Folgekennzeichen für Mannschaftswagen

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Hallo. Habe heute einen Mannschaftswagen aus DDR Zeiten gekauft. Kann mir jemand sagen,ob man diesen mit Folgekennzeichen vom Trecker fahren kann(grünes Kennzeichen).Wie ist es,wenn man keine Papiere dazu hat? Mfg Volker.
 
Mmh was verstehst Du unter Mannschaftswagen (das klinkt so nach Armee)?

Also wenn du im weitestens sinne eine "Baubude" meinst (die es in vielen Ausfertigungen in der DDR gab). Dann darf man die mit grünem Folgekennzeichen hintern Schlepper her ziehen (Achtung Geschwindigkeit müßte bei 20 km/h liegen). Aber du mu´t die auch für und auf deinem Acker / Wiese / Wald einsetzten können solange du am Trecker grünes Kennzeichen hast.

Achso Personentransport auf Anhänger ist seit 2007 generell verboten und wird hart bestraft.

Fahrzeuge ohne Papiere kauft man nicht (zumindest wird der Kaufpreis extrem reduziert) ich kenne mittlerweile Leute die echt kotzten, da Sie ein Fahrzeug haben aber keinen Fahrzeugbrief und eine Zulassung ist unmöglich, wenn es schon solch eine Fahrzeug mit der Fahrzeugidentnummer gibt (aber das bekommt erst auf der Zulassungstelle mit).

Was brauchst Du:

Einen ordentlichen Kaufvertrag mit Verkäuferanschrift, ...und Bemerkung ,dass die Betriebserlaubnis / DDR-Kfz-Brief für dieses Fahrzeug beim Verkäufer verloren gegangen ist. Weiterhin Passuns, dass der Verkäufter sein Eigentum am Fahrzeug bestätigt und Rechte dritter ausschließt. Wenn Du dass alles hast. machst Du das Fahrzeug Straßenfahrvertig und holst ne DEKRA Ingenieur hinzu. Der Erstellt dir eine EBE für Bauwagen und mit der gehst Du zur Zulassungstelle und die machen die EBE komplett. Dann hast du alles hinter dich gebracht.

Aber wie gesagt ohne gescheiten Kaufvertrag läuft garnichts.

Gruß Ulf
 
Grüss dich Ulf.Also einen Kaufvertrag habe ich und der Preis war auch ein Schnäppchen.Jetzt habe ich mit meinem Dekra mann gesprochen,der sagt mir,dass ich den Mannschaftswagen nur mit schwarzer Nr.kriege und das mit den Papieren das kleinste Problem ist.Nur mit schwarzer Nr. muss ich Steuern bezahlen und muss alle zwei Jahre zum TÜV,dass will ich irgentwie vermeiden.Aber was du sagst,habe ich auch gerade von jemanden gehöhrt ,der auch einen Bauwagen mit grüner Nr. zugelassen hat.Wahrscheinlich darf man nicht sagen ,dass man das.Ding als Wohnwagen haben will,sondern als Baubude für landwirtschaftliche Zwecke.Na mal sehen was wird.Mfg Volker.
 
Hallo Volker,

ich ziehe hinter meinem D4K einen 12m langen Wohnwagen. Dafür brauche ich keinerlei Betriebserlaubnis und TÜV. Auch Steuern bezahle ich für diesen Anhänger nicht. Bedingung ist, nicht schneller als 25km/h. Dis ist möglich, da ein historischer Wohnwagen unter den Begriff- Anhänger nach Schaustellerart- fällt. Wenn ich den Anhänger mit dem LKW ziehe, muß ich mir 5Tageskennzeichen oder rote Händlerkennzeichen holen. Ich wurde übrigens auch schon von Polizei und BAG angehalten und Beide konnten keinerlei Verstoß gegen das Gesetz feststellen. Eines ist aber grundsätzlich verboten, daß mitfahren von Personen auf dem Anhänger, wenn Du das willst muß! der Anhänger voll abgenommen sein und mit einer normalen schwarzen Nummer versehen sein, weiterhin muß der Fahrer über einen Personenbeförderungsschein verfügen und ein Gewerbe dafür vorweissen. Also Finger weg von Kremserfahrten im selbstzusammen gestecktem Trecker und Hänger, bei einem Unfall oder Schadensfall kann es sehr teuer werden für den Fahrer. Unsere deutschen Gesetze kennen in diesem Fall keine Gnade.

MfG Jens
 
als landwirt dürfen personen transportiert werden auch auf normalen anhängern, aber eben nur zu landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen zwecken (lof-zwecke) auch ohne p- schein, jens hast du denn an deinem änhänger ein schwarzes folge kennzeichen dran das wäre ja auch für mich interessant mit dem schausteller wagen ,denn soweit wie ich informiert binn darf nur zu lof zwecken und mit einer bauartbestimten höchstgeschwindigkeit bis zu 25 kmh mit folgekennzeichen gefahren werden und dann auch mit betriebserlaubnis für den Anhänger
mfg norbert
 
Hallo Norbert,

ich habe ein rotes Oldtimer-Sammelschild. Mit schwarzem normalem Schild gibt es meines Wissens die Reglung Nachfolgekennzeichen nicht. Geht glaube nur mit rotem und grünem Schild, wobei bei grünem der Hänger auch eine Betriebserlaubnis braucht.

MfG Jens
 
Hier mal ein Bild von meinem Gespann, bin damit schon viele tausend km unterwegs gewesen und alles mit Nachfolgekennzeichen(rot).

MfG Jens
 
Hallo Leute.Den Hänger den ich gekauft habe, ist einHL40.43 Personen-und Aufenthaltwagen Bj.1986wie er auf Jans Seite unter Fahrzeuge beschrieben ist. Also nichts mit historischen Fahrzeug.Versuche ihn mit grünen Kennzeichen von meinem ZT 303 als Baubude zuzulassen.Möchte damit in zwei Jahren nach Markleeberg auf die Agra fahren.Dafür muss die Sache wasserdicht sein,um keinen unangenehmen Kontakt mit der Polizei zu bekommen.Mfg Volker.
 
Ups hier gibt aber wiedermal vieles Halbwissen. Da ich mich beruflich mit sowas beschäftige will ich mal bisschen korrigieren.

Fakt ist, Du hast einen Wohn- oder Bauwagen den du gern zulassungsfrei ziehen möchtest. Das darfst Du auch, da in §3 Abs. 2 Punkt 2 der Fahrzeugzulassungverordnung steht, ‘dass Wohnwagen und Bauwagen mit max. 25km/h zulassungsfrei sind.‘

So aber §4 Absatz 1 Fahrzeugzulassungverordnung sagt, dass die zulassungfreien Fahrzeuge (quasi dein Bauwagen) nur dann inbetriebgesetzt werden darf, wenn er zu einen genehmigten Typ gehört. Dass heißt du brauchst für die Kiste eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. (Für alle die das an ihren Bauwagen nicht haben, es gibt Übergangsvorschriften die bei Fahrzeugen vor 1969 anzuwenden sind, alles danach braucht solch eine Betriebserlaubnis).

So §4 sagt weiter, dass als Bauwagen, du diese Betriebserlaubnis nicht mitfürhen musst, als Wohn- oder Schaustellerwagen schon!

So §10 Abs. 8 der FZV sagt aus, dass Du ein Wiederholungskennzeichen brauchst.

Und §9 der FZV sagt aus, dass dein Kennzeichen grün sein muss, da für Wohn- und Bauwagen keine Kraftfahrzeugsteuer erhoben wird.

Achso eins fehlt hier noch, die 25km/h Schilder. Für Landwirte nur 1 Stk. an der Rückseite für alle anderen links/recht und hinten jeweils 1 Stk.

So weiter geht es mit dem PeErsonen auf der Ladefläche.

In §21 Abs. 2 der STVO steht folgendes: "Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden."

Natürlich gibt es eine Ausnahme: "Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden."
Das heißt, wenn du eine fahrbare Baubude hast, dann dürfen dort womögliche Leute drin sitzen, wenn du einen Wohn- und Schaustellerwagen hast dann nicht!

Aber was sind geeignete Sitzgelegenheiten. Ein Stuhl ist das nicht, sowas steht in der Allgemeinen bzw. in der Einzelbetriebserlaubnis. Es gibt Anforderungen an eine Sitzgelegenheit (Ausgestaltung, Anbringung zum Verkehr, Gurte, ....) und diese hat der Prüfer (für die ABE bzw. EBE festzustellen). Wenn dort unter Anzahl der Sitzplätze nix steht, dann sieht es schlecht aus.

Ob der Landwirt einen PErsonenbeförderungsschein braucht regelt das Fahrerlaubnis recht. Dort steht in §6 der FEV unter Klasse D, dass du quasi einen Personenbeförderungsschein brauchst, wenn mehr als 8 Sitzplätze vorhanden sind.

So die Neuregelungen sind meist von 2006 und später, aber die sind ganz schön hart für Landwirt, aber sie sind sehr klar formuliert, es gibt kaum noch Auslegungsspielraum.

So also komme ich auf meinen vorherigen Post zurück. Wenn man das ganze legal machen will, dann den Weg wie dort aufgeführt begehen.

Gruß ersteinmal Ulf

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Hallo
Das ist ja ein Interssantes Thema.
Ich habe auch vor mir einen langen Bau/Wohnwagen zu kaufen und wollte Ihn zum Schlafen bzw als Käpingwagen umbauen( Wie Jürgen seiner). Ich habe mir da auch noch nicht so die Gedanken gemacht, aber wenn mann das hier liest verliert man ja gleich die Lust dran den Wagen überhaupt zu holen.
Ich wollte einfach nur ein Folgekennzeichen drann machen und fertig. Aber naja, am besten doch erst mit der Zulassungsstelle und Dekra sprechen bevor noch etwas schief geht und mann bei einer Kontrolle(die ja heute doch ziehmlich oft ist) noch richtig Geld loß wird.
MfG Jens
 
HALLO ULF.Also geht das so wie ich mir vorgestellt hahe.Hänger bei der Dekra vorstellen und eine ABE kriegen,grünes Kennzeichen von meinem ZT drann ,25km/h Schild an den wagen und ab geht die Post.Personentransport in jeglicher Art will ich nicht machen,nur ab und zu mal zum Treffen fahren und trinne pennen.Hoffe das geht jetzt ohne Probleme so.Danke für die Aufklärung.Mfg Volker.
 
JA genau so geht das nur, dass Du bei DEKRA eine EBE holst und dann zur Zulassungstelle gehst, die machen dir die EBE für 10,50€ komplett.

Achso und mit 3 Stk. km/h Schildern zweifelt noch nicht mal ein Polizist an der Rechtmäßigkeit.

Gruß Ulf

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hallo volker das mit dem grünen folgekennzeichen geht so aber mann darf dann laut gezetzgeber nur zu lof zwecken fahren und das ist bei einem normalen treffen ein problem denn nur tradisionsveranstaltungen wie erntedankfeste sind lof zwecke .bei mir wurden schon mal alle traktoren mit grünen kennzeichen bei einem treffen von der polizei angehalten und dann war der ärger da dann musst du genau wissen was du sagst oder auch nicht mann muss ja keine angaben zu sache machen denn das ist bestimmt nicht so einfach einen missbrauch nachzuweisen ich kann mir ja einen pflug kaufen oder den traktor zum verkauf anbieten oder mann nimmt einen sack kartoffeln mit ich glaube das ist ein sehr komplexes thema wo auch nicht alle verkehrspolizisten durchsehen in den letzen ausgaben von oldtimer traktor wir dieses tehma umfangreich behandelt und ich finde mann sieht da schwer durch
mfg norbert
 
Wieso 3 25km/h Schilder? Müssen an den Trecker auch welche?Habe doch grüne Nr. am Trecker,also landwirtschaft, dann reicht doch eins am Hänger.Und noch eine Frage habe ich.Die ganzen Baufirmen ziehen doch ihre Bauwagen nur mit 20 km/h Schild und ohne Nr. Schild umher, wie geht das?Mfg Volker.
 
Hallo Norbert.Das mit grünen Kennzeichen und Treckertreffen ist mir bekannt.Man muss halt dem Polizisten verklickern,dass man zum landwirtschaftlichen Zwecke unterwegs ist.Ob man dann sagt Kartoffeln verkaufen oder Ersatzteile bzw.Anbaugeräte kaufen will ist doch rellativ egal.Das im Oldtimer Traktor habe ich gelesen.Kommt aber auf jeden selbst an,ob er Landwirtschaft hat und eine grüne Nr. bekommt oder nur ein Oldtimersammlerist der bekommt dann ebend eine schwarze Nr. und muss Steuern bezahlen.Mtg Volker.
 
Ne also 25km/h Schild ist schon richtig. Aber wenn Du 3 Stk. dranmachst, dann hast Du überhaupt kein Probelm mit deinem Wohnwagen. Bei einem Stück mußt du landwirtschaftlicher Anhänger sein, d.h. wenn dort ein Bett drin ist, ist dein Landwirtschaftlicher Zweck verloren.

Wenn du 3 Stück 25km/h Schilder dran machst (Mehrkosten ca. 10€) dann biste Baubude / Schaustellerwagen und dann kann dir kein Polizist was.

Des weiteren kann man eigentlich mit einem Traktor mit grünem Kennzeichen fast alles ziehen, was eh steuerfrei ist. Das heißt ein Schaustellerwagen (der Steuerbefreit ist) kann man auch hinter einen landwirtschaftlichen Trekker ziehen.

So nochmal zurück zur Einzelbetriebserlaubnis bzw zur ABE. Mich wurmt immer wie viele Leute denken, dass man in der Landwirtschaft nur ein Folgekennzeichen dran machen muss. In der DDR war jeder Anhänger zulassungspflichtig und selsbt im Einigungsvertrag gibt es darüber einen eigen Abschnitt, aber sofort mit der Wende hat sich jeder an komischen Aussagen gehalten, dass man keine Genehmigung für Landwirtschaftliche Anhänger braucht.

Achso nochwas, der EU ist die deutsche Regelung mit dem Folgekennzeichen ein Dorn im Auge. Die gibt es ja so nur in Deutschland und man wöllte doch gern wieder zurück zu einem System, dass jeder Anhänger sein eigenes Kennzeichen braucht. Wenn das kommt, könnt ihr alle eure Anhänger wegschmeißen, wo Ihr keine Papiere dazu habt.

Und was war das Problem, dass in der Wendezeit Anhänger/ teilweise Traktoren ohne Ende geklaut wurden und niemand Anzeige erstattet hat. Ich kenne Technikleiter von ehemaligen LPG die haben den Tresor voll mit Anhängerbriefen aber keinen einzigen Anhänger dazu. Wie gesagt, bei solchen Briefen / fahrzeugen ist der Eigentümer (fast) immer der der den Fahrzeugbrief hat. Somit würde ich keinen Anhänger ohne Papiere und ohne ordentlichen Kaufvertrag kaufen.

Eigentlich ist sowas recht eindeutig und klar und für alles was schneller als 6km/h rollt, benötige ich einen (DDR)-Brief oder eine EBE oder eine ABE.

http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showDetails.html?id=120481743&__lp=10&scopeId=AV&sortOption.sortBy=price.consumerGrossEuro&sortOption.sortOrder=ASCENDING&makeModelVariant1.searchInFreetext=false&makeModelVariant2.searchInFreetext=false&makeModelVariant3
 
Hallo Ulf.Wo soll ich die drei 25km/h Schilder denn hin machen? Rechts,links und hinten am Hänger?Und wenn ich dann eine ABE oder EBE bekomme,ist dann die Sache mit den Papieren gegessen? Mfg Volker.
 
viele landwirte nehmen das mit der abe oder der ebe auf die leichte schulter die machen einfach ihr kennzeichen an einen Anhänger drann und fahren los ohne zu überlegen,einige haben ja auch eigenbau Anhänger wo das sowieso nicht so einfach geht mit der betriebserlaubnis ,ähnlich verhält es sich ja mit der geschwindigkeit von 25 kmh mit den neuen schleppern die ja alle schneller fahren das ist fahren ohne betriebserlaubnis bei mir im ort war vor geraumer zeit großes thater bei der genossenschaft wegen zu hoher geschwindigkeit
mfg norbert
 
25km/h Schilder machst Du eines vorn links (etwa einen Meter von der Kante) hin. Dito das gleiche vorn rechts und dann noch eines ganz normal ans Heck.

Wenn Du einen Kaufvertrag und eine ABE oder EBE hast ist für dich alles geritzt. (Ein DDR-Fahrzeugbrief ersetzt Kaufvertrag und ABE).
 
Brief habe ich leider nicht.Ist bei dem Vorbesitzer einer Firma verloren gegangen.Also muss ich das so hinkriegen mit der ABE oder EBE.
 
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