Ralf83
Brigadir
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- 13. Okt. 2010
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servus, ich weiß wurde schon öfters durchgenommen, jedoch finde ich keine Antwort, ich möchte auch keine Vermutungen oder eigene Meinungen diskutieren, sondern nur Antworten die sich im Falle einer Kontrolle auch per Gesetzt geregelt sind.
W50 H-Zulassund 1 Leiter Bremse, HW60 Einleiterbremse, muss ich den Hänger mit schwarzem Kennzeichen zulassen und so umrüsten auf 2Leiter- was ja am LKW nich original wäre, oder reicht ein Folgekennzeichen, zur zeit ein grünes vom Traktor, und ich fahr nur 25KM/H mit dem W50, würde ich mir ja die Umrüstung die Hängersteuern, HU und ein haufen Ärger mit den Papieren sparen.
Grünes wäre auch nich das Thema, brauch ihn ja nur für die Weinernte, darauf läuft ja das Kennzeichen bereits.
Brauch den Hänger nur 3 mal im Jahr, sollte daher auch kein Millionenprojekt werden, aber trotzdem Gesetzestreu denn ich darf eigentlich nur LKW ohne Hänger fahren, deswegen möcht ich nicht auffallen
aber wenn ich Zeit und lust hab, vor allem finanziell, mach ich noch den E-Führerschein..
Danke erst mal Ralf...
W50 H-Zulassund 1 Leiter Bremse, HW60 Einleiterbremse, muss ich den Hänger mit schwarzem Kennzeichen zulassen und so umrüsten auf 2Leiter- was ja am LKW nich original wäre, oder reicht ein Folgekennzeichen, zur zeit ein grünes vom Traktor, und ich fahr nur 25KM/H mit dem W50, würde ich mir ja die Umrüstung die Hängersteuern, HU und ein haufen Ärger mit den Papieren sparen.
Grünes wäre auch nich das Thema, brauch ihn ja nur für die Weinernte, darauf läuft ja das Kennzeichen bereits.
Brauch den Hänger nur 3 mal im Jahr, sollte daher auch kein Millionenprojekt werden, aber trotzdem Gesetzestreu denn ich darf eigentlich nur LKW ohne Hänger fahren, deswegen möcht ich nicht auffallen
aber wenn ich Zeit und lust hab, vor allem finanziell, mach ich noch den E-Führerschein..
Danke erst mal Ralf...