MTS HOLDER verkauft seinen MTS ???

Beim alten 3er haste nen Führerschein aufm alten 2er Golf gemacht und durftest dann Lastzüge bis 18,75 t ZGG fahren, heute als CE79 umgeschrieben! Und heute brauchste dafür schon die CE, nichtmal die aktuelle C1E reicht. Da haben wir noch als Schmankerl die begrenzte Geltungsdauer und das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz zum gewerblichen Fahren sowie die Tauglichkeitsprüfungen und dann gibt es ja noch die Fahrerkarte. Für die "alten Hasen" gibt es zum Glück Übergangsregelungen.

Alles Dank EU-Rechsumsetzung und deutscher Bürokratie, die Latte wandert nach oben und der Preis für das ganze auch, deshalb gehen auch manchen Feuerwehren und Rettungsdiensten die Fahrer aus.

Nennt mir mal andere Berufe, wo man erstmal richtig Geld hinlegen muß, um arbeiten zu dürfen, nicht können! Achso, alle 5 Jahre muß noch mal Geld nachgeschossen werden, damit man weiterarbeiten kann.

VG Gerd
 
Ich verstehe das problem nicht willst du ehrlich dein trecker verkaufen weil du nicht mit fahren darfst oder denkst das du nicht fahren darfst?
nen Kumpel von mir macht jetzt auch gerade auto mit 17 und darf dan auch gleich rauf auffen trecker der max 32kmh fährt und mit hänger 25 ist kein problem ein hänger zweie nicht wen nen lkw auch bloß 25 fährt dürfste den auch fahren ist doch kein problem selbst der fahrlehrer sagt das .
 
neuerdings darf man sogar mit der b traktoren bis 40km/h bauartbestimmte höchstgeschwindigkeit solo,und bis 25km/h mit Anhänger fahren ;)

lg robert
 
ja auf Grüne Kennzeichen!!!! das sind LOF zwecke wenn auf Schwarz muß der wegen des gewichts ner jeweilige LKW schein vorhanden sein.

Mfg Marco
FORTSCHRITT IST BEWEGUNG
Fortschritt die Macht aus dem Osten
 
na endlich mal einer ders blickt, bravo IHC644L

schließen wir das Thema endlich ab
 
hi,

traurig was hier fürn Halbwissen herscht...

richtig ist das ohne lof Zweck (lof betrieb = grüne Nr. eingetragen im Fahrzeugschein) die neuren Führerscheine ZWECKGEBUNDEN SIND!

genauson blödsinn mit den 6 km/h... DEN PASSUS GIBT ES NICHT MEHR in der neuen FZV !!

Leute lesst die Gesetze nach und schreibt nicht immer son Blödsinn !!

MfG
Marko
 
Aber echt mal!
Erzähle nicht sowas das es keine 6km/h Zulassung mehr gibt für Fahrzeuge ich habe mein MTS 80 vor einem Jahr Zugelassen auf 6km/h (da hieß es hier im Forum das es,es schon nicht mehr gibt) und ein Kumpel hat vor ein paar Tagen auch ein MTS82 auf 6km/h Zugelassen also geht es doch.
Gruss Nico
 
Ein Fahrzeug NEU ALS 6 km/h eingetragen (Betriebserlaubnis) zu bekommen geht nicht, und macht auch kein (normaler) Prüfer mehr !!!!

Wenn du alte Papiere hast mit dem Vermerk 6 km/h dann hast du Bestandsschutz!!

Denn wie du weißt muss für eine solche Zulassung vom normalen Fahrzeug (in diesem Fall ein Traktor) eine Einzelabnahme bzw Betriebserlaubnis im Einzelfall (§ 21), die von der Zulassungsbehörde durch den Vermerk "Betriebserlaubnis erteilt" auf dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist, erstellt werden.

MfG

Marko
 
Moin,

@ wie sorgst du dann dafür, dass der nur 6 km/h fährt? Sperrst du die Gängen welcher schnellere Geschwindigkeiten ermöglichen?

Grüße Christian
 
Hallo

also ich hab vorige woche bei der dekra angerufen wegen 6 km/h und mir wurde gesagt mit dem sperren von gängen und einer einzelabnahme danach ist es immer noch möglich, fällt aber bei mir aus den ich könnte dann nur noch mit 2 gängen meinen kleinen fahren. aber es gibt es noch.

mfg andreas
 
Hallo,
Marko in diesen sachen scheinst du ganz schön weit hinter dem Mond zu leben. Bei unsere Belarus ist das so gewesen die waren vorher ganz normal Zugelassen mit normale Papiere und Betriebserlaubnis und nichts mit vorher schon auf 6km/h und dadurch ein Bestandschutz.
Und den Prüfer den wir haben ist ein ganz normaler Prüfer der achtet auf alles andere wie jeder andere Prüfer.
Hallo, Christan das ist so mit den Gängen Sperren es wird die 2.Gruppe und der 9.Gang komplett gesperrt bei unsere ist das so wir haben diese orginalen Schaltkulisen drauf und da ist die 2.Gruppe mit ein Stück Flacheisen zugeschweißt und der 9. auch und dadurch sind Blomben genauso wie durch den Schrauben wo die Schaltkulise mit auf dem Getriebe geschraubt wird und in den Blomben sind überral kleine Stempel.
Also gehen tut das zu 100%
Gruss Nico
 
Moin,
das ist interessant. Ich dachte sowas gibt es garnicht mehr. Aber man lernt ja nie aus. Vielen Dank für de ausführliche Info.

Grüße Christian
 
Also zum Thema Mondgeschichten äussere ich mich nicht....

das drifftet ab...

Aussage Dekra:

RECHTLICHE GRAUZONE

wird nicht durch die Dekra betrachtet da KEIN KRAFTFAHRZEUG im Sinne der Gesetzgebung ( geht erst ab 6 km/h los!)

Somit ist das Haftungsrisikio mit ALLEN Konsequenzen beim Nutzer dieses "Gerätes"

Öffentlicher Vekehrsraum beginnt auch schon vor dem Grundstück wie Gehweg, Parkplatz usw. mit unter muss auch ein Privatgrundstück eingezäunt sein um als nicht öffentlich zu gelten.

Zurück zum sogenannten 6 km/h Fahrzeug (was es ja laut Gesetz nicht ist , da Kraftfahrzeuge erst ab 6 km/h losgehen)

Zur teilnahme am öffentlich Straßenvekehr ist laut EG Verordnung eine Betriebserlaubnis erforderlich !

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

dort kann man die VORRAUSETZUNGEN ZUR ERLANGUNG nachlesen...

wer sich nun ausklickt weils ihm zu doof ist die ganzen Gesetze und Verordnungen zu lesen hat Pech und dem ist nichts weiter hinzuzufügen... wer aber sich die Mühe macht und dort mal nachliesst wird schnell erkennen das genau DAS der Grund war um diese Änderung zu erlassen... In diesen nachzulesenen Verordnungen und EG Richtlinien steht im Geltungsbereich klar und deutlich:

GRÖßER 6 KM/H

alles andere ist nicht Anwendbar !!!

Eine technische Änderung MUSS aber eingetragen werden sobald sie die bbH betrifft (Bauartbedingte Höstgeschwindigkeit)

auch alles nachzulesen....

bedeutet also alles unter 6 km/h hat weder Papiere noch wird der Tüv/Dekra sowas ausstellen..

wenn es dennoch Menschen (ich schreibe bewusst nicht annerkanter SACHVERSTÄNDIGER) gibt, die das NICHT WISSEN (oder wissen wollen) ist dem auch nichts mehr hinzuzufügen.

ich glaub ich hab jetzt genug zu dem thema geschrieben...

wer alles nach lesen will findest das bei google mit wenigen klicks

Stichwort FZV (Fahrzeug Zulassungs Verordnung)

sowie STVZO ( Straßen Verkehrs Zulassungsverordnung)

und alles andere ist auch hier: http://www.verkehrsportal.de/gesetze/gesetze.php

nach zulesen.

MfG
Marko
 
eeeejjj, wenn ihr den 6 km/h-Kram diskutieren wollt, dann macht n eigene Kategorie auf und missbraucht nicht das Thema dieser Sitzung hier. Ich zieh mich auf jenden Fall erst mal zurück, der Russe steht in der Scheune und wartet auf bessere Zeiten und wenn ihn jemand haben will, soller sich melden.
 
Hallo, da bin ich ganz deiner Meinung ich verstehe auch nicht so ganz wie man über sowas so ein Faß auf machen kann aber man müsste wirklich mal ein extra Thema über das 6km/h Zeug auf machen.
Achso Marko du unse Traktoren sind auch Versichert trotz 6km/h Zulassung und ausserdem muss das alles rechtens sein weil die Rennleitung hat mich schon paar mal angehalten weil es vielleicht solche Leute gibt in mein Ort die bischen denken mal ist blöd und man macht die Sperre auf und wir fahren schneller aber da wir nicht so blöd sind konnten sie dadurch nichts finden jedenfalls wollten die Polizisten die Sperre und die Betriebserlaubnis des Trakors sehen und das können wir ja nachweisen.
Jedenfalls ist es jetzt gut mit dem Thema 6km/h in MTS HOLDERs Thema.
Gruss Nico
Gruss Nico
 
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