Hallo,
die Klasse 5 beinhaltet das Führen von Krankenfahrstühle, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25km/h. Da der Traktor ein schwarzes Kennzeichen besitzt, muß auch der Anhänger eine Betriebserlaubnis, Zulassung und eigenes zugelassenes Kennzeichen...