W50 H-Zulassung

Ralf83

Brigadir
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13. Okt. 2010
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Hallo, ja ich weiß alles schon mal durchgenommen, finde es nicht so richtig, was ich suche!
Aber sagt mir mal bitte was ihr für W50 Kipper mit H-Zulassung an Steuer und Versicherung zahlt?
Lohnt sich der Rahmenumbau, und damit dann der Oldi-Schein?
Bis Jetzt 500 Steuer/Jahr und 360 Vers. Halbjährlich!
Ganz schön viel für 2 Fuhren in 2 Monaten...
Danke erst mal...
 
Hallo also steuern sind max 190 euros versicherung wird dan auch weniger denke ich , weil ich meine w50 BJ 70 auch noch auf H zulassen will . mfg Chris
 
Hallo, ich denke nicht das wir über das "wie" des "Rahmenumbaus" diskutieren sollten.
Denkt daran hier kann jeder lesen, auch Behörden und andere Leute die unsere stinker nicht wirklich mögen... ;-)
 
na das ist doch super ich will den nur privat nutzen habe auch nen tieflader der so in de 60 70 jahre gebaut wurde das ist ja richtig günstig inde versicherung de steuern sind auch gut weil ich für meine autotrailer zum autos transportieren schon 70 euro steuern bezahlen muß.
 
In der Tat gibt es im Gesetz keine Nutzungsbeschränkung, wenn das Kennzeichen erteilt wurde. Dennoch wird schon bei der Zulassung darauf geachtet, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, dass als Kfz-technisches Kulturgut gilt und sich in erhaltenswertem historischem Zustand befindet, was sich ja auch in der erwähnten Zustandsnote widerspiegelt.
 
http://www.das-kfz-portal.de/kfz-sonderkennzeichen/oldtimer_kennzeichen.html
Zur gelegentlicher nutzung, darf man auch mit H Gewerblich nutzen.

Gruß Bernhard
 
Kennzeichen
Um ein H Kennzeichen zugeteilt zu bekommen, muss eine Eingangsuntersuchung bezüglich des zeitgenössisch originalen Zustandes angestrengt werden, welche vom jeweilig zuständigen Zulassungsbezirk abhängt. Sofern diese Untersuchung positiv zugunsten des Fahrzeughalters ausfällt, erhält er ein H Kennzeichen, also ein KFZ Kennzeichen, welches mit einem zusätzlichen „H“ versehen ist – ein H Kennzeichen. Dieses Oldtimerkennzeichen ist keinerlei Nutzungsbeschränkungen unterworfen.

Fahrzeuge mit H Kennzeichen sind von den Einschränkungen, die durch eine fehlende Feinstaubplakette entstehen, ausgenommen. Sollten in den Oldtimer einige erkennbar jüngere Bauteile eingesetzt worden sein, wird das H Kennzeichen auf keinen Fall erteilt. So ist etwa bereits ein Motor, der zwar vom Typ her ähnlich ist, aber später auf den Markt kam, schon kein guter Ausgangspunkt für einen Antrag auf dieses Oldtimerkennzeichen. Ebenso wird mangelhaft gepflegten Oldtimern oftmals die Vergabe von einem H Kennzeichen verweigert. Die Nachrüstung des Fahrzeuges mit einem Katalysator wird aufgrund der umweltfreundlicheren Rechtsprechung erlaubt.

Seit 2010 können in den Bundesländern Freie Hansestadt Bremen und Hessen gegen Aufpreis auch H Kennzeichen beantragt werden, die keinen Euro-Balken aufweisen. So soll auch ein korrektes Erscheinungsbild gewährleistet werden.
 
Hallo,

sei ihr euch sicher, dass der W50 nicht gewerblich genutzt werden darf?

Also die Fahrzeugzulassungsverordnung sagt dazu nur: "zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes"

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sagt dazu garnichts.

Das einzige wäre die Haftpflichtversicherung die hier besondere Vorgaben machen könnte.

Also auf den ersten Blick kannst den W50 auch gewerblich nutzen. Zumindest macht der Gesetzgeber keine Vorschriften.

Bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube zur SP und zur AU (heute Teil der HU) musst du trotzdem.

Gruß Ulf
 
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