Was braucht man um T157 auf Straßen zu bewegen

horni6

Traktorist
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22. Feb. 2010
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23
Hallo was brauch ich um einen T157 auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Ich habe keine Papiere dazu. Versicherung über Betriebshaftpflicht?
 
Moin,

als erstes nen verkehrssicheren T157, ne Betriebserlaubnis und ne Haftpflichtversicherung.

Gruss Andre
 
Hallo,

zusätzlich muss Vorname, Name des Halters und der Wohnort muss noch auf der linken Fahrzeugseite deutlich lesbar stehen.

Gruß Ulf
 
Hallo,

warum muss denn der Name und der Wohnort drauf stehen? Im Falle eines Falles werden diese Daten doch mit Hilfe der Versicherungskarte ausgetauscht. Oder irre ich mich?

mfg Martin
 
Hi

Du hast aber kein Kennzeichen und musst aber die selbstfahrende zulassungsfreie Arbeitsmaschine kennzeichnen.

Gruss Andre
 
habe ich bei uns noch nicht gesehen. Müsste man dann auch nicht jeden Radlader oder Bagger der auf der Straße bewegt wird so kennzeichnen?

mfg Martin
 
Hallo Martin,

ich habe so eine Halterkennzeichnung schon gesehen, die Frage währe nur, wo man sowas beim 157er anbringt.

Gruß Andreas
 
Hallo,

also am 157 geht doch ziemlich viel auf den Baggerarm zu schreiben? Bei Baufirmen stehts doch auch meist auf dem Baggerarm.

Bei anderen Radladern stehts beispielsweise auf der Tür.

Gruß Ulf
 
Moin,

kann man einen RS09 oder GT nicht auch auf diese Weise legal auf die Straße bringen?

Gruß Robert
 
Hallo,

und was soll ein RS09 für eine Arbeitsmaschine sein?

Eine Arbeitsmaschine darf aber nicht für den Gütertransport geeignet sein, d.h. die Anhängerkupplung samt Befestigungen am Getriebe muss ab, .....

Ich glaube einen RS09 in eine Arbeitsmaschine zu drücken ist fast unmöglich.

Gruß Ulf
 
Muss ich das mit der Arbeitsmaschine nur den von der Dekra glaubhaft machen oder nachher auch der Rennleitung?

Keine Anhängerkupplung?
Jeder Radlader hat doch eine dran.
Fahren ja auch viele Teleskoplader mit 20er Schild rum, die Zugmaul, Luftanschlüsse und Kipphydraulik dran haben.

Gruß Robert
 
Hi,

es muss natürlich alles passen, sonst gibts Ärger von der Rennleitung. Du darfst Anhänger mitführen (ungebremst) ABER NUR ZUM TRANSPORT DER ARBEITSGERÄTE !

Also dein T-157 + Anhänger wo Greifer drauf stehen. Du darfst KEINE andere Ladung tranportieren.

Radlader haben ein Zugmaul, das ist keine richtige Anhängerkupplung.

Die Teleskoplader die du meinst sind dann von der Zulassung her meist anders eingestuft ! Nämlich als Zugmaschine.

Fahr bei der Dekra vorbei und erkundige dich.

Mein T-185 hat auch die Einzelabnahme bekommen, damit dann zur Zulassungstelle und abstempeln lassen. Dort steht danna uch nochmal alles drauf worauf du achten musst !

MfG
Marko
 
take_it_1999:

Hallo,
und was soll ein RS09 für eine Arbeitsmaschine sein?

Ich versteh die Frage gar nicht.
RS09, GT122 oder GT124 sind Geräteträger und können wahlweise als selbstfahrende Arbeitsmaschine oder als Traktor zugelassen werden.

Gruss Sebastian
 
welches Gerät ist denn FEST mit dem Traktor verbunden das der RS-09 bzw. GT laut FZV als sfA gilt? Das würde mich mal sehr interessieren, denn "eigentlich" erfüllt er nicht die Vorgaben.

Es ging hier aber eigentlich um den T-157.....

MfG
Marko
 
Hallo.

Egal ob Hubarm, Böschungsmähwerk, Mähbalken oder sonst was....

Wer es nicht glaubt, am besten mal beim KBA anfragen ob eine Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine möglich wäre. (ich habe die Antwort: JA bekommen)

Gruss Sebastian
 
Als ich dieses jahr meinen 09 geholt habe war der auch vom vorbesitzer als sfA "zugelassen". Und der hatte nur einen hubarm. Und unser 157er ist das auch! Aber das mit dem Namen haben beide nicht...

MfG Simon war’s :)
 
Das ist doch super.
Hab grad gelesen daß sfA‘s links mit Name und Anschrift und nach beiden Seiten und hinten mit "20" gekennzeichet werden müssen.
Gibt es eine Vorschrift für die Größe der Adresse? Ist die Werkzeugkiste groß genug dafür?
Wie wird so eine sfA-Haftpflicht berechnet?
Ist die mit einer Traktorhaftpflicht gleichzusätzen? Ich finde im Netz nirgendwo einen Rechner für sfA-Versicherungen.

Gruß Robert
 
Hallo,

aber nicht nur beim KBA anfragen? Das Finanzministerium hat dort auch noch die Finger in Spiel. In der alten StVZO war es relativ einfach, da es dort eine List mit Arbeitsmaschinen gab, die zulassungfrei waren (war eine lange Liste).

Aus einen normalen RS09, ... eine Arbeitsmaschine zu machen muss das Arbeitsgerät fest mit dem Fahrzeug verbunden werden. Fest heißt, dass es mit einfachen Mittel nicht lösen sein darf. Also im Dreipunkt ein Arbeitsgerät ist in der Regel nicht fest.

Der T157 ist aber ohnen Probleme ein Arbeitsgerät.

Gruß Ulf
 
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