Wann erlischt der Fahrzeugbrief?

612slx

Traktorist
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Habe eine W50 Zugmaschine günstig angeboten bekommen. Papiere sind dabei, das Prob. ist, seit 9 Jahren abgemeldet.

Jezt meine Frage, nach welcher Zeit werden die Daten vom Fahrzeug bei der Zulassungsstelle gelöscht? Es wär für mich wichtig, den als LOF angemeldet zu bekommen.

Noch ne Frage, kann ich an den Fuffi dann nen Anhänger mit Folgekennzeichen, also Steuer und Versicherungsfrei dran hängen?

Ach noch was, habe da einen eigenbau Einachs Kipper stehen, leider ohne Betriebserlaubnis, kann ich den ohne Bedenken mit Folgekennzeichen fahren, glaube mal, im Ernstfall habe ich da ein Problem, oder? Besser nicht verwenden oder liege ich da falsch?

Danke schon mal für eure Antworten.
 
Hallo,

wenn das Eahrzeug 9 Jahre abgemeldet ist, brauchst Du eh ein neues Hauptgutachten von TÜV oder Dekra, ist es schon ein Bundesdeutscher Brief (was ich annehme) wird auch kein neuer ausgestellt, sondern nur Du als neuer Besitzer eingetragen.

MfG Jens
 
hallo

also bei traktoren funktioniert die sache mit den folgekennzeichen nur bis max.25 kmh muß auch so in der BA vom Anhänger stehen

gruß
stefan
 
Wichtig ist mir nur, daß die Zugmaschinenzulassung erhalten bleibt. Ist das nach einer Vollabnahme noch so?
 
Hallo warum sollte die zulassung anders sein wenn der noch länger alls 9 jahre abgemeldet ist ?? eine vollabnahme ist doch nichts weiteres als nen kompletten check machen ob alles so ist wie es sein soll da wird doch nicht an der zulassung geändert nur wen es dein wunsch ist, den als was anderen anzumelden wie lkw offener kasten oder sonderkfz oder wohnmobill zugmaschien ist er und bleibt er wenn es im brief drin steht habe mir nen t4 doka vom flughafen leipzig geholt baujahr 1995 noch nie angemeldet da es nur auf das betriebsgelände genutzt wurde . da bin ich zur zulassung und habe gefragt ob ich den ohne weiteres zugelassen kriege da meinte tüv draufund los gehts stand auch lkw offener kasten drin habe den letztes jahr winter angemeldet und keine probleme oder sontiges gehabt daher sehe ich da kein problem . mfg Chris
 
hallo
also der fahrzeugbrief ist die besitzurkunde vom fahrzeug und erlicht nie

das mit dem gutachten ist auch geändert worden wenn man fahrzeugpapiere hat (ist ja nun der fall) musst du nur eine hauptuntersuchung (TÜV) und evtl AU machen und kannst den anmelden

mit dem zulassungsfreien Anhänger glaub nich nicht das das funktioniert weil diese nur bis 25km/h zulassungsfrei sind und hinter einem lkw istdas nun schwierig

am besten gehst du mal zur zulassungsstelle und lässt dich mal beraten
mfg alexander
 
Wenn er nach 1991 ausgestellt wurde, dann genügt eine HU. Die neue Fahrzeugzulassungsverordnung macht das möglich.
Wichtig ist, daß der W50 bis 31.12.1991 zur Zugmaschine geworden ist und schon ein grünes Kennzeichen hatte.
Ich kann mit einer lof-Zugmaschine, egal ob Fendt, John Deere, Unimog oder W50, einen 25Km/h-Anhänger für lof-Zwecke ziehen.Das wird täglich tausendfach gemacht. Aber mit nicht mehr als 25km/h.
Eine lof-Zugmaschine hat auch noch andere Vorteile. Keine Winterreifenpflicht, keine Umweltmarke, keine Autobahnmaut...
 
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