Irrsinn bei der Zulassungsstelle

Hallo Marko,

ich rede nur von der Grundmaschine. Denn das Schneiwerk ist 5,20m und wird mit den dazugehörigen Transportwagen über den Strassen umgesetzt. Das Trommelmähwerk bzw. der Schwadlüfter stimmen mit der Breite der Grundmaschine überein.
Das Problem für den DEKRA-Prüfer war, dass bei den Fahrzeugbrief nichts umgeschrieben war (der Urzustand aus DDR-Zeiten), die KTA stammt zwar aus DDR-Zeiten, aber er fand bei sich nichts darüber fand.
Ich muss dazu sagen, dass diese Person recht Jung ist und sich mit diesen Maschinen nicht auskennt. Ich werde es dann mal wo anders Probieren.

P.S. ich hätte nicht gedacht, dass es so kompliziert sein kann, wenn man einiges an Dokumenten hat.

Gruss Basti
 
Hallo,

also warum gibts nie einfache Probleme.

Grundsätzlich:
Soweit mir bekannt ist ein KFZ-Brief immer eine Betriebserlaubnis. Irgendwo steht drin, dass das Fahrzeug der Allgemeinenbetriebserlaubnis .... entspricht" (bei nen alten Trabbi-KFZ-Brief steht das auf Seite 8 bei mir, dort bescheinigt dies der Hersteller des Fahrzeuges).

So und nun hast du eine Betriebserlaubnis, wenn du tiefer bohren willst, dann musst du den Einigungsvertrag durchlesen, ob irgendwelche Sondergenehmigungen bezüglich der Breite, o.ä. erloschen sind.

Welche Breite steht den eigentlich im KFZ-Brief?

Und warum brauchst du eine neue Betriebserlaubnis?

Gruß erstmal Ulf
 
Hallo,

Erstmal vielen Dank.
Warum brauch ich eine Betriebserlaubnis? Na ganz einfach, damit ich auf der Strasse rein rechtlich fahren darf!
Ich habe einen Kfz-Brief aus DDR-Zeiten, somit noch nicht umgeschrieben auf den Stand eines Bundesdeutschen Briefes! selbsfahrende Arbeitsmaschinen müssen zwar nicht angemeldet sein, doch brauchen sie eine Betriebserlaubnis. Ohne diese ist es Schwarzfahren. Es ist doch vergleichbar wie mit einen Fahrzeugschein. Das eigentliche Problem bei mir ist doch nuR, ich will den DDR-Brief umschreiben lassen und einen Bundesdeutschen und da fängt es doch an. Damit ich auch ein Betriebserlaubnis bekomme. Wie schon gesagt, ich habe für den Schwadmäher eine KTA und einen dazugehörigen Brief und trotzdem stellen diese ein bißchen unbeholfen an!
Die Breite der Arbeitsmaschine beträgt 3,27m laut
KTA und Brief.

Gruß Basti
 
Hallo Basti,

also ehrlich gesagt: Du brauchst nix, du hast alles!

Dein Fahrzeug war zu DDR-Zeiten zulassungspflicht und hat deshalb einen KFZ-Brief.

In der BRD ist dein Fahrzeug zulassungsfrei aber Betriebserlaubnispflichtig.

Ja und irgendwo in einen Schreiben zum Einigungsvertrag steht drin, dass bisher (DDR) zulassungspflichtige Fahrzeuge in die bundesdeutschen zulassungfreien Fahrzeuge überführt werden. Und der DDR-KFZ-Brief die Betriebserlaubnis ersetzt.

Ja und somit hast Du doch alles oder? Also ich würde mir überhaupt keine Gedanken mehr machen und einfach fahren.

Wenn Du ganz ganz unbedingt eine eigen Betriebserlaubnis brauchst gehst du zu DEKRA (und nimmst deinen alten Brief mit). Die erstellen dir einen Vordruck mit dem du dann zu Zulassungsstelle gehts. Und die Zulassungsstelle macht dort einen Stempel drauf und dann haste wirklich eine eigen Betriebserlaubnis (aber brauchen tust du sowas nicht, da dein DDR-Brief als Betriebserlaubnis gilt).

Ich hoffe es hilft dir trotzdem.

Gruß Ulf
 
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