Urheberrecht

M._aus_U.

Brigadir
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31. Juli 2010
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Hallo
Meine Frage:
Wenn ich aus einer alten DDR Zeitung ein Bild raus kopiere und hier ins Forum setze, ist es dann auch eine Verletzung?
Weil 1. gibt es die DDR nicht mehr (wenn sie jetzt auch noch die Symbole vebieten wollen).
2. Die zeitung über 50 Jahre alt ist, wer weiß ob es den Verlag noch gibt?
Mario
 
Ist es aber nicht schlimm das man solche Fragen hier noch stellen muss?
Jeder muss aufpassen was er mit seinem alten Material macht weil irgendein Pixel Geschützt ist.
In der Regel dürfte man aber unter Angabe der Quelle alles veröffentlichen?

Gruß Stephan
 
Lies in "Da verkauft jemand meinen Traktor", hier hab ich einiges zum Thema Urheberrecht geschrieben. Zu Deinem Problem: Man kann Bilder und Texte durchaus verwenden und veröffentlichen - ABER - es ist einiges zu beachten. Der entsprechende Inhalt darf nicht als eigenes Werk verstanden werden, es sind die Regeln des Zitierens zu beachten. Ein Bild würde als Großzitat gelten, um nicht alles hier aufschreiben zu müssen, einfach nach Urheberrecht, Zitate, Großzitat googeln, da steht noch dieses und jenes zum Thema.
Grundsätzlich ist bei JEDEM Zitat folgendes anzugeben: Textzitat (aus Max Mustermann, Musterbuch 1, Seite 123) Bildzitat: Fotograf Max Mustermann, Bildtitel original, veröffentlicht in Musterzeitung am 13. 13. 2013 oder Musterautor, Musterbuch 2, Seite 456 oder Sammlung Mustermannis( wenns um ein einzelnes Bild geht). Ist der Fotograf nicht nicht zu ermitteln schreibt man Fotograf unbekannt anstelle des Namens.
In einem ordentlichen Buch ist das auch so gemacht worden, damit es keinen Ärger gibt, meist gibt es einen separaten Bildnachweis und ein Quellenverzeichnis.

Über diese Verfahrensweise ist übrigens der von und zu Guttenberg gestolpert! Quellenangaben waren nicht sein Ding!

Aufgrund der Rasterung beim Druck ist allerdings vieles nicht oder nur mit großem Aufwand in ordentlicher Qualität wiedergebbar.

VG Gerd
 
Was heißt hier "geile Antworten", ich arbeite für mehrere Verlage, da ist sowas Tagesgeschäft, da muß man sich schon an die Spielregeln halten, sonst wird es ärgerlich und vor allem teuer. Bei noch existenten Verlagen und Rechtsnachfolgern alter Verlage müssen wir auch dort nachfragen, wenn was in ein Buch soll, zb. aus "Der Straßenverkehr". Ein heikles Thema ist auch die Verwendung von Logos.

Der Jan wird das ganze höchstens dahin schieben, wo es hingehört, ins "Recht". Ich hab ihm mal vorgeschlagen, hier mal was grundsätzliches in die Seite zu schreiben, auch damit das nicht alle 14 Tage neu diskutiert wird.

VG Gerd.
 
Guttenberg habe ich nur zu Vergleichszwecken erwähnt und damit Du was zum lachen hast, Anja!

VG Gerd
 
Das Urheberrecht ist an keinen Staat gebunden, sondern liegt bei den Urhebern, wie den Fotografen, Bucherschreibern, Autoren, Künstlern usw. Mit dem Verschwinden eines Staates entsteht hier KEIN rechtsfreier Raum. Das hatte ich eigentlich als bekannt vorausgesetzt.

VG Gerd
 
Hallo,
wie bei allem hilft auch hier wieder "google".

Wenn Du nach dem "Urheberrecht " fragst, dann google doch einfach danach, dann landest Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ und kannst alles nachlesen.

Da steht u.a. drin daß jeder Fotograf selbst entscheidet wer wo und wann seine Bilder veröffentlich werden, daß sein Name zu nennen ist und daß er dafür ein Honorar bekommt.

Die Fotografie wird gleichgesetzt mit einer Art "schöpferischer Tätigkeit", denn jeder Fotograf hat seinen eigenen Stil und seine eigene Art bestimmte Szenen einzufangen, ähnlich dem Bildhauer oder Maler. Weil dies so einmalig ist wurde dies auch dem speziellen Schutz unterworfen.

Zu dem Bild aus der DDR. Es geht nich um die DDR oder den Staat den es nicht mehr gibt, es geht immer um den Fotograf der da Bild gemacht hat. Wer sagt Dir daß es Ihn nicht mehr gibt? Gibt es Ihn noch, so dürfte Ihm die Entscheidung (nach Urhg) obliegen zu entscheiden ob sein Bild hier gezeigt werden darf oder nicht.

Und das Urhg ist frei von Interpretationen wie sie beim lesen so mancher Mail entstehen können, das Urhg ist Gesetz und unmißverständlich!

Im Übrigen gibt es auch keine Versicherung die Dich vor einer Urheberrechtsverletzung schützt, frag mal nach......! :-)

Mfg Webmaster Jan

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Nein ich bin NICHT die Putzfrau, ich bin NUR der Administrator!
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Hallo,

ich habe auch noch mal eine Frage zu dem Thema: Nehmen wir an, der Fotograf ist verstorben. Wer hat dann die Rechte am Bild? Die Erben? Oder gibt es da auch eine Begrenzung zeitmäßig gesehen.

Ich hoffe, die Frage führt nicht zu weit.

Gruß Andreas
 
Hallo Andreas,
auch diese Frage beantwortet Dir das Urhg, ich kann nur sagen googeln und LESEN!

Der Fotograf ist auch Jahre nach seinem Tod zu nennen. Ist das Foto von jemand übernommen worden, so wird angegeben: Foto: Horst Müller (†), Slg. xyz

Slg. steht dabei für "Sammlung" desjenigen in dessen Archiv sich das Foto jetzt befindet.

Mfg Webmaster Jan

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Nein ich bin NICHT die Putzfrau, ich bin NUR der Administrator!
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Hallo Jan,

ich habe bei Wikipedia etwas dazu gefunden. Ich konnte nur noch nicht antworten.

Gruß Andreas
 
Das das Urheberrecht nicht mit dem Tode des Urhebers oder der Auflösung des Rechteinhabers (bei Firmen usw.) endet, hatte ich eigentlich als bekannt vorausgesetzt, deshalb hatte ich das nicht extra erwähnt. Etwas mitdenken wird immer vorausgesetzt! Und wer sich alles perfekt auskommentiert reinziehen will, wird nicht um den Weg zum Anwalt seines Vertrauens herumkommen. Falls aus dieser Gilde einer mitliest, bin ich auf den passenden Beitrag gespannt.

VG Gerd
 
Hallo
Zum Thema Urheberrecht fällt mir noch was ein. Was ist z.b. mit der Fortschrittfahne.Das Urheberrecht gehörte zweifelsfrei einer Gesellschaft die keinen Rechtsnachfolger hat.Könnte also jeder herstellen und vertreiben,falls sich nicht einer den Namen nachträglich geschützt hat. Oder ?
 
Hallo Zusammen, hier kannst du mal suchen wer sich was hat schützen lassen. z.B. Wortmarken, Wort/Bildmarken usw
Deutsches Patentamt
Ich hatte eine Zeit lang Teile einer bekannten Marke aus Nordhausen bei 321 verkauft und sofort hatte ich eine böse Mail im Postfach.
Gruß David
 
Auf der Förtschrittfahne befindet sich ja das Förtschrittlogo, welches als Warenzeichen Schutz genießt. Die Fahne ist ein Produkt zur Vermarktung des Logos, für die kommerzielle Nutzung ist der Markeninhaber um eine Genehmigung zu ersuchen, kostet meist einiges. Wer zb. Kalender, Tassen, Bücher usw. herstellen will mit dem Logo, kommt um die Klärung der Markenrechte nicht herum, eine Anfrage beim Patentamt hilft hier weiter. Wer der derzeitige Inhaber der Förtschrittrechte ist, sollten die Kollegen im Fortschrittforum eigentlich wissen und beantworten können. Sollte der Schutz der Marke aus irgendwelchen Gründen abgelaufen sein, könnte theoretisch jeder sich diese Marke schützen lassen und dann vermarkten, hier hilft wieder das Patentamt. Ohne Schutz der Marke Produkte mit dem Logo der Marke herzustellen, kann schnell Ärger geben, wenn irgendein anderer sich das im Nachgang schützen läßt. Beispielhaft sei hier das Ampelmännchen genannt. Hier nochmal der Link zum Patentamt:

http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

VG Gerd

http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
 
Moin,

Ich tau das Thema nochmal auf um kein neues aufzumachen.

Wie verhält sich das mit dem Urheberrecht bei Ersatzteilkatalogen und Bedienungsanleitungen usw.? Mach ich mich da strafbar wenn ich daraus Seiten oder Bilder hier im Forum zum besseren Verständnis zeige?

Gruß Robert
 
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