LKW Führerschein nicht brauchbar für Private Zwecke ?

zt303rr

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Hallo zusammen. 

Ich spiele mit dem Gedanken den Lkw-Führerschein zu machen aber nur für private Zwecke  zu nutzen .

Ich hab bei einer Fahrschule angerufen um mir einige Informationen einzuholen zwecks Preis ,

Die Aussage  war das nur der eigentliche  LKW-Führerschein für cirka  3000 €  mir nichts nützt das ich damit nur zu Treffen  oder eine Feuerwehr oder ähnliches    fahren dürfte .

Sobald ich irgentwelche Lasten damit befördern würde ,bräuchte ich die Ausbildung zum Berufskraftfahrer für circa 6000 € . ( was mir natürlich viel zu teuer ist )

Denn wenn ich dann mal kontrolliert werde und ich nicht glaubwürdig darstellen kann das ich das nur für  meine privaten Zwecke fahre , würde  man mir die gewerbliche Nutzungen unterstellen und dafür braucht man die extra Ausbildung zum Berufskraftfahrer .

Meine Frage ist

hab  ich ihn da richtig verstanden ist das wirklich so ?

Kennt sich jemand von euch aus damit ?

Ich danke euch schon im voraus für eure Antworten. 

MfG Rene 
 
Hallo Rene,

das Thema kam schon ab und an mal auf. Schau mal über die Suche, falls du es noch nicht gemacht hast.

Die Beweislast liegt in der Regel bei der Polizei außer bei Blitzern. Getreu dem Motto: Im Zweifel für den Angeklagten.

V.a. wenn du kein Gewerbe angemeldet hast, dann fährst du nicht gewerblich.

Wenn du schwarz ne Fuhre machst, müsste dich dein Auftraggeber verpfeifen. Was irgendwie auch nicht clever wäre.

Ich habe das auch noch mal vor und mein Fahrlehrer sah das nicht so dramatisch.

Gerade ist nur die Zeit nicht so da und die Notwendigkeit auch nicht so sehr.

Gruß Thomas
 
Hallo René,

die Aussage der Fahrschule bezog sich auf eine geplante gewerbliche Nutzung des LKW-Scheines. Es gibt aber definitiv die Möglichkeit, einen LKW-Schein zu erwerben, ohne die gewerbliche Ausbildung zu machen. Du darfst z. B. ohne Schlüsselzahl 95 an Hilfstransporten gemeinnütziger Organisationen teilnehmen. Ebenso kannst Du bei einer Organisation wie einer freiwilligen Feuerwehr oder dem THV oder dem DRK so fahren, ohne, dass Du die 95 im Führerschein eingetragen hast.

Gruß Andreas
 
Freunde,

bitte macht euch schlau.

Diese ganze Kacke "Berufskraftfahrer" gibt es nur in Deutschland (BRDDDR), damit die einschlägigen "Berufsgenossenschaften" wieder

ihre Hand aufhalten können.

Wie wäre es denn mit einer "Ferienfahrschule" im grenznahen, benachbarten EU-Ausland? Zu einem Bruchteil des Preises?

Der dort erworbene EU-Führerschein gilt im gesamten Bereich der EU.

Gruß +Matthes+
 
Hallo,

dann wäre bei dem Führerschein im EU-Ausland noch das Aufenthaltsproblem. Du musst ja nachweisen, wo Dein räumlicher Lebensmittelpunkt ist. Und die LKW-Regeln sind EU-Recht und werden EU-weit angewandt.

Gruß Andreas
 
Hallo,

nee ganz so ist es nicht. Du darfst halt nur nicht gewerblich Güter fahren. Heißt bei ner Spedition anzufangen und dort Sachen von A nach B fahren ist gewerblich und dafür brauchst du die Berufkraftfahrerqualifikation. 

Wenn du aber bei ner Baufirma als Maurer arbeitest und du hin- und wieder den LKW mit Werkzeug und Material zur Baustelle fährst brauchst du dafür keine Berufskraftfahrerqualifikation.

Bei der Landwirtschaft ist es richtig komisch, da wenn Gewinnerzielungsabsicht  gegeben ist, dann braucht man dies, wenn nicht na dann halt nicht.
 
Hallo,

den LKW Führerschein kannst du immer ohne diese Berufskraftfahrerausbildung machen. Die Fahrschulen versuchen aber auch soviel wie möglich zu verdienen und werden dir das so erklären.

Wie schon geschrieben, benötigst du bei Hilfsorganisationen und Armee auch keine dementsprechende Ausbildung. 

Haben musst du die Quallifikation erst dann, wenn du gewerblich für Dritte fährst. Das heißt, du beförderst deine Ladung für Geld z.B. eine Fuhre Kies aus der Kiesgrube  für deinen Nachbarn. Das gilt natürlich auch, wenn du angestellter bist. Fährst du in deinem LW-Betrieb meinetwegen deine Erzeugnise zum Verarbeiter, sind nur zwei Parteien im Spiel und du benötigst die Qualli nicht. Anders sieht es aber dort aus, wenn du dort deine in der Art verarbeitetet Produkte zum Vermarkter bringst, dann benötigst du diese wiederum. Das wäre dann die s.g.Urproduktion, sprich reines Getreide geht ohne Qualli, Schrot wiederum nicht. Dann gibt es die s.g. Handwerkerregelung. Wie schon geschrieben, benötigt in einem Baubetrieb auch nicht jeder diese Qualli, solang er in den vorgeschriebenen Regeln bleibt. Vom eigenen Lagerplatz auf die Baustelle geht, Beton von der Mischanlage geht nicht.

Wie schonmal geschrieben, ist die Polizei in der Beweislast, wenn Sie dir erwas anhängen wollen und wenn du keine Rechnungen und Lieferscheine o.ä. ausstellst, wird es schwer einen Anhaltspunkt für gewerblichen Güterverkehr zu finden. Dazu gibt es aber Broschüren, in denen es gut erklährt ist, sodass du auf der sicheren Seite bist.

So ähnlich verhält es sich auch mit der Mout auf Autobahnen.

MfG

Tobias
 
Hallo zusammen.

So wie es Tobias geschrieben hat ist es richtig. lch bin seit 24Jahren Berufskraftfahrer. Du musst folgendes wissen: keine Transporte für Dritte,keine gewerblichen Transporte. Die sogenannte Handwerker Regelung erlaubt gewerblich ,benötigtes Material für deine auszuführenden Arbeiten auf zB einer Baustelle zu transportieren. Für dich selber ausgeführte Transporte sind jeder Zeit erlaubt. Und gewerblich heist auch du müsstest selber ein Gewerbe angemeldet haben und entgeldlich transportieren oder in einer zB Spedition angestellt sein.

Fazit,für Hobby und privat brauchst du keine 95(Berufskraftfahrer Qualifikation)

LG Tilo
 
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