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Tobias,Tobias RS 09:
Hallo zusammen,
ersteinmal muss jedes Fahrzeug, welches auf deutschen Straßen unterwegs ist eine Zulassung bzw. eine Betriebserlaubnis besitzen.
Wenn du eine Zugmaschine mit einer "6" hast, muss diese 6 Kmh-Begrenzung auch in einer Betriebserlaubnis wiederlegt werden. Ich weiß es nicht genau, aber ich meine, dass es keine Neuausstellung für eine solche Betriebserlaubnis gibt sondern alles nur noch Bestandsschutz hat. Ich lasse mich diesbezüglich auch eines Besseren belehren.
Ein Folgekennzeichen mit einer 25 kmh Beschilderung kann gehen, muss aber nicht.
Das soll heißen, dass das Recht für das Führen von Folgekennzeichen nur im Lof-Bereich gestattet ist. Hast du einen Wohnwagen mit Fahrzeugbrief und aktuellem TüV, ist es kein Problem für diesen eine ABE bei der Zulassungsstelle zu bekommen. Das Problem liegt eher darin, dass das Fahren zu einem Traktortreffen ja nun nicht gerade der Landwirtschaft o.ä. dient und somit eigentlich ausfällt. Möchtest du diesen im Sinne der Landwirtschaft verwenden, ob als mobilen Stall oder Schäferhütte oder, oder, oder.... gibt es keine Probleme.
Das Problem liegt dabei nicht bei der Zulassungsstelle, sondern eher beim Finanz- bzw. Hauptzollamt und ich habe schon gehört, dass der Zoll bei einigen Traktortreffen kontrolliert hat.
Ich selber habe derzeit noch einen Qek Junior zugelassen und kann sagen, dass dieser im Jahr rund 40€ Steuern + Haftpflicht kostet + aller zwei Jahre ca. 50€ Tüv.
Ich weiß nicht was du vorhast, aber ich würde mir da überlegen, ob ich für mein Hobby 75€ im Jahr investiere oder mich mit dem Finanzamt anlege.
MfG
Tobias
