wie kann ich Landwirt im Nebenerwerb werden

Michael91

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wie kann ich Landwirt im Nebenerwerb werden
was muss ich alles beachten?

mfg michael
 
Wie genau haste dir das vorgestellt???
Oder möchtest du nur deinen Traktor auf grüner Nummer zulassen?
mfg Falk
 
wenn es nur um die grünen Schilder geht kannst auf
der Zulassungstelle das schreiben fürs Finanzamt ausfüllen und 1Ha Land nachweisen eigenes oder Pacht deinen Nebenerwerb wenn es nur Hobby ist kannst beim Finanzamt als Liebhaberei laufen lassen dann führst du nix ab und bekommst nichts vom Amt so läuft es bei uns in Sachsen Anhalt
 
na er geht da rum wir haben eine halle gebaut 2007 und nun meinen die von bauamt die ist im ausenbereireich und sie muss weg :( :(
und da her suche ich weg das sie bleiben kann

weiß ja nicht wegen
PRIVILEG bau recht
oder ob wir einen verein ( einen e.V)

was ist besser

wir geht ja in wieder spruch

was soll ich da rein schreiben

mfg michael
 
Na probiere es doch das du land nachweisen kannst das du bewirtschaftest oder auch wald müste doch funktionieren irgendwie .
 
Ohje... Bei der Grammatik/Rechtschreibung wirds nicht einfach mit dem Einspruch.
Man versteht von Deinem Text nur die Hälfte.
Maik
 
den wieder wieder spruch lase ich auch von meinen vater oder von minen freundin schreiben
 
Hallo Michael,der erste Schritt ist,das Du auf die zuständige Behörde gehst und fragst ob Eure Halle auf einem Grundstück steht,für das ein Bebauungsplan existiert.Wenn ja,leg Widerspruch ein,lass eine Zeichnung von einem Architekt machen,und stell nachräglich einen Bauantrag.Sollte für das Grundstück kein Bebauungsplan existieren,und Ihr habt "schwarz" im Aussenbereich gebaut,vergiss es.Dann könnt Ihr 100%ig abreissen,oder auf Beamtendeutsch "rückbauen".Ich hab das vor 2 Jahren auch gehabt,da kommst Du nicht gegen an.Grüsse Peter
 
Hallo
Na ,dann geht auch der einfache Weg .
Wenn du nen bissel Grünland hast ,melde einfach ne Landwirtschaft an ,und schon kann dir keiner mehr was.
mfg Falk
 
Hallo Falk,nur alleine durch das nachträgliche Anmelden eines landwirtaflichen Nebenerwerbsbetrieb wird eine Halle die ohne Genehmigung erbaut wurde nicht legal.Wenns zwischenzeitlich einer vergessen haben sollte,wir leben in Deutschland,der Heimat der Bürokratie.Ich hab damals ein Lohnunternehm en angemeldet,aber meine Halle musste trotzdem weg. Grüsse Peter
 
Hallo zusammen
bei Nebenerwerb steht irgendwann die Berufsgenossenschaft vor der Tür und verlangt die Beiträge für die vergangenen Jahre !!!
MFG Andre

"-STÜCK DAVON-" ist die Antwort , wer kennt die Frage ???
 
hallo

ja das ist nicht so einfach
wenn du im aussenbereich bauen willst musst du einen ldw. betrieb haben mit einer betriebsnummer beim landwirtschafstamt usw.
des weiteren muss der gemeinderat dir ein schreiben geben das es von grossem interesse ist das dieses gebäude nicht im ort gebaut wird.
dann kommt der bauantrag mit zusätzlichen auflagen wegen flächenversiegelung ( Eingrünung , Ausgleichsmassnahme) usw.
wenn du gute kontakte zum gemeinderat hasst und es die möglichkeit gibt den bebauungsplan zu ändern damit das gebäude in das ortsgebiet fällt wäre das die beste lösung.

mfg alexander
 
Hallo,

ich wollte anmerken, dass Maiks Bemerkung so, wie sie da steht, nicht stimmt. Im Gesetz steht nämlich, dass man einen Widerspruch schriftlich oder auch zur Niederschrift abgeben kann. Michael kann dann zur Behörde gehen, die den Bescheid ausgestellt hat, und kann den Widerspruch dort einem Sachbearbeiter diktieren. Michael unterschreibt den Text und die Behörde wird das dann weiter bearbeiten. Ob ein Widerspruch möglich ist, das lässt sich hier schwer klären, da wir nicht wissen, wann der Bescheid zugegangen ist.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass ich Maik damit nicht persöhnlich angreifen wollte, ich wollte seinen Beitrag nur sachlich richtig stellen.

Gruß Andreas

Gruß Andreas
 
Hallo Michael,
zuerst Widerspruch einlegen und dann an einen Architekt (oder ähnlichen Experten) wenden. Es gibt da mit Sicherheit Möglichkeiten.
MfG Michael
 
Also
Ich hatte genau das gleiche Problem
Bei mir ging es um Straußenhaltung habe im Außenbereich nen Zaun und große unterstände gebaut mit einverständnis der Gemeinde dachte mir auch nix dabei und dann kam der Brief vom Bauamt alles wegreißen trotz Landwirtschaft im Nebenerwerb die vom Bauamt sagten ich lebe ja nicht davon und bin deshalb nicht Privilegiert wie ein richtiger Landwirt der muß es nur bei der Gemeinde anzeigen und die sagen ob es einer Baugenehmigung bedarf naja ich bin dann zum Örtlichen Bauernverband gegangen und siehe da die haben da mal richtig wirbel beim zuständigen Landrat gemacht und es ging war natürlich mit ner menge Kosten verbunden Projekt für Zaun und Unterstände im nachhinein bis jetzt keine Probleme mehr
 
Danke Jungs ich habe bis zum 12.01.2012 Zeit in Wiederspruch zu gehen.
Was muss ich da alles beachten und rein schreiben?
Bitte um Ideen

Bin am überlegen, ob ich ein Verein gründe, ob das was bringen würde.

Mfg Michael
 
Hallo Michael,wie groß ist Eure Halle eigentlich,Grundfläche und Firsthöhe? Eine Zeichnung müsst Ihr in jedem Fall einreichen,aber ab einer gewissen Grösse von um,bzw.überbauten Raum wird noch zusätzlich eine Statik verlangt,und dann kommen die Probleme.Statiker machen das in der Regel nicht nachträglich,weil z.B. keiner in die Fundamente gucken kann,bezüglich Betongüte,Bewehrung und Fundamenttiefe.Wenn das Ding mal umfällt aufgrund baulicher Mängel ist der Statiker haftbar.Leg Deinen Einspruch ein,kläre ob Ihr im Bebauungsplan seid,oder ob eine Änderung des Bebauungsplan möglich ist.Sag denen ein Rechtsanwalt prüft das,damit gewinnt Ihr Zeit.Aber hol Dir auf jeden Fall einen Architekten mit ins Boot,und versucht Akteneinsicht zu bekommen.Das mit dem Verein bringt Dir gar nix.Grüsse Peter
 
ok machen ich so
Architekten ist ein guter freund von mir

die halle /Werkstatt
höhe 3,10m
alles zusammen 50m2
mfg michael
 
Hallo
Das mit dem Arichitekt ist OK
Aber das Problem wird immer noch der Außenbereich sein da darfst du nicht bauen hol dir auf jeden Fall noch mal Hilfe von nem Bauernverband dazu wenn du eh Lanwirt im Nebenerwerb werden willst Die haben mir geholfen ohne das ich bei ihnen eintrete

Gruß
Stefan
 
Hallo Michael,
du mußt nur fristgerecht Widerspruch einlegen, begründen kannst du später.
Grüße, Rudi
 
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