Führerscheinklasse B,M,S,L

50erRusse

Traktorist
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06. Dez. 2011
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76
Hallo weiß jetzt nicht ob es hier her gehört aber vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen!!!

ich habe die führerschein klasse B also somit aus die klassen M,S und L

Also darf ich einen trecker fahren der nicht schneller als 32km/h fährt fahren wenn ich ihn für Land o.Forstwirtschaftliche zwecke nutze.
Ist doch richtig oder??

Und wenn ich mir einen Anhänger hinter bamel dann darf ich nur noch 25km/h fahren und muss den Anhänger mit einem 25er schild kennzeichnen!!!

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#B

SO NUN ZU MEINER EIGENDLICHEN FRAGE:

unter dem eingefügten Link steht aber nichts von einem maximal gewicht

Also heist das doch eigendlich das ich die maximale anhänge last meines Trecker´s voll ausschöpfen kann.
Oder liege ich da verkert und darf trotzdem nicht mehr als 3,5t zulässiges gesamtgewicht haben???

Mfg 50erRusse
 
Hallo.

Du kannst soviel dranhängen wie dein Traktor ziehen darf. Und wieviel das ist, steht auf deiner Kupplung oder in der Bedienungsanleitung glaube ich. Bei meinem Russen sind es 16 Tonnen. Also nen HW60 und nen THK5 als Zug. ;)

Grüße Maik
 
Hallo,
ja das ist richtig was du da schreibst, mit der Klasse L darfst du Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 32 kmh fahren und mit Hängern 25 kmh wie groß/schwer die Hänger sein dürfen hängt halt von Zugtraktor ab aber gesamt darfst du auch bis 40t fahren1 Bei T halt mit 60kmh

gruß stefan
 
Hallo,

wenn die Klasse L genutzt wird, dann geht es nicht nach Gewicht, sondern, dann spielt für die Fahrerlaubnisklasse nur die Geschwindigkeit eine Rolle.

Gruß Andreas
 
hallo
müssen die Anhänger die am traktor dran sind eine betriebserlaubnis haben oder reicht nur die 25kmh kennzeichnung??wo kann man das nachlesen oder so?
gruß marco
 
Hallo,

ja also alle Fahrzeuge die herstellerseits schneller als 6 km/h laufen benötigen eine Betriebserlaubnis. Somit auch deine Anhänger!

Bei DDR-Anhängern ist aber auch der DDR-KFZ-Brief eine Betriebserlaubnis.

Gruß Ulf
 
super danke erstmal für eure bestärigung!!!

also kann kein beamter sagen so hier endstation solange ich die höhe breite und das gewicht einhalte!!!

weil die Klasse L ja nur für Landmaschienen für land und Forstzwecke ist!!!

mfg 50erRusse
 
Stand heute ein Artikel in der Bauernzeitung:
Mit der Führerscheinklasse L dürfen jetzt auch lof Zugmaschinen u.ä. bis 40 km/h bbH gefahren werden. Allerdings bleiben beim Betrieb mit Anhänger die bisherigen 25 km/h bestehen.
 
Wie jetzt schon?
Hat nicht neulich jemand geschrieben ab Januar 2013 erst?

Schön ist das ja für viele Oldtimerfreunde.
Meine Freundin darf denn jetzt ja auch MTS80/82 fahren.
Ist der ZT320/323 nicht auch mit über 32km/h eingetragen?

Das schlimme ist nur daß die ganzen Kaputten die sogar zu blöd zum Auto fahren sind jetzt auch noch mit 40tonnen den Verkehr gefährden dürfen.
An die 25 hält sich doch eh keiner weil das Gaspedal weiter runter geht.

Gruß Robert
 
laut Beitrag is das seit 30.6. in Kraft getreten.

der 323 ist schneller eingetragen,soweit ich weiß.
Solange sie keine Geschwindigkeitsmessung machen,motzt keiner.
Allerding warnten sie vor verstoß gegen diese regelung und wiesen auf enorme Geldstrafen hin und das es auch aufm Punktekonto ruckt.
 
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