Wohnwagen auf 6 oder 25km/h zulassen

BilliTrak

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moin 

wollte mal fragen ob es möglich ist eine Bastei oder ähnliches für den Traktor auf 6 oder 25 km/h betriebserlaubnis geht . Sprich temposchild dran oder Folgenkennzeichen .
 
Hallo guten Morgen

das sollte funktionieren du gehst mit dem wagen und den Papieren zum Dekraprüfer der sollte dir eine Betriebserlaubnis austellen oder  ein Gutachten machen das du eine Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle bekommst da muß der Wagen auch registriert werden.

Habe das bei meinem Bauuwagen auch so gemacht 25km/h bei anhängern sind 6km/h nicht zulässig .

Gruß Steffen
 
Die 6 km/h-Schilder sind wohl erlaubt und dagegen gibt es kein Gesetz. Natürlich sieht es kein Polizist gern, da diese ja angehalten sind, Geld zu kassieren und für den "Staat" Steuern einzutreiben.
 
Illemille,

das ist ja höchst interessant, in welchem Gesetzblatt steht das denn? Wie löst man denn das Problem, dass das Fahrzeug bauartbedingt nur 6 Kmh fahren darf. Ich könnte mir allenfalls vorstellen, dass du so einen Hänger hinter einem Fahrzeug mit 6 Kmh Zulassung mitführen kannst, weil dann gewährleistet ist, dass der Hänger nur 6 kmh fahren kann. Das bedeutet dann aber es muss ein Fahrzeug sein, welches noch Bestandschutz aus DDR Zeiten hat oder es muss ein Fahrzeug sein, dass bauartbedingt nur 6 Kmh fährt. Wobei der Gesetzgeber es so versteht, dass das Fahrzeug, ab Werk, nur eine Höchstgeschwindigkeit von 6 Kmh erreicht. Ausser einen Krankenfahrstuhl also diese elktrischen kenne ich kein solches Fahrzeug.

Gruß

Uwe
 
Moin zusammen,

So ein Anhänger Baubude hat es in sich. Mit der Thematik habe ich mich intensiv beschäftigen müssen und es war sehr teuer. 

Der Anhänger Baubude ist zu nächst zulassungsfrei / mit Folgekennzeichen im öffentlichen Verkehr zu bewegen. Auch ist der Sdanh Baubude in Bauart und Sinn / Nutzungsweise recht genau definiert. Er dient als mobiler Pausenraum und / oder Aufbewahrungsraum für Material und Werkzeug. Der Anhänger Baubude wird in dieser Funktion nur zwischen Bauhöfen und Baustellen im Verkehr bewegt und ist auf Grund dessen zulassungsfrei.

Das bedeutet für uns Treckerfahrer: Fahren wir mit einem Bauwagen zum Treffen mit Folgekennzeichen, sind wir mehrfach angreifbar: wir bewegen ein Fzg. im Straßenverkehr das seiner Bauart und den damit verbunden Bestimmungen nicht entspricht. Damit geht dann automatisch die Zulassungspflicht auf den Plan, gegen die wir verstossen und auch die Steuerpflicht. Erst recht wenn die Gesetzeshüter euch nachweisen, dass ihr mit der Baubude auf einem Treffen wart.

Bitte macht den Mist nicht. Lasst eure Bauwagen als Wohnwagen zu. Ablastung zgG auf Leergewicht spart Steuern und ihr habt Ruhe. Alles andere ist nervig und sehr teuer.

Beste Grüße Oliver Treichel 
 
Laut DEKRA sind immernoch 6 km/h Fahrzeuge zulässig. Zur schönen alten Zeit, gab es ja eine Betriebserlaubnis dafür und diese sind heut immernoch gültig, da die DDR ein souveräner Staat gewesen ist, was heut nicht der Fall scheint.

Gruß
 
Hallo Lars,

so wie ich Deine Aussage verstehe, sprichst Du über Fahrzeuge, die einen Bestandsschutz haben. Im Verwaltungsrecht ist es nämlich so, dass ein einmal zugesicherter Rechtsstatus nicht aufgehoben werden darf. Wenn Du ein Fahrzeug auf 6 km/h laufen lassen willst, das neu ist, dann geht es nicht mehr, da der Hersteller das Fahrzeug nicht von vornherein auf die 6-Km/h-Begrenzung ausgelegt hat. Dieses 6-km/h-Gesetz stammt aus der Zeit nach dem 2. Weltkrieg. Damals war es dafür gedacht, dass sich Leute mit ehemaligen Wehrmachtsfahrzeugen Brennholz holen durften. Das Problem bei diesen 6-km/h-Fahrzeugen ist, dass man z. B. die Schaltgasse zu den schnelleren Gängen sperrt. Mir ist jedoch ein Fall bekannt, bei dem der neue Besitzer eines 6-km/h-Traktors die Schaltgasse einfach durch Abschleifen wieder frei gemacht hat und den Traktor wieder schneller gemacht hat. Die 6/km/h-Regelung würde für einen Hersteller eines Fahrzeuges bedeuten, dass das Fahrzeug nach seiner Bauart nicht schneller als 6 km/h fahren darf. Und das andere ist das Führerscheinproblem.

Gruß Andreas
 
Hallo zusammen,

ersteinmal muss jedes Fahrzeug, welches auf deutschen Straßen unterwegs ist eine Zulassung bzw. eine Betriebserlaubnis besitzen.

Wenn du eine Zugmaschine mit einer "6" hast, muss diese 6 Kmh-Begrenzung auch in einer Betriebserlaubnis wiederlegt werden. Ich weiß es nicht genau, aber ich meine, dass es keine Neuausstellung für eine solche Betriebserlaubnis gibt sondern alles nur noch Bestandsschutz hat. Ich lasse mich diesbezüglich auch eines Besseren belehren.

Ein Folgekennzeichen mit einer 25 kmh Beschilderung kann gehen, muss aber nicht.

Das soll heißen, dass das Recht für das Führen von Folgekennzeichen nur im Lof-Bereich gestattet ist. Hast du einen Wohnwagen mit Fahrzeugbrief und aktuellem TüV, ist es kein Problem für diesen eine ABE bei der Zulassungsstelle zu bekommen. Das Problem liegt eher darin, dass das Fahren zu einem Traktortreffen ja nun nicht gerade der Landwirtschaft o.ä. dient und somit eigentlich ausfällt. Möchtest du diesen im Sinne der Landwirtschaft verwenden, ob als mobilen Stall oder Schäferhütte oder, oder, oder.... gibt es keine Probleme.

Das Problem liegt dabei nicht bei der Zulassungsstelle, sondern eher beim Finanz- bzw. Hauptzollamt und ich habe schon gehört, dass der Zoll bei einigen Traktortreffen kontrolliert hat.

Ich selber habe derzeit noch einen Qek Junior zugelassen und kann sagen, dass dieser im Jahr rund 40€ Steuern + Haftpflicht kostet + aller zwei Jahre ca. 50€ Tüv.

Ich weiß nicht was du vorhast, aber ich würde mir da überlegen, ob ich für mein Hobby 75€ im Jahr investiere oder mich mit dem Finanzamt anlege.

MfG

Tobias
 
Tobias RS 09:

Hallo zusammen,

ersteinmal muss jedes Fahrzeug, welches auf deutschen Straßen unterwegs ist eine Zulassung bzw. eine Betriebserlaubnis besitzen.

Wenn du eine Zugmaschine mit einer "6" hast, muss diese 6 Kmh-Begrenzung auch in einer Betriebserlaubnis wiederlegt werden. Ich weiß es nicht genau, aber ich meine, dass es keine Neuausstellung für eine solche Betriebserlaubnis gibt sondern alles nur noch Bestandsschutz hat. Ich lasse mich diesbezüglich auch eines Besseren belehren.

Ein Folgekennzeichen mit einer 25 kmh Beschilderung kann gehen, muss aber nicht.

Das soll heißen, dass das Recht für das Führen von Folgekennzeichen nur im Lof-Bereich gestattet ist. Hast du einen Wohnwagen mit Fahrzeugbrief und aktuellem TüV, ist es kein Problem für diesen eine ABE bei der Zulassungsstelle zu bekommen. Das Problem liegt eher darin, dass das Fahren zu einem Traktortreffen ja nun nicht gerade der Landwirtschaft o.ä. dient und somit eigentlich ausfällt. Möchtest du diesen im Sinne der Landwirtschaft verwenden, ob als mobilen Stall oder Schäferhütte oder, oder, oder.... gibt es keine Probleme.

Das Problem liegt dabei nicht bei der Zulassungsstelle, sondern eher beim Finanz- bzw. Hauptzollamt und ich habe schon gehört, dass der Zoll bei einigen Traktortreffen kontrolliert hat.

Ich selber habe derzeit noch einen Qek Junior zugelassen und kann sagen, dass dieser im Jahr rund 40€ Steuern + Haftpflicht kostet + aller zwei Jahre ca. 50€ Tüv.

Ich weiß nicht was du vorhast, aber ich würde mir da überlegen, ob ich für mein Hobby 75€ im Jahr investiere oder mich mit dem Finanzamt anlege.

MfG

Tobias
Tobias,

"hinterlegt nicht wiedergelegt werden", sollte es bestimmt heißen :-)

Es gibt nach wie vor eine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, mit einer durch Bauart bestimmten zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Aber schneller bekommt man eine Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit zulässig.

Aber da es kein OWiG mehr gibt, bzw. der Geltungsbereich dieses Gesetzes weggefallen ist, würde ich nur noch mit 6 km/h Schild fahren und natürlich auch nur so schnell fahren.

Gruß

Lars
 
wollt nur wissen wens Zugfahrung den 6km/h brief  hat ob es das auch möglich ist den Wohnanhänger auf selbe Höchstgeschwindigkeit zudrosseln . Um nicht so viel bei Steuern ,Versicherung und TÜV zulassen? Klar das umändern lassen kostet aber auf lange Sicht .
 
Hallo,

nein dein Vorhaben mit 6 km/h ist definitiv nicht möglich. Der Bastei ist früher für mehr als 6 km/h ausgelegt, geprüft (getypt) wurden. Da diese Typgenehmigung "quasi" nicht mehr erlöschen kann, darf ein Bastei nicht mit einer 6 km/h rumfahren. Weil er erstmalig schnell in Verkehr kam.

Fährt ein Fahrzeug nur 6 km/h und ist nicht eine "DDR-Altlast" dann ist dieses Fahrzeug von einem Teil der Zulassungsanforderungen ausgenommen. Ergo wird dir auch kein TÜV, kein DEKRA, kein ... eine 6 km/h Bescheinigung neu ausstellen - da die Kollegen (nach dem Straßenverkehrsrecht) erst für Fahrzeuge schneller als 6 km/h zuständig sind.

Die 25 km/h Regleung sollte gehen, macht aber keinen wirklichen Sinn - außer du betreibst den wirklich als fahrende Baubude! Ansonsten wirklich ablasten (zGG auf Leergewicht) und regulär anmelden.

Achso persönlich finde ich 6 km/h Fahrzeuge in unserer heutigen Zeit und bei unserem heutigen Verkehr schon eine ziemlich Zumutung. Ich hatte vor Jahren mal auf einer gut ausgebauten Bundesstraße ein 25 km/h Elefantenrollschuh plötzlich hinter ner Bergkuppe vor mir. Da wird einen anderes, wenn du dort von ner 80 (erlaubt waren 100) plötzlich auf 25 runter bremsen musst.

Gruß Ulf
 
Hallo,

für was soll es Betriebserlaubnis bis 6 km/h geben? Vor allen Dingen nach welcher Rechtsgrundlage, denn Fahrzeugzulassungsverordnung § 1 sagt ab 6 km/h.

Es können also nur Altlasten aus der DDR oder ganz frühe Altlasten aus der BRD sein. Alles andere sollte es nicht geben.

Gruß Ulf
 
Wenn man die neueste StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) vom 26.04.2012 betrachtet, dann stellt man fest, dass die Paragrafen 1 bis 15 weggefallen sind. Durch die Aufhebung der Paragrafen 1 bis 15 der StVZO ist die ganze Zulassungspflicht: Führerscheine, Fahrerlaubnis (man kann es gern selbst nachlesen) einfach weggefallen:

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Werfen wir nun einen Blick auf den Geltungsbereich der STVZO. Da hieß es unter Paragraf 69 einst:

27455965dc.webp

Was sagt uns das???
 
Och komm,

bitte nicht so ne Schmarrn hier posten, die Leute die hier Fragen stellen suchen Hilfe und nicht irgendwelche Verschwörungstheorien, die dann eh nicht standhalten - weil man nur ausgesuchte Bereiche anschaut und den Rest ringsum vergisst!

Seit 2011 gibt es eine Fahrzeugzulassungsverordnung. In dieser neuen Verordnung sind eine ganze Anzahl von Paragraphen rein gekommen, welche vorher in der STVZO drin waren. Die neue Fahrzeugzulassungsverordnung war notwendig, da die alte STVZO nicht mehr wirklich aufnahmefähig für Neues war und somit hat man mal eine eigene Verordnung zur Zulassung herausgebracht!

Und wenn du jetzt tiefgründiger suchst, etwas eher, hat man schonmal das Fahrerlaubnissrecht aus der STVZO herausgelöst. Auch wieder aus dem Grund, da es nicht mehr zeitgemäß ist und war die neuen Sachen dort einzupflegen.

Ja und so wie es aussieht wird also die STVZO immer mehr gefleddert und die Paragraphen Themengebiebtsspezifisch in neuen Verordnungen zusammengefasst. Was auch nach meiner Meinung nach Sinnvoll ist.

Achso bitte bei der alten STVO drauf achten, dass diese Ur-Ur-Uralt ist. Die STVO geht seit vielen Jahren nur noch bis Paragraph 53 "Inkrattreten /  Außerkrafttreten". Was soll es hier eine Uraltvorschrift zu zitieren, wo noch Reichsverkehrsminister drauf steht. Wie gesagt mit den vorangegangen Argumentationen hilft man hier niemand weiter!

Gruß Ulf
 
Ulf,

lese bitte alles durch bevor Du schreibst. Und seit wann ist 2012 uralt?

Gruß

Lars
 
Dir ist klar, das die Anforderunge na Personen in der STVZO weggefallen sind, weil die in der Fahrerlaubnisverordnung drin sind?

Es kann nicht 2 Bundesgesetze geben welche sich mit ein und dem selben Sachverhalt beschäftigen. Wie gesagt die STVZO wird gerade thematisch "geschlachtet" und es ist abzuwarten, dass in den nächsten Jahren vielleicht dann doch mal ne richtig neue STVZO kommt.

Ja und bei deinen unter Bild, ist und bleibt es, dass dieses Uralt ist. Ich bin zwar nicht sicher, ob du das aus einer alten STVZO oder eine STVO kopiert hast, aber in beiden Verordnungen gibt es schon lange keinen §69 mehr. Und ja nach dem Krieg gab es wichtigere Dinge, als die Straßenverkehrsordnung auf Vordermann zu bringen - nach meinem Dafürhalten war die Nationalsozialistische Denkweise nicht so deutlich im Straßenverkehrsrecht verankert. Da gab es andere Gesetze die deutlich "Brauner" waren.

Wie gesagt, aus solchen Sachen daraus zu schließen, dass es keine Anforderungen mehr an Fahrzeuge oder Personen (ähhm Führerscheine) gibt, ist doch sehr sehr weit hergeholt und eigentlich Off-Topic.

Zum Thema zurück:

6km/h Betriebserlaubnisse sind nur noch "Altbestände" und um nen Bastei anzuhängen ist es wahrscheinlich einfacher den abzulasten und regulär zuzulassen. Das kostet nicht die Welt.

Gruß Ulf
 
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