Hallo,
war mir klar, dass die Diskussion los geht. Das Wiederholungskennzeichen ist für landwirtschaftliche Betriebe. Nun kann man doch nicht einfach festlegen, dass man einen Landwirtschaftlichen Betrieb hat. Dieser Betrieb muss doch wenigstens beim Finanzamt bekannt sein und du musst deine Erlöse versteuern. Die nennen das Teilnahme am Wahrenkreislauf oder so ähnlich. So, wenn du soweit bist und Land hast und wie es für jeden Betrieb Pflicht ist, in der Berufsgenossenschaft bist, dann hast du auch die Voraussetzungen für das grüne Kennzeichen erfüllt. Ansonsten hast du eine Hobbylandwirtschaft und keinen Betrieb oder Nebenerwerbsbetrieb. Es braucht auch kein Betrieb angemeldet sein, im Sinne von Firmenname oder wie auch immer, du musst nur in deiner Einkommensteuererklärung die Gewinne aus Land oder Forstwirtschaft angegeben haben. Dann zählst du für das Amt als Betrieb. Von Hobbylandwirtschaft habe ich noch nichts gelesen, was Folgekennzeichen betrifft. Allerdings, so lange nichts passiert und wo kein Kläger ist auch kein Richter.
Gruß
Uwe