MTS 82 ohne Papiere zulassen

-Robsi-

Traktorist
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21. Aug. 2011
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Hallo,
folgende problematik,hoffe mir kann jmd. weiterhelfen.suchen seit längerer zeit schon nach einem russen.haben nun einen gefunden der uns zusagt.einziges problem,der traktor hat keine papiere mehr,war seit ddr-zeiten nicht mehr angemeldet und nur noch im hofbetrieb unterwegs.da wir einen kleinen forstbetrieb haben und mit dem traktor auch auf die straße müssen,müssen wir ihn ja demzufolge zulassen.aber wie ohne papiere? wie muss ich vorgehen und was muss ich alles beachten wenn ich ihn wieder zulassen möchte? und was kostet mich der ganze spaß ca.? danke schon mal für die antworten.

gruß robert
 
Hallo,

ich bin mal ehrlich, das ganze Zeug mit der Zulassung kiregt man irgendwie hin. Aber sei Ihr wirklich so blauäugig zu glauben, dass jemand zu DDR-Zeiten einen Russen abgemeldet hat?

Kaufen würde ich den nur wenn der Preis mindestens 500€ unter Marktwert ist. Der Besitzer dir das Eigentum zweifelsfrei bestätigt. Dito würde ich im Kaufvertrag eine Strafzahlung aufnehmen die der Verkäufer an dich zahlen muss wenn irgenwas schief geht.

Der DDR-Brief weist im Moment noch das Eigentum am Fahrzeug nach. Also der der den Brief hat ist der Eigentümer!!! Dieser Eigentümer kann jederzeit sein Eigentum zurückfordern!

Von einigen LPG weis ich, dass nach der Wende Traktoren geklaut wurden (gerade GT‘s; Russen; UTB‘s). Einige LPG‘s haben sogar noch die KFZ-Briefe im Tresor.

Im schlimmsten Fall ist dein Traktor als vermisst gestohlen gemeldet und baust den auf und meldest den an und auf einmal wird dir das Fahrzeug im zulassungfähigen Zustand wieder abgenommen?

Oder nach Jahren findet ein Enkel bei Opa den DDR-KFZ-Brief und meldet den Traktor als vermisst / gestohlen. Auch dann bist du sehr wahrscheinlich deinen Traktor wieder los. Weil als neuen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) erhälst du ja nur eine "Zweitschrift".

Ich hoffe dich etwas sensibilisiert zu haben. Vor allem bei der "komischen" Begründung deines Verkäufers.

Gruß Ulf
 
Hallo,

ja nach EU-Recht soll die Zulassungbescheinigung Teil II kein Eigentum mehr nachweisen, aber dieses Fahrzeug fällt noch vollständig unter DDR / BRD Recht. Deshalb ist erstmal der Briefinhaber der Eigentümer. Alles andere müssen Gericht klären.

Ich hatte mal Kontakt mit einem Leiter der Zulassungstelle. Der hat seine Probleme mit dem größtem und dümmsten Fall mal geschildert. Es ging um einen GT, der haargenau mit der gleichen Rahmennummer aufgetaucht ist. Allerding war der der als 2. zulassen wollte, der der den originalen GT hatte. Typ 1 hat dan echten Ärger bekommen und dabei stellt sich raus, dass er an der Nummer manipuliert hatte und das die eidestattliche Erklärung nix wert war.

Aber wie gesagt vorsicht ist geboten. Ich würde mir den Stress, die Nervensachen nur aufhalsen, wenn er preislich echt o.k. ist. Ansonsten was besseres suchen wo es original Papiere gibt.

Gruß Ulf

P.S. Im Zweifel für den Angeklagten greift hier erstmal nicht. Da im Zweifel dieses Fahrzeug als Hehlerware anzusehen ist, d.h. im Zweifel erstmal einzuziehen und sicherzustellen

P.S.II. Eine Eidestattliche Erklärung brauchst du nicht abzugeben. Den rechtlich ist die nicht wertvoll. Dieses Eidesstattliche Erklärung muss derjenige Abgeben, der den Brief verbummelt hat und dem das Fahrzeug gehört. Wenn das Fahrzeug durch mehrer nachfolgende Eigentümer ging, dann benötigst du formaljuristisch eine Kopie von jedem Zwischenkaufvertrag.
 
Hallo,

ich habe mal eine Frage dazu: Zählt der Kauf des Belarus nicht unter die Rubrik "gutgläubiger Erwerb von Dritten?" Hat der User dann einen Kauf getätigt, der im Zweifelsfall schwebend wirksam oder schwebend unwirksam ist? Und muss derjenige, der den Brief hat, seine Ansprüche nicht innerhalb gewisser Fristen wahrnehmen? Kann im Zweifelsfall ein Richter zu dem Briefinhaber sagen: "Sie haben den Traktor nicht angemeldet, Sie haben eine Frist versäumt?"

Etwas unklar das Ganze.

Gruß Andreas
 
Hallo,

ich bin keine Rechtsanwalt deshalb ist dies keine Rechtsberatung. Aber gutgläubiger Erwerb von Dritten ist unwahrscheinlich, da der Eigentumsnachweis fehlt bzw. die Eidestattliche Erklärung fehlt. Im Zweifel geht man also von Hehlerware aus und an der kann man nie Eigentum erwerben!

Bei Fristen bin ich kein Spezialist, aber viele KFZ-Briefe liegen auch noch bei Banken und die checken regelmäßig das Bundesverkehrsblatt. In diesem wurden immer verlorene KFZ-Briefe veröffentlich, damit Banken ihre Recht wahren können, weil wo so eine Bank her wissen, dass gerade der Brief der in Ihrem Tresor liegt als verloren gegangen angezeigt wurde.

Gruß Ulf
 
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