Traktoranhänger

Nabend,was steht denn in dem Paragraph drin.Selbst im Westen haste früher ein fach nur nen Pappkarton mit der Trekkernummer aufn Hänger genagelt,Licht hat funktioniert,fertig.Meine ganzen Meterholzhänger Marke Eigenbau,7,5 tonner abgesägt,Rahmen zusammen gezogen,Zugöse dran und Stützrad,hatte niemals Probleme mit der Rennleitung.Wenn ich sehe was hier mit Folgekennzeichen fürn Schrott bewegt wird,da wirds einem schlecht.Aber solang nix passiert,und wenn was passiert dann kommt das böse Erwachen wenn die Versicherung net zahlt.Grüsse Peter
 
Da möcht ich mal den TÜVer sehen wenn der Besitzer dieses schönen Wägelchens zur ABE-Abnahme kommt :-)



wenn das klappt probiere ichs dann damit: - ein HTS 01 Elsternestsprenggerät :-)



Gruß Robin

http://deleted

 
Hallo,
dann habe ich nach der Darstellung von =Feldschreck= keine Bedenken für meinen Anhänger das Folgekennzeichen zu bekommen.Denn im DDR-Kfz-Brief ist als zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h eingetragen.Aber wie auch immer,das letzte Wort hat doch die Dekra/TÜV und die heutigen Paragrafen sind doch aus Gummi, wichtig ist nur die richtige Auslegung.Gruß Mario
 
Hallo,

die mir einfachste Lösung da ich etliche Anhänger ohne BTE habe!

Anhänger Bremsen,Anhänger haben Licht,Anhängerreifen Ok,25 km/h Schild dran
und ein Kenzeichen dran!
siehe hier! keine Fragen kein lästiger Beamter der KFZ Meldestelle der fürs Abnicken noch Geld sehen will!

http://www.ebay.de/itm/Grunes-Kennzeichen-240x130mm-EU-Wunschkennzeichen-Traktor-Landwirtschaft-/221157466864?pt=Motorrad_Kraftradteile&hash=item337e0322f0

Freundlicher Service! Nur Anbauen muss man das Schild noch selbst!

Gruß Stephan
 
Hallo,
@ Stephan, genau so handhabe ich die Sache auch. Ich habe einige Anhänger mit einer ABE aber die meisten ohne irgendwelche Papiere. Meine Anhänger, welche ich auch im öffentlichen Verkehr nutze, sind soweit alle technisch i.O.. Mein Versicherungsonkel hat mir auch bestätigt, dass diese Anhänger mit über das Zugfahrzeug versichert sind. Egal ob mit oder ohne ABE.
Die Dinger sind eigentlich nur für die Rennleitung.

MfG
Tobias
 
Hallo,

ich hoffe ihr wohnt nicht in Sachsen-Anhalt. Die hatten in letzter Zeit eine Welle an Verkehrskontrollen an Landwirtschaftlichen Maschinen. Naja und ohne ABE wars bei einigen ganz schön kritisch.

Achso: Die BRD ist eines der wenigen Länder in dem solch eine 25 km/h Ausnahme gibt und es gibt immer wieder Bestrebungen diese Regelung zurückzuführen (ähnlich auf DDR-Niveau), wo quasi jeder Anhänger einen eigen KFZ-Brief etc. hat. Deshabl denke ich wäre es kurzfristig gedacht ohne Betriebserlaubnis unterwegs zu sein. Denn wenn dem mal so ist, kann man eine Betriebserlaubnis in einen KFZ-Brief tauschen. Aber wer nix hat hat dann pech.

Gruß Ulf
 
Hallo Ulf,
mit den Kontrollen hast du natürlich recht. Wird man mal richtig kontrolliert, dann wird es eng. Aber ich muss sagen, dass ich noch nie nach einer ABE gefragt worden bin. Bei Anhängern, mit denen ich weitere Strecken auf der Straße zurück lege, habe ich auch eine Betriebserlaubnis.

Wenn diese 25 km/h-Regelung irgendwann aber mal gekippt werden sollte, stelle ich mir dann auch keinen Fuhrpark von ca. 20 Anhängern hin. Wer soll denn das dann noch bezahlen, wenn man für jeden Anhänger Steuern, Versicherung und TÜV abdrücken soll. Dann müsste man halt versuchen, mit so wenig wie möglich Anhängern aus zu kommen. Wird dann halt bei der Ernte für die meisten Bauern in Deutschland kriminell, wenn man dann vielleicht nur 4 bis 5 Anhänger hat.
Ich muss zur Getreideernte z.B. mit 4 Anhängern abfahren und bei der Strohbergung brauche ich dann nochmal 4 bis 6 Anhänger. Dann kommt noch der Miststreuer, Saatgutanhänger und vielleicht noch ein Wasserwagen dazu. Das wären 13 Anhänger, die mich dann finanziell dazu bringen würden, meinen Nebenerwerb aufzugeben.
Deshalb sollte man vielleicht nicht immer so pessimistisch sein und immer gleich den Teufel an die Wand malen. Ich bin mir sicher, dass die Jenigen, die für einen landw. Betrieb so einige Anhänger brauchen (vielleicht sogar nur 1-2 mal im Jahr), sich auch nicht für jeden Anhänger eine ABE besorgen.
Und solange diese Regelung noch existiert, wird sich an dieser Situation auch nichts ändern.
MfG
Tobias
 
Hallo Ulf,

ich verhalte mich korekt im Straßenverkehr habe meine Technik im Ordentlichen Zustand! Wir haben noch mindestens 4 oder 5 ABE von Anhängern ordentlich im Hefter drin!
Meine Wegstrecke für die Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr ist nie länger als 2 km!

Was die Polizisten jetzt natürlich gemacht haben ist ersteinmal ein Kahlschlag bei den 6 Km/H Fahrern.Die Technik war meistens nichtmal Straßentauglich und fuhr auch schneller als 6 Km/H
Bei uns gilt jetzt kein Serienfahrzeug bekommt mehr die 6 sondern nur Baubedingte Fahrzeuge mit einer höchstgeschwindigkeit von 6 Km/H und natürlich Abgenommende Eigenbauten!

Gruß Stephan
 
diese 25 km Regelung wird sich von selbst auflösen . Denn mit der Erneuerung der Anhänger und Traktoren erledigt sich das dann von selbst . Weil heute kein Trecker mehr 25 fährt . Und so denke ich sehen die das da oben wohl auch . Es sind ja immer wenieger Kornanhänger unterwegs wegen den Absetzmulden (jedenfalls in Schleswig Hostein)
 
Hallo Matthias,

auch damals fuhr ein ZT mehr als 30 Km/H
Es ist aber schon rechtens irgendwann sollte diese Regelung nichtmehr fassen.Tag genau ab Baujahr 201x sollte nun dies auch nichtmehr geben.
Kann es auch nicht verstehen wie Brandneue Muldenkipper dann eine 25 verbaut haben und trotzdem meist 40-50 Km/h Fahren!

Gruß Stephan
 
Zurück
Oben