Grünes kennzeichen Pro und Kontra?

Tinitus

Brigadir
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07. Juni 2005
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107
Hallo,

überlege, ob ich ein grünes Kennzeichen beantrage.
Was gibt es da außer der Beschränkung auf die zu transportierenden Gegenstände noch zu beachten?
Welche Flächen muß man nachweisen? Gibt es da noch andere versteckte ;-) (Folge)kosten für die "Landwirtschaft"?

Danke für jeden Tipp.

G. Roland
 
Hallo

Da gibt es Unterschiede von Landkeis zu Landkreis.

Mit dieser Frage gehst Du am besten zu Deiner zuständigen Zulassungsstelle, dann weißt Du es zu 100%.

Gruß..
 

Das sieht ja schon mal gut aus. Danke Dir! Bis zum Mai bin ich beim Forum durchstöbern noch nicht gekommen. Muß ich, wenn ich die Hobbylandwirtschaft anmelde noch in eine BG, Rentenversicherung, Krankenversicherung etc. eintreten/einzahlen?

G. Roland
 
Morgen Roland!
Finanzamt und Berufsgenossenschaft werden wohl Forderungen stellen.

MfG Michael
 
Hallo,

bitte ans zuständige Finanzamt wenden, diese können dir die Randbedingungen in euren Landkreis darlegen.

Zulassungstelle ist der verkehrte Ansprechpartner, da der letztendliche Bescheid von Finanzmt kommt.

Gruß Ulf
 
hallo

bin ortslandwirt und werde auch öfters gefragt wegen grünen kennzeichen.

Es gilt folgender grundsatz: der betrieb muss gewinnorientiert arbeiten d.h. es muss ein tatsächlicher geschäftbetrieb stattfinden z.B. produkte verkaufen oder kaufen, einen agrarantrag stellen.
es ist egal ob der betrieb gewinn oder verlust macht aber es müssen umsätze getätigt werden.
die betriebsgrösse ist nicht ausschlaggebend aber von vorteil ist wenn er bei der landwirtschaftlichen berufsgenossenschaft gemeldet ist und beiträge zahlt.

hobbypferdehaltung ist kein landwirtschaftlicher bertieb.

achtung falle: wenn ihr also angebt landwirtschaftlicher betrieb mit umsätzen mussen auch bei der einkommenssteuer einnahmen aus land und forstwirtschaft angegeben werden! also vorsicht

Am besten beim zuständigen finanzamt fragen um ärger zu vermeiden.

Schlepper mit schwarzem kennzeichen werden nach zul.ges.Gewicht versteuert!

ich hoffe ich hab euch etwas weiter geholfen

mfg alexander
 
Hallo Leute,habe mein Famulus mit schwarzer Nummer zugelassen,als Zugmaschine ohne LoF Bindung,kann also transportieren was ich will.Der Haken ist aber das es kein Folgekennzeichen mit schwarzer Nummer für Anhänger gibt.Jeder Anhänger muß einzeln angemeldet,versichert sein.Ich habe noch den rosa Lappen,da gelten noch andere Gesetze wie zum neuen FS.Wenn ich hinterm Famulus mein Tandemhänger habe,Nutzlast 2000 Kg,fahr ich den mit Klasse 3.Habe ich aber den Multicarhänger hinter,Nutzlast auch 2000 Kg,fahr ich mit der Klasse 2 also LKW.Die besagt nämlich "Züge mit mehr als 3 Achsen ohne Rücksicht auf die Klasse des ziehenden Fahrzeugs.......!Und beim neuem Führerschein siehts noch erbärmlicher aus,da darf der Traktor mit schwarzer Nummer nur 3500 Kg Gesamtgewicht haben und der Einachsanhänger nur 750 Kg um ihn mit B/E bewegen zu dürfen.Für Klasse L u. T gilt wieder nur die grüne Nummer.Also versuchts wenn möglich,eine grüne Nummer zu bekommen.MfG Torsten
 
Hallo Rattenfahrer,

ich lese hier, dass Dein Famulus mit Multicarhänger schon als Klasse 2 zählt. Nach meiner Kenntnis sagt das Gesetz: 2 Achsen, die nicht weiter als einen Meter entfernt sind, gelten als 1 Achse. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei dem Multicarhänger der Abstand der Achsen mehr als 1 Meter beträgt. Wichtig ist bei dem Hänger glaube ich das Gewicht oder anders ausgedrückt. Beschreibe mal, wie hoch das Gesamtgewicht es Zuges ist. Der Solo-LKW darf bei der alten Klasse 3 7,5 Tonnen wiegen. Also gib mal an wie hoch das Gewicht des Zuges ist, davon hängt die erforderliche Führerscheinklasse ab.

Gruß Andreas
 
Hallo Andreas,der Achsabstand beträgt 1,20 m bei meinem Multianhäger.Ich bleibe unter 7,5 t zul. Ges. Gew.Klasse 3 stimmt beim Tandemhänger mit Achsabstand unter einem Meter.Glaub mir du brauchst den LKW FS da zählen nun mal die Achsen nicht das Gewicht.MfG Torsten
 
hallo
habe ich das richtig gelesen das ich lkw schein brauche wenn ich einen trecker mit schwarzen kennzeichen fahre ???????
mfg micha
 
hallo ja, da er nach dem zul. gesamtgewicht berechnet wird ! wenn über 3,5t dann brauchst du den LKW schein.....

MfG
Marko
 
Hallo,

ich muss kurz mal einhaken. Ein Famulus ist und bleibt nach der Bauart her eine landwirtschaftliche Zugmaschine. Für den Führerschein ist es also egal, ob ein rotes, ein grünes oder ein schwarzes Kennzeichen dran ist.
Also für einen Famulus brauch ich keinen Führerschein Klasse 2 bzw. CE!

Gruß Ulf
 
Hallo Ulf,es geht mir nicht um den Traktor allein sondern in Verbindung mit zulassungspflichtigen mehrachsigen Anhängern.Bei Klasse 5 steht"Zugmaschinen bis 32 Km/h auch in Verbindung mit 2 mehrachsigen zulassungsfreien Anhängern also grüne Nummer.Widersprechen muß ich dir bei der Aussage das alle Famulus landwirtschaftliche Zugmaschinen sind (waren).Zu DDR zeiten gabs zig Stück die als Betriebsschlepper oder bei der HO als Gütertransportschlepper zugelassen waren.MfGTorsten
 
Hallo Leute,

wenn ich das so lese, war das früher einfach, wa? Mit dem Mist blickt doch kein Mensch mehr durch.

Das war jetzt zwar keine Hilfe für euch, leider, aber ich wollte das mal los werden. :-)

Gruß Jan

Wir bringen Profil auf´s Feld.
FORTSCHRITT.
 
Hallo
Das ist doch extra so gemacht,wenn man dann kontrolliert wird kostet es jedesmal Strafe und was bedeutet das ?Das unser Staat abkassiert also dem Bürger Geld entzieht und das ist gut so(denkt jedenfalls der Staat).
In Deutschland wundert mich gar nichts mehr!
Wir hatten für unseren Hofladen ein Schild im Land stehen extra 40 m von der Strasse entfernt(ist auch so ne Regel)bis uns die Strassenbauverwaltung anrief und sagte das jenes Schild die armen Autofahrer ablenken könne und diese dann verunglücken könnten,weil es vom Srassenverkehr abgelenkt.
Die selbe Behörde wies uns dann einen Weg wie man das Schild legaliesieren könnte,nachdem wir einen Antrag gestellt hatten und dafür 500 DM zahlten durfte das gleiche Schild an gleicher Stelle wieder aufgestellt werden.Auch das ist so ne Sache die mir nie einleuchtete ,aber hauptsache es ist ordentlich abgegriffen worden.

Mit freundlichen Grüssen Dirk

Achtung Lesen gefährdet die Dummheit!!!
 
hallo
na wie soll man denn seinen trecker normal mit hänger auf der straße bewegen ohne lkw schein wenn man keinen landwirdschaftlichen betrieb hat?????
mfg michel
 
Hallo,

hier sind die einzelnen Führerscheinklasse, Chipkartenführerschein, ganz gut beschrieben.

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html

Falls der Traktor mit schwarzes Kennzeichen als Zugmaschine zugelassen ist gilt folgendes.

1. mit alten Führerscheinklasse B (Führerschein wurde vor dem 1.1.1999 erworben) Traktor bis 7500kg und Anhänger = / > als 3 Achsen, bis 750kg, max. Zug Gesamtgewicht 8250kg
(mit durchgehender Bremsanlage, Druckluftbremsanlage, darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um das 1.5 fache schwerer sein als das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs)

2. mit neuen Führerschein B
Traktor bis 3500kg und Anhänger, < als 3 Achsen und 750kg, max. Zug Gesamtgewicht 4250kg
(mit durchgehender Bremsanlage, Druckluftbremsanlage, darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um das 1.5 fache schwerer sein als das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs)

Bei grünen Kennzeichen am Traktor und als LoF Zugmaschaschine gelten entsprechen Führerscheinklasse L und T, welche aber LoF-Zweck unterliegen.

Gruss Matthias
 
Hallo Torsten,

ich war heute unterwegs, und ich möchte mich hiermit für meinen falschen Denkansatz entschuldigen. Ich hatte die konkreten Abstände zwischen den Achsen nicht im Kopf. Zu den anderen Meinungen zum Führerschein: Die Vielfalt der europäischen Klassen ist so groß, dass keine Fahrschule alle ausbilden kann. Im Fernsehen habe ich einen Bericht gesehen, Es ging um einen Gärtner, der nach dem neuen Recht Klasse B hatte.Nun hatte er folgendes Problem: Er sollte einen Multicar M 26 fahren als Lastzug. Man hat ihn gleich den CE-Schein machen lassen. Den hat er auf einem Zug aus einem DAF XF 105 und einem Zentralachshänger gemacht. Wenn ihr nun aber glaubt, alle EU-Regeln sind einheitlich, - die Engländer haben Führerscheinklassen, die kein Deutscher kennt, In Italien muss man jedes Jahr zum Arzt, damit man den Schein verlängert bekommt, sonst wird er ungültig. Was lernen wir daraus: Die EU ist ein Experiment mit offenem Ausgang. Abschließend noch eine Bemerkung zu Dirk: Sei froh, dass sie Dir letztendlich das feste Schild genehmigt haben. Ich kenne Fälle, wo Leute das Schild auf einem Hänger montieren mussten. Außerdem mussten sie den Hänger regelmäßig umparken und das auch noch dokumentieren. Mit anderen Worten: Unsere Gesetze und Verordnungen sind teilweise völlig an der Realität vorbei gemacht und wurden von Leuten gemacht, die von der Praxis keine Ahnung haben.

So, da war es erst einmal von mir. Ich bitte Torsten nochmals um Entschuldigung für meinen falschen Gedankengang.

Gruß Andreas
 
Hallo nochmal,

kleine Ergänzug zum Führerschein in Italien: Bestätigt wird die Verlängerung mittels einer Marke, die auf das Dokument geklebt wird.

Das wollte ich noch ergänzen.

Gruß Andreas
 
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