Hallo Lukas,
wenn du die Fläche erworben hast, dann hast du ja die Gemarkung und die Flurstücksnummer und im Idealfall noch eine Feldblock ID. Damit würde ich mal zu deinem zuständigen Landwirtschaftamt gehen, die können dann sehen ob auf der Fläche Bindungen liegen. Fördermittel muss der zurückzahlen der sie beantragt hat, es sei denn es hat ein Fördernehmerwechsel stattgefunden. Frag einfach beim Amt oder beim Vorbesitzer nach. Wenn du nicht vor hast die Fläche in die Beantragung zu nehmen, kannst du dein Holz dort lagern. Wenn die Fläche in der Beantragung ist, musst du die grösse der Lagerstätte rausmessen, da sie nicht förderfahig ist. Hast du die landwirtschaftliche Fläche richtig gekauft? Weil bei uns prüfen die LW-Ämter ob es in deiner Nähe einen aufstockungswilligen Landwirt gibt, diesem würde quasi eine Art Vorkaufsrecht gegenüber einem Nichtlandwirt eingeräumt. Damit soll eigentlich vermieden werden, dass landwirtschaftliche Fläche an Investoren geht, die damit spekulieren. Wahrscheinlich ist die Fläche zu klein dazu gewesen. Jedes Bundesland hat da seine eigenen Regeln.
Grüße Otto