GT 124 als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Robby GT 124

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Mmh mit angebauter Anhängekupllung hätte er auch keine BE für selbstfahrende Arbeitsmaschine erhalten, da selbstfahrende Arbeitsmaschinen in der Regel nicht zum ziehen von Anhänger verwendet werden, außer der Anhänger wird zum Betrieb der Arbeitsmaschine (nicht zur Überführung per Achse) benötigt (Beispiel Kran mit Gegenwichten).

Also das Ding aht wirklich nur "Klopapier" wert.

Gruß Ulf
 
Hallo!Habe auch einen GT 124 als selbstfahrende Arbeitsmaschine/Mähmaschine laufen,der DEKRA-Prüfer hat mir gleich gesagt keine Anhänger und auch keine Hilfsladefläche(auf dem Längsträger)weil man da keinen Transport mehr fahren darf.Habe aber keine 20er Schilder mit Siegel bekommen nur eine Betriebserlaubnis.Vielleicht wird das in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt?
MfG Jürgen
 
Schon dein GT ist rechtlich sehr sehr schwierig und im Zweifelsfall biste die selbstfahrende Arbeitsmaschine wieder los.

Weil der GT ja nix dran hat mit den er Arbeiten kann. Es gab bis 2007 eine ellenlange Liste wo das Finazministerium (mit Verkehrsministerium) definiert hat, was eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist! Ein GT viel da nirgendwo mit drunter, es sei denn du schweißt nen Pflug oder ne Spritze direkt an.

Es bringt noch nichtmal Vorteile sowas. Der TÜV fähige Zustand muss bei allen Fahrzeugen die auf der Strasse fahren gewährleistet sein.

Du brauchst eine Hapfpflichtversicherung für diese Fahrzeug, die in Regel echt teurer ist, als die für nen Trecker. Die Ausnahme ist wenn man wirklich Landwirtschaft noch betreibt, dann ist diese Versicherung auf Wunsch in der Betriebshafpflichtversicherung kostengünstig mit drin.

Also Entfällt nur die HU (TÜV-) Prüfung aller 2 Jahre und das sind ca. 50€ somit spart man höchsten 25€ pro Jahr und hat noch riesigen Ärger, da keine Anhänger, keine Hilfsladefläche, !evtl. Sonntagsfahverbot, .....)

Wie gesagt, sollte keine zuviel Werbung machen der sowas hat, sonst kommt mal eine Tiefenprüfung vom Zoll und schwups ist man das ganze wieder los und hat noch ne Menge Ärger am Hals.
 
zum thema versicherung kann ich das hier beisteuern...

mein versicherungsfachmann schrieb mir folgendes...:

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Anhängern: a) auf nicht-öffentlichen (auch nicht teil-öffentlichen) Wegen und Plätzen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahrende Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger, motorgetriebene Kinderfahrzeuge, Aufsitzrasenmäher und Golfwagen, sofern aus einer anderweitig bestehenden Versicherung kein Versicherungsschutz geboten werden kann; b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit; c) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit; d) Krankenfahrstühle; e) Manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten am Kraftfahrzeug/Kraftfahrzeuganhänger, ausgeschlossen bleiben Schäden an der Umwelt; f) ferngelenkten Landmodellfahrzeugen.

das steht bei mir in meiner PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG mit drin....

somit kann ich meinen Bagger (bis 20 km/h) versicherungstechnisch als SFA auf öff. Str. bewegen. -> vorraussetzung: eine gültige ABE / EGE !
 
in meine Privathaftpflicht steht sowas nicht drin, dafür in unserer Betriebshafpflicht und dann Fahrer unabhängig. Also man sieht es ist ein weites Feld.
 
Hallo bei mir steht das auch in der Privathaftpflicht mit drin.Der GT ist ja als Selbstfahrende Arbeitsmaschine "Mähmaschine"angegeben und ein Mähwerk hat er ja dran.Hänger ziehe ich damit somit nicht,aber den Heuwender darf ich anbauen das ist ja kein Gütertransport.
MfG Jürgen
 
So rechtlich darfst du den Heuwender nicht anhängen. Du hast ne Mähmaschine die NUR mähen darf!
Unter Umständen dürftest Du noch einen Sammelcontainer o.ä. mitführen aber definitiv kein Heuwender, keinen Schwader, keine Heupresse.
 
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