Tüv Problem

Rs01/40

LPG-Vorsitzender
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24. Juni 2008
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Hallo,
Ich habe folgendes Problem: Ich habe meinen 303 vorne mit 16-20 und hinten mit 23.1-26 bereift. In meinem Fahrzeugschein sind aber nur 12.5-20 und 18.4-30 eingetragen. Nun wollte ich beim Tüv vorfahren, der wollte mir aber nicht glauben das es den Zt mit solchen Reifen gab und sie mir somit nicht ohne weiteres eintragen.
Was kann ich jetzt machen?
Ich dachte wenn ich ihm kopierte Fahrzeugscheine bringe wo diese Reifen eingetragen sind, trägt er sie mir vielleicht auch ein. Ich habe auchschon gehöhrt das es Scheine gibt wo überhaupt keine Rädergrößen eingetragen sind?!
Wäre jemand bereit mir seinen Schein einzuscannen oder zu Fotografieren und mir dieses Bild per Email zu schicken?
Oder hat wer noch einen anderen Vorschlag wie ich meinen Tüv-Beamten rumbekomme?
Also wenn ihr einen solchen gesuchten Fahrzeugschein habt wäre ich euch dankbar wenn ihr diesen an: Marco-H.Y@gmx.de schicken könntet, ich denke desto mehr desto höher die Warscheinlichkeit auf gelingen :)

Mfg
Marco
 
Hallo Marco, also dein Zt ist ja eine Landwirtschaftliche Zugmaschine bzw. die auch auf dem Acker Arbeitet.Jeder Traktor ob nun der Zt etc. hat nun auch die Möglichkeit mit passender Bereifung seine Arbeit zu verrichten. Warum sollte dein TÜV Prüfer dieses Argument nicht annehmen? Das gibt es einfach nicht das ein Schlepper nur mit einer Reifengröße zurecht kommt.

MfG Stephan
 
Das stimmt sonst dürfte man ja auch nicht mit Zwillingsreifen fahren oder auch schmalspurreifen zum spritzen oder solche sachen .

Gruß Chris
 
Hallo Marco ,

ich hab mir vor 3 jahren ein Trecker-kein zt- mit ein vollgutachten bei der Dekra abnehmen lassen. Da standen im KFZ-Brief ganz andere Reifen- und Felgengrößen als wie original angebaut waren und noch sind. Ich hatte damals nur die Betriebsanleitung, wo einige Reifengrößen und eben meine Kombination mit aufgeführt sind, vorgezeigt. Und da gab es dann auch weiter kein Problem mit der Abnahme.
Weiß ja nicht ob diese Kombination auch in einer Betriebsanleitung vom zt zu finden ist.
MfG Ronny
 
Meistens gibt es immernoch nen Beiblatt jedenfalls bei die neuen trecker so da stehen sämtliche reifen größen die man fahren darf sind so meistens an de 20 verschiedene

Gruß Chris
 
Hallo,
also ich glaube das wird schwer nachweisbar sein, denn die 23.1 wurden ja nur offiziell beim ZT 403 verwendet, und da gibts ja nun wieder kein offizielles Datenblatt. In der BA stehn keine optionalen Reifengrößen drin, kannste nur mal ein KTA-Datenblatt einsehn, was dort vermerkt ist und zuletzt bleibt noch der Blick in den ETK, auch hier stehen hinten im Anhang oft noch andere Berstelloptionen drin, evt. auch für die Bereifung. Leider hab ich meinen ETK für den ZT 300/303-D gerade verliehen...

Mfg Webmaster Jan

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Nein ich bin NICHT die Putzfrau, ich bin hier der CHEF!!
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Hallo,

also wie der Webmaster schon sagt, Betriebsanleitung oder Ersatzteilhandbuch und dann versuchen.

Wenn nix geht dann im Osten zu DEKRA oder im Westen zum TÜV und dort die neue Radgröße eintragen lassen (Einzelgenehmigung). Aber bitte vorwarnen, damit sich der Beamte notfalls das KTA-Datenblatt besorgen kann. Dort stehen alle Reifengrößen drauf, die es für den ZT 303 erlaubt waren.

Gruß Ulf
 
Hallo,

Danke erstmal für die vielen Antworten, werd mich jetzt nochmal mit dem Tüv Beamten in verbidnung setzen und fragen was er gerne sehen und haben möchte das er mir die dinger einträgt.
Wie siehts eigentlich aus wenn ich Brief und Schein verloren melde? Dann muss er mir ja einen neuen austellen und die Daten von dem Traktor eintragen oder? Dann müsste er doch meine reifchen auch eintragen die da drauf sind oder? :)

Mfg
Marco
 
Nein Brief verloren ist keine gute Alternative.

Zum einen hast du einen haufen Schererrei und zum anderen wird für einen neuen Brief bei ex DDR-Fahrzeugen der KTA-Typschein (quasi die ABE hinzugezogen). Auf die kann der amtlich annerkannte Sachverständige zurückgreifen. Also bekommst Du nur das genehmigt was ehe dort drin steht. (Ich hab irgenwann mal einen Blick auf sowas werfen können, da stehen nicht sehr viele Reifen drin).

Mit dem Sachverständigen reden und Betreibsanleitung, Ersatzteilkatalolg lesen bringt mehr.

Gruß Ulf
 
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es bei altfahrzeugen auch sehr auf den Prüfer ankommt.
Ich würde meine Traktoren und Hänger nicht von einem prüfen lassen, der sonst nur PKW und Motorräder prüft .......

MfG Frank
 
So, leider hat sich das Problem für mich erstmal erledigt, da mein Zt seit Donnerstag einen kapitalen Motorschaden hat. Dazu kommt noch ein fast defektes Getriebe.
Falls ich mich für den Wiederaufbau entscheide werde ich um einen Tüv-Termin wohl nicht herum kommen.
Danke für die Zahlreichen Tipps.

Das mit dem Beamten war halt umgangssprache.

Mfg
Marco
 
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