SCHUI-RS88
Kombinatsdirektor
- Registr.
- 06. Juni 2012
- Beiträge
- 1.288
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Eicherfahrer:
Von einem Zuschlag für Wechselhänger habe ich noch nie gehört. Schreib doch mal was genaues darüber, Gerd.
Gruß
Uwe
Gibt es schon seit 1979, diese Sonderregelung ist im § 10 Kfz-Steuergesetz geregelt, Text im ersten Link von mir. Beschreibung im Link hier. Wir haben dies seit 1991 so praktiziert mit dem Anhängerzuschlag, hat Arbeit und Geld gespart...
Erkennbar sind diese Anhänger und Auflieger an der grünen Nummer.
VG Gerd
Wenn der oder die anderen LKW auch mit Anhängerzuschlag laufen, dann ja sonst nein.SCHUI-RS88:
Wenn ich einen LKW besitze für den ich Anhängerzuschlag bezahle, dürfte ich die dazugehörigen Anhänger denn auch hinter einen meiner Anderen LKW anhängen?
Gruß Robert