dokument heute ohne Probleme selbst erstellen kann. Durch die öffentliche Beurkundung des Notars hat er sich abgesichert, weil der Notar das Dokument beglaubigt hat.

Gruß Andreas
 
Hallo, 

Schönen dank für eure hilfe. Ich glaub das Projekt werde ich denn erstmal nach hinten verschieben. Ist ja doch etwas aufwendig,  vorallem kann ich mir  das denn doch wohl erstmal nicht leisten,  aber gedacht hatte ich es mir schon.

Grüße  Tobias 
 
Hallo,

also meine Fahrzeuge hatten bisher alle Papier und auch der Schrott-Trabi von meinem Onkel (also eher mehr rostige Masse) hatte noch Papiere. Also die Erfahrung die ich bisher gesammelt habe, haben vorangig Privat genutze Fahrzeuge viel viel öfter Papiere. Es sollte also nicht schwer sein einen Trabi mit DDR-KFZ-Brief o.ä. aufzutreiben.

Bei Fahrzeugen die in LPG liefen ist es eher andersrum. Mir hat mal vertrauenesvoll ein LPG Chef gesagt, dass er den Panzerschrank noch voller DDR-KFZ-Briefe hat. Leider weis er nicht wo die meisten Fahrzeuge (gut 2/3 aber Anhänger) abgeblieben sind.

Gruß Ulf
 
Hallo,

Hier noch etwas "Nachhilfe" für einige User. :-)

Gruß  Oskar

So geht‘s Schritt für Schritt

Um ein Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie die „Verfügungsberechtigung“ nachweisen. Dies erfolgt üblicherweise über…


Normalerweise müssen Sie gemäß § 6 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei der Zulassungsstelle die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII, früher: Fahrzeugbrief) vorlegen. Dies dient der Absicherung, dass nur derjenige die Zulassung eines Fahrzeugs veranlasst, der auch der sogenannte „Verfügungsberechtigte“ ist. Verfügungsberech­tigt ist nicht notwendig immer der Eigentümer – auch, wenn dies der Regelfall ist. Haben Sie ein Fahrzeug unter Eigentumsvorbehalt erworben oder geleast, können Sie trotzdem den Antrag auf die Zulassung stellen


In Oldtimerkreisen ist es kein Einzelfall, dass zum Fahrzeug keine Papiere mehr existieren oder nicht mehr aufzufinden sind. Was ist in einem solchen Fall zu tun? Die Zulassungsverordnung regelt hierzu lapidar: „Wenn [die ZBII] (noch) nicht vorhanden ist, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.“ Im Rahmen des Antrags auf Ausfertigung der ZBII müssen Sie Ihre Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nun also auf andere Weise nachweisen. Hierfür können beispielsweise ein Kaufvertrag über das Fahrzeug, ausländische Dokumente (etwa US-Title), Originalrechnungen oder Zollquittungen geeignet sein.


Früher musste man zwingend beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ einholen, wenn man eine erneute Ausfertigung des damaligen Briefs erlangen wollte. Diese allgemeine Verpflichtung ist seit dem 1. März 2007 entfallen. In begründeten Einzelfällen kann aber immer noch beim KBA angefragt werden, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen, ein Suchvermerk vorhanden oder bereits eine ZBII ausgegeben worden ist. Insbesondere, wenn die Zulassungsstelle die Möglichkeit hat, direkt auf die Daten des KBA zuzugreifen, wird die Behörde eine solche Anfrage in aller Regel von sich aus durchführen.


Hat zu dem Fahrzeug schon einmal ein Fahrzeugbrief existiert und ist dieser abhanden gekommen, sind weitere Zwischenschritte erforderlich, bevor Ihr Oldie auf Sie zugelassen werden kann. Hier trifft die Verordnung in § 12 Abs. 4 FZV recht detaillierte Regelungen: Die verlorene ZBII muss im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aufgeboten werden. Dieses Aufgebotsverfahren soll jedermann die Gelegenheit bieten, möglicherweise bestehende Rechte am Fahrzeug geltend zu machen, bevor eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird.
Die genannte Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde beträgt zumeist 14 Tage. Da das Verkehrsblatt zweiwöchentlich erscheint, vergehen im Regelfall sechs bis acht Wochen, bis für die verlorene ZBII ein Ersatz ausgefertigt werden kann.


Um den mit Fahrzeugpapieren möglichen Missbrauch zu vermeiden, kann die Zulassungsstelle außerdem verlangen, dass eine eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere abgegeben wird. Dabei muss die Behörde auf die möglichen strafrechtlichen Folgen einer falschen Versicherung an Eides statt hinweisen. Die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung ist gebührenpflichtig. Sollte später die ursprüngliche ZBII wieder auftauchen, muss sie unverzüglich bei der Zulassungsstelle abgeliefert werden, sonst droht ein Bußgeld.
Haben Sie diese Hürden genommen, steht der Ausstellung einer Zweitschrift der Zulassungsbescheinigung Teil II nichts mehr im Weg.


Über die genannten Voraussetzungen hinaus kann die Zulassungsstelle nicht eigenmächtig noch weitere Voraussetzungen aufstellen oder weitere Unterlagen verlangen! Weigert sich die Zulassungsbehörde trotzdem, eine ZBII auszustellen, bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen können Sie Widerspruch einlegen und notfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.


Wenn Sie ein Fahrzeug ohne Papiere kaufen, machen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag mit Anschrift des Verkäufers (Ausweis zeigen lassen!) und einer „Erklärung an Eides Statt, uneingeschränkter Eigentümer“ des betreffenden Fahrzeugs zu sein.

  
 
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