Hallo Horst,
diese Kundendienstmitteilung war mir nicht bekannt! Danke dafür.
Ich weiß allerdings aus meiner beruflichen Praxis im KfL, was notwendig war, um Pkt. 1.8 mit Erfog zu beenden. Da es sich um eine KD-Mitteilung handelt, war der KfL als KD-Stützpunkt praktisch darin involviert. Und da war immer die Mitarbeit vom Schweißverantwortlichen im KfL gefragt. Mir ist nicht bekannt, daß wir damals solche Nachrüstungen durchgeführt hätten.
Die KfL waren in der Regel zugelassene Schweißbetriebe.
Schweißen an Lenkungs-und Anhängeteilen durften nur besonders geprüfte Schweißer nach vorher erarbeiteter Technologie. Solche Arbeiten in den Wrkstätten der LPG erfolgten regulär immer in Verantwortung der KfL-Schweißverantwortlichen. Nach der Arbeit und erfolgreicher Abnahme gab‘s den Stempel.
Ohne brauchte man nicht zur Anmeldung fahren.
@ Robert,
auch mit Heu oder Stroh hat man schnell mehr als 1000 Kg aufgeladen.
Gruß Wolfram