Ab 19.01.2013 Änderungen bei Führerscheinklassen

Moin,

die Führerscheine für 4-Räder interessieren mich eher weniger, da ich ja CE hab und alles Fahren darf.
Aber das mit der Klasse A2 finde ich sehr interessant. So kann ich ohne den teuren großen A-Führerschein zu machen entlich meine ganzen 150er und 250er MZ auf der Straße fahren.

Gruß Robert
 
Na denn darf ich die dann fahren.
Können tu ich das ja schon lange.

Gruß Robert
 
Hallo,

was hierbei aber nicht mit erwähnt wird ist folgendes:

Wenn man den alten 3er Schein (das rosa Ding) hat, und jetzt nicht umtauscht sondern das erst später machen will, wird die neue Klasse C1E dann nur mit befristeter Gültigkeit eingetragen, man muß also die dann immer wieder erneuern.
Zumindest stand das so bei uns in der Zeitung.

Wie sieht es eigentlich mit Besitzstand und unbefristeter Gültigkeit des rosa Lappens aus, ich bin da jetzt durchaus etwas verunsichert und suche auch noch jemanden, der mich für die Dauer der Umschreibung in der Landwirtschaft beschäftigt, damit man den großen Traktorschein eingetragen bekommt :-) .

Viele Grüße - Jens
 
Hallo Jens,

ich lese hier etwas von rosa Schein. Meines Wissens nach ist es so, dass Du einen Bestandsschutz hast, die Rechte für die Klasse drei bleiben erhalten und werden nicht angetastet. Heißt auf Deutsch, man kann Dir eine einmal erworbene Fahrerlaubnis nicht entziehen. Was kommt, ist, dass die Führerscheine mit einer Befristung von 15 Jahren ausgestellt werden sollen, aber, die Rechte werden nicht angetastet.

Gruß Andreas
 
Heho
Ich hab da was gefunden was um es hier her zu kopieren
wol zu viel währe aber es steht alles geschrieben.

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html

Hier ma n kleiner Auszug der interessant sein könnte:

Fahrerlaubnis 2013 und neue Führerscheinklassen:
Neue Fahrerlaubnisklassen ab 19. Januar 2013
Führerscheinklasse A2
Einführung der neuen Führerscheinklasse A2, die die bisherige Klasse A (beschränkt) ersetzt.
Führerscheinklasse AM
Einführung der neuen Führerscheinklasse AM für Kleinkrafträder, die die bisherigen Klassen S und M ersetzt.

Neue Definition der Führerscheinklassen
Fahrerlaubnisklasse A1
Die bisherige Definition der Klasse A1 wird ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg eingehalten werden.
Fahrerlaubnisklasse D und D1
Bei der Fahrerlaubnisklasse D1 muss die Länge von maximal 8 m eingehalten werden. Bei den Klassen D und D1 zählen nicht mehr die Sitzplätze im Omnibus, sondern die Personen an.

Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen
Stufenweiser Einstieg der Motorrad-Führerscheinklassen
Für den Direkteinstieg der Klasse A wurde das neue Mindestalter auf 24 Jahre reduziert. Für den Direkteinstieg von der Führerscheinklasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich.
Anhängerregelung BE
Vereinfachung der Fahrerlaubnisklasse BE. Alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B dürfen gefahren werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet. Bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (bis 4.250 kg) ist eine Fahrerschulung abzulegen.
Anhängerregelung C1E
Die Regelung Führerscheinklasse B wird vereinfacht. Zulässig sind Fahrzeugkombinationen (bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, sofern das zulässige Gesamtgewicht von 12.000 kg nicht überschritten wird). Auf das Verhältnis der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zuges kommet es künftig nicht mehr an.
Caravan-Führerschein B96
Spezieller Caravan-Führerschein für mehr Gesamtgewicht. Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B dürfen mit dieser Erweiterung eine PKW-Anhänger-Kombination bis 4.250 kg zulässigen Gesamtgewicht steuern. Voraussetzung ist eine Fahrschulung (mindestens 7 Stunden) mit einem praktischen und theoretischen Teil.
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Mit der "alten" Führerscheinklasse 3

dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht).
Beim Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, M, L, und S erteilt.
Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und ist nur möglich, für Personen die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.

Sie müssen Ihren Führerschein vor Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen. Hierzu benötigen Sie eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung.

Ich hoffe das is hilfreich.
Grüsse fein
Werner
 
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