Grünes kennzeichen Pro und Kontra?

Hallo,
also ich blicke jetzt garnicht mehr durch...
vielleicht kann mir das noch mal jemand an meinem Beispiel erklären.

Ich habe einen Famulus ca. 2200kg leer mit grüner Nummer, 25kmh und den neueren Führerschein Klasse B(L).

Nun meine Frage: wieviel darf ich denn nun anhängen? Doch nicht nur 750 kg oder? Das wiegt ja schon der Hänger leer.
Bitte klärt mich auf!

Patrick
 
Hallo Patrick,

wie schon geschrieben, bei grünen Kennzeichen wird nach der Geschwindigkeit unterschieden. Du könntest mit Deinem Famulus max. zwei Anhänger ziehen, das zGG richtet sich entsprechend der Anhängelast vom Famulus. Falls Du Nachfolgekennzeichen am Anhänger benutzt sind max. 25km/h Höchstgeschwindigkeit angesagt.

Gruss Matthias
 
hallo,

Dein Famulus fährt mit grüner Nummer, Du kannst Hänger mit einem Folgekennzeichen bewegen. Problematischer wird es für mit schwarzer Nummer betriebene Traktoren, weil da die landwirtschaftliche Zweckbindung nicht greift. Mit anderen Worten: Deine Erlaubnis L ist beschränkt auf den Einsatz in der Landwirtschaft. Ein Beispiel: Du hast einen Zetor 50 Super mit schwarzer Nummer. Wenn Du jetzt einen HW 60 mit einem extra Kennzeichen ranhängst, gibt es ein Problem, weil Du wegen des Achsabstandes von mehr als einem Meter schon die Klasse CE brauchst.

Gruß Andreas
 
Danke für die Antworten!

also darf ich in meinem fall mit grünem Nummernschild und Folgekennzeichen 12t anhängen und mit schwarzem Nummernschild nur 750kg.

...und da soll man noch durchblicken. Ein wahnsinn mit den Gesetzen.

MfG. Patrick
 
Hallo Patrick,

es stimmt, dass es diese Rechtslage gibt, aber ich denke, dass Du auf der sicheren Seite bist, wenn Du die Gesetze kennst.

Gruß Andreas
 
Hallo zusammen,

wie sieht es mit dem H-Kennzeichen am Traktor aus? Wird da die Führerscheinklasse auch nach zulässigen Gesamtgewicht berechnet?

MfG Patrick
 
Hallo,

ne ganz so einfach ist das wieder nicht.

Am Famulus mit schwarzem Kennzeichen kannst du auch einen Anhänger mit grünem Kennzeichen anhängen du darfst halt nur landwirtschaftliche Produkte fahren.

Ja der Anhänger kann sogar das Traktorkennzeichen in grün haben (also selbe Nummer).

Gruß Ulf
 
Hallo,

Wenn der Traktor das H-Kennzeichen hat. wird er führerscheintechnisch nach Gewicht berechnet. Du zahltst einen Steuersatz für Oldtimer.

Gruß Andreas
 
Hallo Ulf,

du kannst an einen Traktor mit grünen Kennzeichen einen zugelassen Anhänger mit schwarzen Kennzeichen führen, da beide Fahrzeuge für sich versichert sind bzw. Anhänger auch versteuert ist. Andersrum gehts nicht, schwarzes Kennzeichen Traktor und grünes Kennzeichen Anhänger. Der Anhänger wäre in diesem Gespann nicht versichert. Das grüne Kennzeichen am landwirtschaftlichen Anhänger darf auch nur in Verbindung mit einen grünen Kennzeichen am Traktor gefahren werden, da der Anhänger dann über den Traktor mitversichert ist.
Das Transportgut muß auch LoF-Nutzen unterliegen, da der Anhänger, grünes Kennzeichen, steuerfrei fährt. Streng genommen wäre Kies, Schutt,... fahren kein landwirtschaftlicher Zweck und dadurch Steuerbetrug.

Bei einem Traktor mit H-Kennzeichen wäre der Steuersatz paschal 192,-€. Er unterliegt den gleichen Hauptuntersuchungsfristen, der SP-Pflicht (Traktor ab 40km/h) und den Führerscheinklassen wie bei normalen schwarzen Kennzeichen. Der Vorteil wäre, man könnte mit dem H-Kennzeichen in die Umweltzonen hereinfahren.

MfG Matthias
 
Hallo ads mit den neuen Gesetzen ist alles mist,mein 52er hat ein grünes Kennzeichen meine Hänger haben das selbe aber ich habe noch keine Steuerbefreiung,in Thüringen ist es egal vieviel Fläche mann hat es würde sogar 2m² reichen die mit der Maschiene bewirtschaftete werden aber mir wurde vom Finanzamt gesagt das mann etwas vorweisen muß oder was berechnen lassen muß (beim Land oder Wald)dann gibts erst die Steuerbefreiung.MfG Marcus
 
Hallo,

@ Matthias:

Hinter schwarzem Traktor darfst Du grünes Anhängerkennzeichen fahren. Versicherungtechnisch ist das zulässig.

Grob gesagt ist ersteinmal alles was ich anhänge über den Traktor versichert. Nur wenn eine separate Versicherung für das Anhängefahrzeug bestehen muss dann tritt die Traktorversicherung nicht ein. Und was alles Hapfpflichtversichert werden muss, dass steht im Gesetz.

Gruß Ulf
 
Nabend

Kies oder Schutt zu transportieren wäre kein Steuerbetrug. (natürlich je nach Verwendungszweck)
Wenn ich zB. nen Stall umbaue muss Schutt weg und Kies her.

Gruß, Sebastian
 
Hallo Sebastian,

bei Deinem Beispiel schon, Scheune abreißen/aufbauen und dafür Kies fahren zählt nicht darunter. Wird der Kies aber zum Ausbessern eines Weges benötigt, Wegebau, wäre dies LoF-Zweck. Aussage Berufsgenossenschaft!

Gruss Matthias
 
Tach schön,
ich habe, denke ich, fast alles über "grün" durchgestöbert. Eine Frage bleibt für mich: Erleichtert es die Sache, wenn man eigenen Wald besitzt (ca 2 ha an 2 Orten ca. 20km enfernt), diesen aber ausschließlich privat nutzt? Berufsgenossenschaft sitzt über eine "Waldnutzungsgemeinschaft" mit im Boot. Vielleicht hat ja jemand diese Situation und kann mir einen Tip geben.
Gruß Lutz
 
Hallo Lutz

Ich hab Wald ca 3ha und Feld (was verpachtet ist) und ich hab grünes Nummernschild am Traktor sowie am Anhänger. Damit dürfte Deine Frage beantwortet sein.

MfG Andreas
 
Hallo Lutz,

habe gestern meinen DFU 451 angemeldet und auch die "grünen Kennzeichen" bekommen. Damit es keine Fragen gab, habe ich dazu ein Schreiben der Berufsgenossenschaft beigelegt. Darauf ist ersichtlich, dass jährlich Beiträge erhoben bzw. gezahlt werden. Diese Angaben reichten aus. Es muss aber der Namen des zuk. Fahrzeughalters auch auf dem Schreiben stehen. Da es bei uns eine Gemeinschaft ist, habe ich als Sicherheit noch einen Grundbuchauszug zur Einsicht vorgelegt.

MfG. Jürgen
 
Hallo,

da es hier einige experten zum Thema Zulassung usw. gibt eine Frage.

Gibt es eine Änderung im Verkehrsrecht für 2012 was die Grünen Kennzeichen anbelangt?
Ich habe gehört das es dort ab Juni 2012 gravierende Änderungen geben soll (keine Grüne Nr., alles nur noch mit TÜV)

Weiß jemand etwas drüber?

MfG
Marko
 
Hallo,

genaues weis ich noch nicht.

Aber im grünen Wiederholkennzeichen mit 25 km/h für Landwirtschaft sind 2 Regelungen zusammengefasst.

1. Steuerfreiheit
2. Zulassungsfreiheit

Bekannt ist aber seit langem, dass wir das einzige Land (oder eines der wenigen Länder) in der EU sind, die solch eine Regelung zur Zulassungsfreiheit haben. Einigen Experten war das schon lange ein Dorn im Auge (verständlicherweise, da viele Anhänger keine Fahrzeugpapiere haben und bei einigen Bauern auch im extrem schlechten Verkehrszustand sind).

Das die Lücke irgendwann geschlossen wir, war anzunehmen. Das es jetzt doch so schnell gehen soll ist mir aber neu.

Gruß Ulf
 
Hallo,

schön das sich wenigstens einer dazu meldet. Das ganze soll auch Selbstfahrende Arbeitsmaschinen betreffen.

Halt uns bitte auf dem laufenden :)

MfG
Marko
 
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