Führerschein welche Klasse

+Stroeper+

Traktorist
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14. Sep. 2016
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Hallo liebe Gemeinde!

Ich habe den alten Führerschein bis 7,5 Tonnen den ich 1990 gemacht habe. 

Nun meine Frage :Darf ich damit einen Zweiachsigen Drehschemel Anhänger fahren mit 4 Tonnen Gesamtmasse?

Vielen Dank schon mal :-)
 
Achso, der Anhänger darf laut Typenschild max 20 kmh laufen. Am Traktor habe ich schwarze Kennzeichen. 

Wenn das von Bedeutung ist. 
 
Hallo, du hast ja automatisch die Klasse L (Traktor klein) dazu bekommen.

Somit darfst du einen Traktor mit einer zul. Höchstgeschw. von 40 Km/h + 2 Hänger mit einer Höchgeschw. von 25 Km/h fahren. Gewicht spielt keine Rolle, außer Hänger nicht überladen.

Hoffe hab das richtig in Errinerung
 
Hallo

So einfach ist es nicht.L und T sind nur für landw. Transporte usw. gültig.Für private Zwecke gilt es nicht.Der Bericht ist aus der Profi.Gruß Tobias

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Ich habe laut meinem alten rosa Führerschein die Klassen 1, 1a,1b,3,4,5,

Welche Klasse benötige ich denn zum fahren mit genanntem Anhänger
 
Hallo,

die alte Klasse 2 wäre die richtige für dein Gespann.Bei schwarzer Nummer bleibt dir nur ein Einachsanhänger.

MfG Torsten
 
neulich gelesen: gesamtmasse eines einachsers nicht höher als leermasse des traktors. neulich gesehen: traktor einer baufirma mit container und bagger, also nicht landwirtschaft, c1e reicht bis unter 12t. was bräuchten die, die mit umgebauten zirkuswagen über land fahren? finde alles sehr undurchsichtig.    mfg Hans
 
Hallo zusammen -

meiner Meinung nach kann Stroeper+       , wenn er die Klasse 5 des rosa Führerscheins hat und der ist noch gültig, den Traktor mit Einachser fahren.

Gruß Norbert
 
In dem Zeitungsausschnitt vom Konsul geht es nur darum, wenn der Kraftfahrer nur die Klasse L bzw. T haben. Aber wenn die Klasse 5 vorhanden ist. Das entspricht auch der Klasse E. Heißt: Alle Fahrzeuge der Klassen B, C, oder D mit Anhänger über 750 kg. Ausgeschlossen ist hier nur die Klasse A oder 1 (Krafträder).

Gruß Norbert
 
Hallo Norbert,

Klasse 5 ist für grüne Kennzeichen ,er hat doch aber schwarze.Das gute aber an dem alten 3er Führerschein ist das er mehr als 750kg zuladen kann.Geht ja bis 7,5 t Gesamtgewicht.Ein großer Tandemhänger würde auch gehen,Achsabstand nicht mehr als ein Meter.

MfG Torsten
 
Gibt es eine Sonderregelung für die Landwirtschaft?

Wie sinnlos ist das denn? Davon hat in der Fahrschule nie jemand was erzählt.

Wie ist das jetzt wenn ich T habe? Wie viel darf ich dann anhängen?
 
Hallo

Das ist ein heitles Thema und so unrecht hat Tobias nicht. Habe mich etwas mit diesem Thema Führerscheinklassen beschäftig. Man darf die Tonnenbeschränkung ( zulässige Gesamtmasse) der einzelnen Führerscheinklassen nicht ausseracht lassen. Aktuell ist es wirklich so wie es im Bericht der Profi geschrieben steht und die Klassen L und T nur für dor Land- und Forstwirtschaft genutzt werden darf. Für den privaten Bereich ist es am besten die Klasse C1E oder die Klasse CE zu habe.

Gruß Robert 
 
Hallo

Das Problem haben die Lohnunternehmen auch.Wenn die direkt für eine Biogasanlage fahren ist es gewerblich und Klasse T zählt dann nicht mehr.Deswegen mußten viele alle Klasse 2 machen.Und was Oldtimertreffen angeht,fahren viele ohne Führerschein.Damit sollten sich auch einige Leute mit beschäftigen.Bis 3,5t Gesammtgewicht darfst ohne Ablastung noch nicht mal ein RT oder RS36-46 fahren.

Gruß Tobias
 
Hallo,

die Klasse 5 beinhaltet das Führen von Krankenfahrstühle, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25km/h. Da der Traktor ein schwarzes Kennzeichen besitzt, muß auch der Anhänger eine Betriebserlaubnis, Zulassung und eigenes zugelassenes Kennzeichen besitzen, auch bei 20 Km/h.  Ein schwarzes Nachfolgekennzeichen ist nicht zulässig, da dies nur grünen Kennzeichen(LoF) vorbehalten ist. 

Zum Themas Famulus von Tobias: Es kommt auf den Führerschein darauf an und die Art der Zulassung des Traktors.

Mein Beispiel wäre: Neuer Führerschein, bestanden nach 1999, Famulus Gesamtmasse mehr als 3,5t privat als Zugmaschine zugelassen( nicht LoF) dafür bräuchte man Klasse C, und der Famulus bekommt nur 1 Jahr TÜV. Wäre der Famulus als LoF zugelassen und wird auch dieser so eingesetzt kann er ohne Klasse C gefahren werden. Der Unterschied zwischen Klasse 5 und L wäre auch die Höchgeschwindigkeit bei L mit 40Km/h, aber nur im LoF Betrieb, privat. max 32 Km/h  (ZT 323 fährt 35 Km/h).

Gruss Matthias
 
Hallo,

hast nicht genau gelesen,Klasse 5 ein Einachsanhänger oder bis zu zwei zulassungsfreie mehrachsige Anhänger(grünes Folgekennzeichen)

Stroeper kann seinen Famulus mit schwarzen Kennzeichen und Zweiachshänger nicht mit Klasse 5 fahren

MfG Torsten
 
Rattenfahrer:

Hallo,

hast nicht genau gelesen,Klasse 5 ein Einachsanhänger oder bis zu zwei zulassungsfreie mehrachsige Anhänger(grünes Folgekennzeichen)

Stroeper kann seinen Famulus mit schwarzen Kennzeichen und Zweiachshänger nicht mit Klasse 5 fahren

MfG Torsten
Um noch mehr Verwirrung zu stiften:

Wenn Stroeper seinen rosa Lappen in einen neuen EU-Schein tauscht, bekommt er doch automatisch die Kl. L und die Schlüsselzahl 174 eingetragen. Wurde nicht mit der SZ-174 die LOF-Beschränkung aufgehoben? (Dies ist keine Rechtsberatung!)

Richie
 
Hallo Matthias

Das Problem ist ja bei mehr als 3 Achsen bei zugelassenen Anhängern.Aber da muß ja jeder für sich entscheiden was Richtig ist.

Gruß Tobias
 
habe mich mal im netz umgesehen und sache bleibt kompliziert. wer wann welchen schein gemacht hat, welches alter und lof-Anhänger sind keine mehr wenn die erlaubte geschwindigkeit über 25 liegt. hauptsache eingetragene lasten stimmen und fertig. schon jemand mit der polizei ein problem gehabt?  mfg Hans
 
Hi,

unter folgenden Link ist eine sehr ausführliche Beschreibung der Traktoren Führerscheinklasse, wie schnell, wie schwer und mit welchen Führerschein.

https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/publikationen/Land-oder-forstwirtschaftliche-Fahrzeuge-im-Verkehr_Broschuere.pdf

Gruss Matthias
 
Hallo allerseits.

Die 32km/h Beschränkung ist nicht mehr aktuell, jetzt gilt 40km/h. Nur mit Anhänger weiterhin 25km/h mit Klasse L.

Zulassung und Führerschein sind 2 paar Schuhe! Mit Klasse L darf man genauso mit schwarzem Kennzeichen und Anhänger fahren, aber nur in Lof. Wer nur rein Privat fährt mit Schwarz, braucht beim über 3,5t ZGG Klasse C1 oder C. Mit Hänger über 750kg ZGG zusätzlich Klasse E. Es gibt noch den passus beim alten Führerschein, das man Anhänger über 750kg fahren darf, aber nur bis zum Leergewicht des Zugfahrzeug und insgesamt max 3,5t. Das nutzt der Traktor aber schon alleine aus. 

Fazit: Ohne Lof geht Famu mit 2Achshänger nur mit Klasse C1E oder CE.

Gruß Robin
 
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