Mit dem Einachser auf die Straße

*Florian Billig*

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11. Feb. 2017
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Moin, ich wollt mal Fragen wie das aussieht mit Einachser auf der Straße. Sprich bezüglich Zulassung Und Führerschein, ich habe er gehört, dass es einen Unterschied macht ob man hinterherläuft oder hast du nen Hänger mit Sitz  fahrt?
 
’nabend ...Florian?!

Das sind zwei Paar Schuhe!

Fahrzeug: Typ, zGm, Höchstgeschwindigkeit, schwarzes, grünes, rotes Kennzeichen?

Fahrer: Alter, erworbene Führerscheine, landwirtschaftlicher Einsatz, oder gewerblich?

Dazu müsstest Du schon mehr Informationen rauslassen.

So pauschal kann Keiner zum Thema antworten. :-)

Gruß Dettl
 
Fangen wir mal langsam an   ;-)

die " Aufsitzgeräte" rennen meist nicht schneller als 5 km/h, da brauchste nur eine BE -Betriebserlaubnis 

also Verkehrsicher und 5 km/h Schild

manny
 
Hallo,

meines Erachtens liegt die Grenze bei 6 km/h und die Betriebserlaubnis bekommst du bei der DEKRA. Bei deiner Versicherung musst du dann noch erfragen ob das Teil mit der normalen Haftpflicht abgedeckt ist, ist wohl nicht bei jeder Gesellschaft so. Eine Haftpflicht Versicherung ist, meines Wissens, nich vorgeschrieben.

Gruß

Uwe
 
Das stimmt auch nicht ganz selbst die Oldtimer von Holder oder der Fortschritt e930

die fahren locker Ihre 8 bis 15 Km/h
 
Hallo,

so bringen wir mal eine Gewisse Grundordnung rein, im Kern geht es um die Fahrzeugzulassungverordnung.

"Notwendigkeit der Zulassung" §3 FZV

  • dort sind im Absatz 1 die Fahrzeuge aufgelistet die Grundsätzlich von der Zulassung befreit sind
  • da steht unter Punkt "b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden"
  • ergo fängt hier der Ärger schon an nur für LOF
  • aber was ist LOF - 100m² Garten mähen ist sicherlich kein LOF
  • und ein Sitz ist hier auch noch nicht dabei

  • gehen wir mal weiter und schauen in Absatz 2, dort steht welche Arten von Anhängern ausgenommen sind
  • da stehen dann unsere Sitzkarren drin siehe Punkt "i) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren"

Nur was ist ein Sitzkarren

  • dazu müssen wir in der §2 gucken, dort sind die Begriffsbestimmungen drin
  • siehe Punkt "21. Sitzkarren: einachsige Anhänger, die nach ihrer Bauart nur bestimmt und geeignet sind, einer Person das Führen einer einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschine von einem Sitz aus zu ermöglichen"

Wenn dein Einachser nur für LOF verwendet wird, du nur einen Sitzkarren (also ohne Ladefläche) dran hast, dann kannst du Zulassungsfrei auf die Straße. Sobald du einen Ladefläche dran hast, muss dein Fahrzeug zugelassen werden.

Solltest Du aber einen Fortschritt mit originalen HP dafür haben, dann sieht es schon wieder ganz anders aus. Denn der Fortschritt hat mit dem HP und den Originalen-Adaptern eine Betriebserlaubnis (KTA-Typschein) und diese Kobination war nach DDR-Recht zulassungssfrei (Es gibt zwar viele Auflagen, aber egal). Ich vermute mal, dass die Zulassungfreiheit weiterhin besteht, aber dazu müsste man mal den Einigungsvertrag gegenchecken. Aber wie gesagt die Wiedervereinigung ist über 28 Jahre her!

Erstmal Gruß
 
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