Hallo,
ich wollte anmerken, dass Maiks Bemerkung so, wie sie da steht, nicht stimmt. Im Gesetz steht nämlich, dass man einen Widerspruch schriftlich oder auch zur Niederschrift abgeben kann. Michael kann dann zur Behörde gehen, die den Bescheid ausgestellt hat, und kann den Widerspruch dort einem Sachbearbeiter diktieren. Michael unterschreibt den Text und die Behörde wird das dann weiter bearbeiten. Ob ein Widerspruch möglich ist, das lässt sich hier schwer klären, da wir nicht wissen, wann der Bescheid zugegangen ist.
Abschließend möchte ich noch sagen, dass ich Maik damit nicht persöhnlich angreifen wollte, ich wollte seinen Beitrag nur sachlich richtig stellen.
Gruß Andreas
Gruß Andreas