Welcher Hänger

tih-marcel

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02. Dez. 2012
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Hallo,

ich habe mir gestern für 100€ einen hänger ersteigert und wollte mal fragen ob einen weiß welches modell das ist:
Die Ladeflache ist L/B/H 3.50 x 2,25 x 0,50m, Er ist auflaufgebremst. und kein kipper


Fahrzeuge:
Tih 445
mf 135 petrol (fast fertig)
mf 65s baggerlader ( wird technisch überholt)
 
Hallo Marcel,
da klicke doch mal Bitte ins "Lexikon", dann dort auf "Anhänger", da findest Du eine riesige Tabelle mit fast allen landwirtschaftlich genutzen Anhängern. Mit Deinen Maßen kannste dann das gesuchte Modell sicher etwas eingrenzen. Messe vlt. auch mal den Achsabstand, der wird sich ja kaum geändert haben.

Mfg Webmaster Jan
 
Hallo,

da hab ich ihn nicht gefunden aber am we kann ich die achsen messen.
wie bekommt man eigentlich so einen Anhänger angemeldet ohne papiere.
also erstmal einen ordentlichen kaufvertrag machen wo drin steht das er in seinen eigentum war und die papiere verloren hat.
haben solche Anhänger auch ein typenschild oder nur eine nummer?
wnn ja wo ist die?

MfG

Fahrzeuge:
Tih 445
mf 135 petrol (fast fertig)
mf 65s baggerlader ( wird technisch überholt)
 
brauchst du nun ne ABE soll er mit Folgekenzeichen vom Schlepper laufen???? so machst du nur eine ABE

wenn du ihn aber richtig zulassen willst.brauchst du nen TÜV gutachten. schau nach ob du ne Rahmennummer findest oder.

problem wird es geben wenn dort nichts dran ist. wenn die Achsen nen Typenschild haben und die Zugöse ist es einfacher.da dann die Traglast usw vorhanden ist.wenn du weißt was es für ein Anhänger ist und dann unterlagen ne BA oder so bekommen kannst würde ich damitzum Tüver. oder im vorfeld mal mit dem Tüv reden. manche haben unterlagen im Archiv.

wenn du dann Tüv machst und keine nummer vorhanden ist.bekommst du eine zugewiesen.

also nichts ist unmöglich

wie gesagt Typenschild für achse und zugöse ist beim eigenbau immer sehr wichtig

gruß Henry
 
Das sieht mir sehr nach dem 3tonner aus, wie hinter S4000 liefen. Müsste E3 heißen. Die Achsen sehen mir aber aus wie die vom THK5.

Gruß Robin
 
ich schreib es hier nochmal , ist er, wie wahrscheinlich, vor 1964 gebaut , braucht er keine Betriebserlaubnis , da reicht das Typenschild und fertig . Folgekennzeichen ran und gut
 
Hoffentlich hat er ein typenschild wäre ja gut
und wenn er vor 64 ist dann gehe ich einfach zur zulassungsstelle und sage ich brauch n folgekenzeichen?

Mfg

Fahrzeuge:
Tih 445
mf 135 petrol (fast fertig)
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Hallo Marcel,
es könnte schon der E3 sein, desen Pritschen-Länge beträgt 3500 mm, die Breite 2250 mm und 500 mm hoch. Die 2100 mm bei der Pritsche sind das Innenmaß der Ladefläche, das ist das was nutzbar ist. Somit stimmen schonmal 3 Maße. Versuch mal noch den Achsabstand und vlt. die Gesamtlänge zu messen und zu vergleichen.

Ein Typschild wirste wohl nicht mehr finden, also lasse Dir eins anfertigen. Ich könnte Dir dann das Datenblatt scannen und mailen.

Bleibt das Problem mit der Rahmennummer..... :(

Mfg Webmaster Jan
 
@Matthias
Du meinst Erstinbetriebnahme vor 1.7.1961, max 25kmh - oder? Mit 1964 hab ich das noch nicht gehört, lass mich aber gern aufklären.

Typenschild hat der nie und nimmer - also max. ne Rahmennummer wie bei meinem HK3.

Mal noch ne Verständnisfrage:
ABE und max 25kmh und dann Folgekennzeichen geht auch mit Traktor schwarzes Kennzeichen?
Oder muss der Anhänger dazu vor Baujahr 1961 (oder 64?) sein?

@Marcel
Mach doch mal richtige Fotos, wo man was erkennen kann - das abfotografierte ist so düster, da kann man kaum Details sehen. :-)

Gruß, Joachim

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nee, das meine ich nicht , ich hab ja so ärger mit meinem Westanhänger gehabt , wegen Neuabnahme usw . Dann hab ich im netzt gestöbert und bin auf eine Seite ich meine vom Vehrkehrsministerium gekommen . Dort stand das LOF Anhänger vor 1.1.1964 keine BA mitführen müssen , da reicht das Typenschild . Grund ist wohl das es bis dahin keine betriebserlaubnis für LOF Anhänger gab . Daraufhin hab ich beim Tüv nachgefragt und die haben mir das bestätigt . Werd gleich mal sehen ob ich die Seite wieder finde .
 
Hallo,
hab auch noch was. Im KTA, zumindest was mir vorliegt war der HK 3 noch nich gelistet. Aber wenn der Typ zweifelsfrei feststeht kann man ja ein neutrales Typschild anfertigen lassen.

die Rahmennummer soll lt. Liste hier sein: Drehgestell vo-re (optional wohl auch Kastenrahmen rechts vorn)

Evt. könnte ich Dir sogar eine Briefkopie zur Anmeldung organisieren, damit hätte die Herkunft der Daten "Hand & Fuß".

Mfg Webmaster Jan
 
hab jetzt nochmal gelesen und es stimmt nicht was ich geschrieben habe ,nicht 1964..es gilt nach BLHV auch heute noch: Alte Anhänger, die vor dem 1. Juli 1961 in Verkehr gebracht wurden und seither nicht umgebaut wurden, brauchen keine Betriebserlaubnis für den lof Verkehr. MIt dem Baujahr könnte das ja hinkommen , dann wäre der Rest einfach...
 
@Jan
An einer Briefkopie vom HK3 hätte ich reges Interesse, wäre nett wenn du mir da helfen könntest. Per Mail?

Ich war ja letztens extra in der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig um mal in eine HK3 Betriebsanleitung blicken zu dürfen. ;-)

@Matthias
Also meinen wir das gleiche - 1.7.1961 ist der Stichtag von wegen BE. :-)

Aber wie ist das nun? Ginge das mit dem Folgekennzeichen nun auch mit Traktor mit schwarzen Kennzeichen oder nur wenn der mit grünen versehen ist?
Ich hab privat nunmal zu wenig Acker, und möchte ungern jedes Jahr mitm Anhänger zum Tüv, so wenig wie der machen wird - halt als Oldtimer/Hobby.

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Moin

Hab das gleiche Problem mit meinen THK5 Zahnstangenkipper . Hab auch am Treckker schwarze Kennzeichen und bis jetzt keine Gesetzeslücke entdeckt , wo ich mit nem Folgekennzeichen bzw zulassungsfrei weg komm. Da ich keine lof- Nutzung habe , wird das nichts mit zulassungsfrei also folglich muss ich das Teil auf schwarz anmelden mit allen was dazugehört :( :( :( :( :( und Vati Staat hat dann auch wieder was davon .

Oder ich verkauf das Ding.

Gruss Andre
 
Ich hab auch lange gegrübelt wie ich das Problem schwarze Nummer und Folgekennzeichen lösen soll.Bei mir ist es genauso , ich brauch den Anhänger zum Feuerholz holen und vieleicht mal ne Fuhre Sand . Ich hab mir meine Versicherungsbedingungen durchgelesen , denn das war mir das Wichtigste das der Anhänger mit versichert ist . Das ist er ,solange er am Zugfahrzeug hängt ist er versichert ,selbst wenn er losgeht und dabei Schäden verursacht . Danach hab ich mich gefragt was wohl ein Polizist macht wenn er eine Traktorgespann überholt wo alles vernünftig aussieht , die Ladung gesichert ist . Wahrscheinlich nichts . Ich hab ein Folgekennzeichen drann 25km Schilder 3 Stück und alle Reflektoren wie es gefordert wird.Der Anhänger ist Baujahr 1959 also keine Betriebserlaubnis und er sieht aus wie neu . Dann hab ich mir bewusst mal Anhänger von Bauern und Nichtbauern angesehen und festgestellt das ich nicht der einziege bin der so denkt . Wenn alles in Ordnung ist sagt hier kein Mensch was dazu...alles Andere wäre ungerecht und unbezahlbar . Ich hätte mindestens 500 euro für die Vollabnahme bezahlt , 190euro steuern im Jahr , 70 euro Tüv und die Versicherung kommt noch dazu . Ic bekomme keine Daten mehr über die Achsen , Rahmennummer ist nicht zu finden usw..wenn Du Bauer bist ist alles egal , du musst im Umkreis von 10 Km noch nichtmal Papiere mitführen , die Reifen brauchen bis 25Km/h noch nichtmal mehr Profil haben. Da dürfen die Anhänger teilweise ungebremst sein .usw. Als Privatman fährst du damit kaum und bezahlst die Steuern für alle Bauern mit und wirst so richtig abgezockt. Da lass ich es drauf ankommen das wird billieger :-) :-)
 
Moin,

hmmm... Was gibts denn von der Rennleitung für Fahren mit einem nicht zugelassenen Anhänger? Weil darum gehts ja dann.

Wie weise ich im Fall eines Unfalls (auch wenn mir jemand rein schwartet) seine technische Einwandfreiheit nach und hilft mir das dann überhaupt?

Gilt das mit dem 1.7.1961 also ausschließlich für Landwirtschaftliche Anhänger hinter Traktoren mit grünem Kennzeichen?

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Denke die Fragestund hat sich eben erübrigt:

www.hls-rotthalmuenster.bayern.de/unterlagen_wissen/linkurl_6.pdf

Einmal komplett durchlesen und man ist aller weiteren Illusionen entledigt. ;-)

Kurz an meinem Bsp.:

Kennzeichen Schwarz - 243€ Steuer Traktor + 179€ Steuer Anhänger (4780zGw. : 03-11: 134€) + jeweils TÜV ca. 140€ = 562€/Jahr für einen kleinen Traktor mit HK3 Anhänger.

Kennzeichen Grün - Traktor Steuerfrei + Anhänger Steuerfrei und ohne BE/Tüv + 1x Tüv Anhänger = 70 Euro / Jahr für das gleiche Gespann.

Schwarzes Kennzeichen also jährlich 493 Euro Mehrkosten im Jahr! Einzige Sparmöglichkeit: Anhänger von 03-11 zulassen = -45€ :(

Was kostet die Pacht eines HA Wiese nochmal etwa?

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Hallo,

die Pacht eines ha Wiese kostet ab 70€. Aber dann darfst du nur alles für die Wiese holen.

Mmh aber mal ganz ehrlich die technischen Bedinungen für LOF und normal zugelassen sind gleich!!

Die Ausnahmeregelung für Anhänger die vor 1961 gebaut sind, gilt erstmal nur für LOF Anhänger, weil die heute Zulassungsfrei sind!

Ob das auch für DDR-Anhänger gilt wage ich stark zu bezweifeln. Weil DDR-Anhänger bis 1990 zulassungspflichtig waren, d.h. diese Anhänger hatten ein eigenes Kennzeichen und einen eigenen KFZ-Brief und demzufolge auch einen allgemeine Betriebserlaubnis!
 
Mir geht es ja nicht um die BE - wirf mal nen Blick auf die Kostenunterschiede ...

Wenn ich mich bezüglich Berufsgenossenschaft und Beiträgen richtig belesen hab, dann lohnt für meine 2 Fahrzeuge der Aufstand für ein grünes Kennzeichen nicht wirklich mehr. Das versuch ich nächste Woche mal verbindlich abzuklären.

Aber rein von den Technikkosten (Steuer/TÜV) ist der Unterschied schon erheblich - wenn der Schlepper und Anhänger größer wäre sähe es ja noch schlimmer aus.

Frage: Kann man Anhänger (25kmh, schwarzes Kennzeichen, Tüv) überhaupt Saisonzulassen - also zB. März-November geht das?

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klar kannst du dasso machen. aber bedenke bei Schwarzer nummer. das es dann unter LKW läuft. somit mußt du für das jeweilige gewicht auch die Klasse haben.Mein Bruder hat auch grünes Kenzeichen.hat 4 ha ackerland angegeben.und nen Kollege hat 800 m² Garten angegeben ging genauso. würde mich auch mal schlau machen wie es bei Brenholz erwerb ist. da Forst und Landwirtschaft grünen kenzeichen haben. habe mal gehört für den erwerb von Brenholz kann mann auch eins bekommen. was daran ist weiß ich nicht.

auf Schwarzernummer zahlst du Pro Tonnen Nutzlast 37€

mfg der Henry
 
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