MTS HOLDER verkauft seinen MTS ???

MTZ-Maik

LPG-Vorsitzender
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01. Okt. 2011
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Hallo.

Grad bei Ebay entdeckt. Zumindest ist das sein Bild.....

Grüße Christian
 
Ja, wollte ihn verkaufen, weil es mit den Behörden (Führerschein, Ablasten etc.) soviel Mist gibt. Und ohne großen Trekker brauch ich auch kein 8-Tonner mehr. Steht halt nu alles nur rum und kann (darf) aufer Straße nicht genutzt werden. Und weil wir so viele nette Leute (und Nachbarn) haben, darf man sich nichts falsches erlauben sonst kriegen die einen gleich am A...

Leider will ihn keiner haben, nu steht er halt noch rum.

Gegen einen kleineren tauschen wollte auch noch keiner. UND ALLES NUR WEGEN ZUL. GES. GEW größer 3500 KG!!!!!!!!!!!!!!!
 
Wo ist denn da das Problem? Verstehe ich garnicht.
Warum kriegste den nicht zugelassen? Gibts keinen TÜV? Zulassen müsst eigentlich problemlos gehen. Frage ist dann halt ob, dein Führerschein reicht. Kannst aber auch 0,15ha Land pachten und dann als LoF zulassen. Das müsste doch gehen.

Gruß Thomas
 
ob das mit 1500 qm land zupachten ausreicht, weiß ich nicht. die meisten fahrten bei uns sind halt nicht-lof und das heißt schwarze nummer. und mit 4450 kg zul ges ist der russe eben zu schwer für n b-führerschein. und fürn trekker mit 25 kmh mach ich ganz gwiss kein lkw-lappen.
 
Moin.

Klingt ja nicht so gut. Und grüne Nummern ohne Landwirtschaft gibts bei euch nicht? Im Land Brandenburg ist das kein Problem. Einfach herziehen ;)

Grüße Christian
 
nene, wir müssen immer schön brav steuer zahlen. aber all die landwirte in rente, die schon lange nichts mehr bewirtschaften, die fahrn von damals noch mit grüner nummer und natürlich die ganze verwandtschaft mit.
 
Nabend....

Soweit ich mich erinnern kann darf man mit Führerschein Klasse b bis max. 32kmh fahren...( Zugmaschine allein gesehen)...Mit Hänger denke ich max. 25kmh...Also wäre doch alles in Butter und Du darfst das Geschoss fahren...Wenn ich nicht falsch liege...

Gruß Christian
 
klasse l und t gelten nur für landwirtschaft. nicht für schwarze nummern...
 
also bei meinem Onkel im Kries Bad Kissingen hat das geklappt. Der hat sich nen Deutz Intrac zugelegt, 0,15ha Land gepachtet und sich so ne grüne Nummer geholt. Sind die so hinterher bei der zweckgebunden Nutzung mit LoF Kenzzeichen?

Gruß Thomas
 
muß mal im straßenverkehrsamt fragen, in bayern ticken die uhren halt etwas anders...
 
Also 1. Wer hat dir gesagt das du den Trecker nicht fahren darfst? 2. Das ist ein Trecker und kein LKW und damit fällt das gewicht schon weg!!! Du brauchst nur nen PKW Führerschein, und dein Trecker darf nicht schneller als 32 Kmh laufen oder zumindest so eingetragen sein!!!!! 3. Wenn du ne schwarze NR willst dann hol die nen H Kennzeichen, es ist zwar schnuppe ob mit oder ohnen H, fahren darfste den mit nem B Führerschein macht sich aber denke ich mal in Steuern und Versicherung bemerkbar. Wenn de dir Nachläuferkennzeichen machen lässt für nen Anhänger dann darfst du nur 25 Kmh fahren aber das ist ne Andere Geschichte.....
Bei dem Link kannste nochmal gucken, zu B gibt es M,S und L dazu und unter L fällt dein Trecker.... und da gibt es keine Gewichtsangabe..... nur Geschwindigkeit...
Ich hoffe ich konnte dir helfen
gruß flo

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#B
 
Unter deinem Link steht:

"Klasse B Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)."

Der Russe ist auch ein Kraftfahrzeug und hat eine zul Ges von 4450 > 3500 kg.
 
Der Russe ist aber auch kein PKW sondern ein Schlepper und fällt unter L

ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Das ist das zutreffende für dich!!!!! Und hier gibt es keine Gewichtsbeschränkung!!!!!!!
sonst dürften so viele keinen ZT oder Pio fahren die nen B lappen haben!!!

Das einzige was hierbei zu klären wäre ist dieser Passus ".... land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind UND für solche Zwecke eingesetzt werden...." Da müsstest du gucken wie de das regelst ansonsten gibt es da kein Problem.....

gruß
 
Zu L:

"Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, ..."

FÜR SOLCHE ZWECKE... er wird aber außerlandwirtschaftlich genutzt.

"Der Russe ist aber auch kein PKW sondern ein Schlepper und fällt unter L"

von PKW seht da nix, es steht dort KRAFTFAHRZEUG. Darunter fallen laut Definition alle mit Verbrennungsmotor angetriebenen Fahrzeuge.

Wenn ich den aber mit schwarzer Nummer im landwirtschaftlichen Einsatz fahre, z. B. bei einem bekannten Bauer, dann gilt L und ich darf. Prima.

MFG Julian
 
Hallo, wenn du solche probleme hast was ich nicht so ganz nachvollziehen kann, lasse dein Belarus doch einfach auf 6km/h zu (jetzt sagen wieder viele sowas gibt es nicht mehr nur für Eigenbauten das ist nicht war) es ist zwar langsam aber naja du kannst im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und die brauchst keine Steuern und Versicherung bezahlen ich habe das bei meinen 80er auch gemacht und bin damit zufrieden aber ich muss noch dazu sagen ich habe meinen versichert sicher ist sicher.
Gruss Nico
 
Sind jetzt alle Fragen beseitigt oder war das "Prima" Ironisch gemeint?
gruß
 
Also mit der Klasse L kann man auch trecker mit schwarzen Kennzeichen fahren also da gibts keine Probleme der Trecker bleibt eine Landwirtschaftliche Maschine ob mit Schwarzem Kennzeichen oder nicht!!

mfg Eric
Liegt der Russe schon tot im Loch ,sein MTS läuft immer noch.
 
Mit nem alten 3er Schein oder neu C1E ist sowas kein Problem, da muß man sich auch um nicht-LOF-Fahrten keinen Kopf machen. Nebenbei kann man ja mit der C1E auch noch anderes Zeug fahren, wie Großtransporter-Liga, Multicars, und große Womos, und Leute die in der Firma bis 7,5t fahren können, werden auch knapper, da die meisten antelle des Führerscheines für Hortkinder (C1E) auch aus Kostengründen nur den für Krippenkinder (B) machen, die Kindergartenklasse (BE) is ja auch schon seltener geworden.
Denk auch mal langfristiger!

VG Gerd
 
Ja das ist ja auch alles kein wunder das keiner mehr Fahrerlaubnis hat ob nun fürn großen Traktor oder für den LKW bei den Preisen was man dafür bezahlen soll.
Gruss Nico
 
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