Hallo,
aber nicht nur beim KBA anfragen? Das Finanzministerium hat dort auch noch die Finger in Spiel. In der alten StVZO war es relativ einfach, da es dort eine List mit Arbeitsmaschinen gab, die zulassungfrei waren (war eine lange Liste).
Aus einen normalen RS09, ... eine Arbeitsmaschine zu machen muss das Arbeitsgerät fest mit dem Fahrzeug verbunden werden. Fest heißt, dass es mit einfachen Mittel nicht lösen sein darf. Also im Dreipunkt ein Arbeitsgerät ist in der Regel nicht fest.
Der T157 ist aber ohnen Probleme ein Arbeitsgerät.
Gruß Ulf