Fahrzeugbrief für Anhänger

JohnDeere8200

Traktorist
Registr.
23. Feb. 2010
Beiträge
95
Hallo

wir haben uns einen Anhänger für unseren Fahr D17 zugelegt

es ist ein 3 Tonner auflaufgebremst

aber leider ohne Papiere

wir wollten jetzt ein Folgekenzeichen zulegen aber ohne Papiere ist das nicht möglich

Was brauche ich um neue Papiere zubekommen

mfg:Michael
 
Hallo Michael, 

wenn du von einem Folgekennzeichen sprichst, gehe ich davon aus, dass du eine grüne Nummer hast. Dann brauchst du für den Anhänger eine Betriebserlaubnis. Frage mal bei der DEKRA nach. Dort gibt es Spezialisten, die haben die Unterlagen für so ziemlich alle DDR Hänger. Die machen eine Abnahme und stellen dir eine Betriebserlaubnis aus.

Gruß 

Uwe
 
Alles klar Danke für die schnelle Antwort 

Der TÜV Onkel sagte muss ‘n schwarzes sein

Als wir für den Traktor TÜV gemacht hatten
 
Hallo,

ich formuliere  mal vorsichtig. Aber ohne die Voraussetzungen für ein grünes Nummernschild darfst du auch kein Folgekennzeichen führen. Es sei denn du setzt einen Bauwagen um. Ich schreibe das so vorsichtig, weil es Leute gibt die der Meinung sind, du kannst auch ein schwarzes Folgekennzeichen führen, wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb hast. Ist zwar unlogisch, denn es hieße du zahlst freiwillig Kfz-Steuer für deinen Schlepper aber was solls.

Gruß 

Uwe
 
Hallo Uwe

Gut das Du es vorsichtig formuliert hast.

Wenn ich die Vorraussetzung für ein grünes Nummernschild nicht habe, dann muß ich ein schwarzes nehmen und ebend Steuern Zahlen. Dennoch darf ich zB einen Landwirtschaftsbetrieb im Nebenerwerb führen. Und wenn ich das habe, dann darf ich auch ein Folgekennzeichen bei einem Traktor mit schwarzer Nummer anhängen, wenn dieser ebend für Land und oder Forstwirtschaftliche Zwecke eingestzt wird. Wird bei uns im Landkreis von der Zulassungstelle sogar explizit darauf hingewiesen das dieses möglich ist.(Sächsische schweiz Osterzgebirge)

LG Tilo
 
Hallo,

ich lehne mich jetzt mal etwas raus und sage "schwarze Wiederholkennzeichen" gibt es nur ganz ganz selten, aber fast nie am Traktor:

Hintergrund:

  • Anhänger (25 km/h, etc.) sind nach Fahrzeugzulassungsverordnung §3; Absatz 2; Punkt 2a von der Zulassungspflicht ausgenommen und haben kein eigenes Kennzeichen
  • nach §10; Absatz 8 der Fahrzeugzulassungsverordnung ist an diesen Anhängern ein Wiederholkennzeichen anzubringen
  • nach §3 Punkt 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetz sind Anhängern nach §3; Absatz 2; Punkt 2a der Fahrzeugzulassungsverordnung von der Kraftfahrzeugsteuer befreit
  • wieder Zurück in den §9; Absatz 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung dort steht drin, dass Kennzeichen "grün" sein müssen wenn steuerfrei

Wahrscheinlich haben sich die Beamten des Zolls und die Beamten der Zulassungsstellen noch nie darüber ausgetauscht, da nirgendwo eindeutig steht das Kennzeichen hat "grün" zu sein. Sondern man kann es zwischen den Zeilen rauslesen, wobei dies keine Rechtsberatung ist.

Aber mal im Ernst warum habt ihr am Traktor ein schwarzes Kennzeichen?

Variante 1:

Ihr seit ein Landwirtschaftsbetrieb, wollt aber den Traktor auch außerhalb der Landwirtschaft einsetzen.

Variante 2:

Ihr seit kein Landwirtschaftsbetrieb (nach Ansicht des Zolles) und könnt somit nicht die Ausnahme von der Zulassungsverordnung §3; Absatz 2; Punkt 2a heranziehen, denn von der Zulassung sind nur Anhänger in Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben und bei Land- und Forstwirtschaftlichen Einsatz ausgenommen.

Bitte mal selbst kritisch Prüfen, wo ihr steht. 

Ansonsten mal Daten zum Anhänger einstellen und dann sehen wir weiter. Weil entweder ihr benötigt eine Betriebserlaubnis (kann auch der passende DDR-KFZ-Brief sein --- nur wenn ihr Landwirt und zulassungsfrei seit; oder ihr braucht einen neuen KFZ-Brief.

Gruß erstmal Ulf
 
Hallo,

war mir klar, dass die Diskussion los geht. Das Wiederholungskennzeichen ist für landwirtschaftliche Betriebe. Nun kann man doch nicht einfach festlegen, dass man einen Landwirtschaftlichen Betrieb hat. Dieser Betrieb muss doch wenigstens beim Finanzamt bekannt sein und du musst deine Erlöse versteuern. Die nennen das Teilnahme am Wahrenkreislauf oder so ähnlich. So, wenn du soweit bist und Land hast und wie es für jeden Betrieb Pflicht ist, in der Berufsgenossenschaft bist, dann hast du auch die Voraussetzungen für das grüne Kennzeichen erfüllt. Ansonsten hast du eine Hobbylandwirtschaft und keinen Betrieb oder Nebenerwerbsbetrieb. Es braucht auch kein Betrieb angemeldet sein, im Sinne von Firmenname oder wie auch immer, du musst nur in deiner Einkommensteuererklärung die Gewinne aus Land oder Forstwirtschaft angegeben haben. Dann zählst du für das Amt als Betrieb. Von Hobbylandwirtschaft habe ich noch nichts gelesen, was Folgekennzeichen betrifft. Allerdings, so lange nichts passiert und wo kein Kläger ist auch kein Richter.

Gruß 

Uwe
 
Hallo,

ein Landwirtschaftsbetrieb ist nach Definition des Zolls in der Berufsgenossenschaft. Und ein Landwirtschaftsbetrieb hat ein Betriebsnummer (wird bei uns vom Landkreis vergeben). Beim Finanzamt muss man nicht gemeldet sein, da man die landwirtschaftlichen Gewinne (etc.) auch einfach in der normalen Steuererklärung mit abhandeln kann (gibt so ne spezielle Anlage dafür).

Gruß Ulf 
 
Habe, vor 14 Tagen, mit einer Sachbearbeiterin beim Zoll telefoniert. Die hat es mir genauso erklärt. Von einer Betriebsnummer war nicht die Rede. Man muss die Einnahmen nur in dieser Anlage zur Steuererklärung angegeben haben.

Gruß

Uwe
 
Hallo

ich fange mal mit der Betriebserlaubnis an ist nich einfach also bei uns Burgenlandkreis läuft das so ich hab nen Nachweis erbracht Kaufvertrag für besagten Anhänger darin Stand verkauft mit Brief DDR Kaufvertrag schon älter 10Jahre ich wusste das die Nummer sauber ist (nicht geklaut) so bei der Zulassungsstelle habe ich erklärt das ich den Brief nicht mehr finde also Eidesstattliche Erkärung Formular hat Zulassungsstelle vorher vom TÜV die BA austellen lassen die Erklärung unterschrieben Landwirtschaft habe ich also auch Grün Folgekennzeichen kein Problem .

So Thema schwarzes Folge Kennzeichen

Bekannter fährt nen Case Neu mit schwarzen Nummern da nur Pferdehalter keine BG usw.wollte auch nen Anhänger hatte einen aber ohne Papiere ging Jahrelang

Nun kauft er sich nen neuen will ihn ganz vorbildlich anmelden auch mit versicherung aller 2Jahre zum TÜV usw.Pustekuchen bei der zulassungstelle meinten sie sie brauchen keine Versicherung läuft mit Folgekennzeichen über den Traktor nur das gleiche Kennzeichen vom  Traktor am Hänger anbringen Das alles obwohl die wissen das es ein schwarzes ist .

Also jede Behörde macht es anders
 
Hallo, 

wäre ja super, wenn es so wäre. Aber wo ist die gesetzliche Grundlage. Dann könnte man sich den Stress mit dem Grünen Kennzeichen sparen. So teuer ist die Steuer ja nun auch wieder nicht.

Gruß 

Uwe
 
Zurück
Oben